Universitätstadt Marburg

?

Hauptnavigation der Seite

Kartenanwendung der Stadt Marburg

Seiteninhalt

Inhaltsbereich der Seite
Sie sind hier: Politik & Stadtgesellschaft > Stadtpolitik > Stadtparlament (STVV)

Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/1468/2010

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten zu beschließen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung empfiehlt die Umsetzung einer leistungsgerechten Bezahlung für besonders qualifizierte und erfahrene Tagespflegepersonen, die eine pädagogische Ausbildung abgeschlossen haben oder über eine mindestens achtjährige Berufserfahrung als anerkannte Tagespflegeperson verfügen und in dieser Zeit regelmäßig an Fortbildungen teilgenommen haben. Diese Tagespflegepersonen erhalten ab dem 1. Oktober 2010 einen Zuschlag von 10% auf die bisherige kommunale Zuwendung.

 

Reduzieren

Sachverhalt

Begründung:

 

Seit Inkrafttreten des KiFöG zum 01.01.2009 besteht gemäß §23 Abs. 2a SGB VIII für den öffentlichen Jugendhilfeträger die Verpflichtung, den Beitrag zur Anerkennung der Förderleistung, den die Tagespflegepersonen erhalten, leistungsgerecht auszugestalten. Gemäß der gesetzlichen Bestimmungen sind hierbei der zeitliche Umfang der Leistung, die Anzahl der betreuten Kinder – diese beiden Punkte werden durch unsere Vereinbarung mit den TPP erfüllt – sowie der Förderbedarf der einzelnen Kinder zu berücksichtigen. Der Gesetzesbegründung zum §23 Abs.2a SGB VIII ist weiterhin zu entnehmen, dass in der Ausgestaltung durch den örtlichen Jugendhilfeträger auch die individuelle Qualifikation und berufliche Erfahrung der Tagespflegeperson berücksichtigt werden soll. So heißt es in der Gesetzesbegründung: „Die im neuen § 23 Abs. 2a SGB VIII vorgesehene leistungsgerechte Ausgestaltung der Vergütung in der öffentlichen Kindertagespflege ist der Schlüssel zum Ausbau der Kindertagespflege. Nur durch eine leistungsgerechte Vergütung werden hinreichende Anreize für eine qualifizierte Tätigkeit in der Kindertagespflege geschaffen. Gleichzeitig sorgt eine einheitliche, leistungsgerechte Ausgestaltung der Vergütungsstruktur dafür, dass sich die Kindertagespflege zu einem anerkannten Berufsbild entwickeln kann und sich so auch ohne Verwerfungen in die gängige Struktur des Steuer- und Sozialversicherungsrechts einfügen lässt. Hier sind nun Länder und Kommunen in der Verantwortung, diese gesetzlichen Vorgaben adäquat umzusetzen.“

 

Ein System der leistungsgerechten Vergütung, das die berufliche Qualifikation und Erfahrung angemessen berücksichtigt und honoriert, bietet dem öffentlichen Jugendhilfeträger die Möglichkeit, zum einen Kindertagespflege auch für Personen mit pädagogischer Ausbildung attraktiv(er) zu machen und zum anderen bereits tätigen Tagespflegepersonen einen Anreiz zu schaffen, längerfristig in der Kindertagespflege tätig zu sein und die Tätigkeit als Tagespflegeperson zu einer (dauerhaften) Berufstätigkeit auszubauen. Für die Umsetzung einer leistungsgerechten Vergütung ist es zunächst erforderlich, die für eine höhere leistungsgerechte Bezahlung erforderliche Qualifikation zu definieren. Dabei darf nur ein Teil der Tagespflegepersonen von den Definitionen erfasst werden, anderenfalls kann nicht von der Honorierung einer besonderen Leistung gesprochen werden.

 

Der Vorschlag einer leistungsgerechten Bezahlung ist gemeinsam mit dem Landkreis Marburg-Biedenkopf entwickelt worden. Zur Umsetzung einer leistungsgerechten Vergütung, welche sich auf die Qualifikation der Tagespflegepersonen bezieht, wird zukünftig ein zweistufiges Finanzierungsmodell vorgeschlagen: Tagespflegepersonen erhalten grundsätzlich – wie bisher – eine Basisvergütung, Tagespflegepersonen, die eine entsprechende Qualifizierung und/oder Berufserfahrung aufweisen, erhalten einen Zuschlag von 10% auf den Basistarif.

 

Die Qualifikation der Tagespflegeperson, die diesen Zuschlag erhält, wird im Landkreis Marburg-Biedenkopf wie in der Universitätsstadt Marburg einheitlich folgendermaßen definiert: Entweder

 

-                      die Tagespflegeperson hat eine pädagogische Ausbildung (Abschluss als staatl. anerkannte(r) ErzieherIn, staatl. anerkannte(r) HeilpädagogIn oder höher) und weist diese pädagogische Ausbildung und das jährliche Mindestmaß an Fortbildung nach, oder

-                      die Tagespflegeperson verfügt über keinen pädagogischen Berufsabschluss, ist seit mindestens acht Jahren als anerkannte Tagespflegeperson tätig und hat im Laufe ihrer Tätigkeit als Tagespflegeperson mindestens Fortbildungen im verpflichtenden Umfang besucht.

 

Alle anerkannten Tagespflegepersonen werden über die obigen Bedingungen zur leistungsgerechten Vergütung informiert. Lediglich in diesem Zusammenhang müssen sie ihre Ansprüche einmal geltend machen durch Vorlage eines Nachweises über die Berufsausbildung oder Mitteilung, seit wann eine Anerkennung als Tagespflegeperson vorliegt. Danach ist kein gesonderter Antrag seitens der Tagespflegepersonen mehr erforderlich. Ob die Voraussetzungen weiter vorliegen, wird im Rahmen der Bearbeitung der BAMBINI-KNIRPS Anträge mit überprüft.

 

Die monatliche Pauschale (die sog. monatliche Zuwendung), die derzeit an die Tagespflegepersonen gezahlt und die zukünftig die Vergütungsstufe „Basistarif“ darstellen wird, basiert auf einer Vergütung von 2,50 €/Stunde (der Landkreis zahlt stundenbezogen 2,50 €, die Stadt Marburg summiert die monatlichen Stunden auf der Grundlage von 2,50 € zu einer monatlichen Pauschale; die Zahlungsmodalitäten unterscheiden sich zwar, nicht aber die tatsächliche Höhe der Einnahmen bei vergleichbaren Leistungen). Ergänzend hierzu erhalten die Tagespflegepersonen Gelder aus dem KNIRPS-Programm des Landes Hessen. Für die monatliche Pauschale, die im Rahmen der „Leistungsgerechten Bezahlung“ gezahlt werden soll, wird eine Erhöhung des Stundensatzes (der Stufe „Basis“) um 10% auf 2,75 €/Stunde vorgeschlagen. Ein Beispiel: für die Betreuung eines Kindes mit 30 Wochenstunden in Tagespflege erhält eine Tagespflegeperson eine Zuwendung von 320 € pro Monat als Basistarif. Bei einer leistungsgerechten Bezahlung erhöht sich dieser Betrag um 10% auf 352 €. In der Universitätsstadt Marburg erfüllen 28 Tagespflegepersonen dafür die Voraussetzungen – 15 mit pädagogischer Ausbildung, 13 mit mindestens acht Jahren Berufserfahrung; das sind ca. 45% der derzeit tätigen Tagespflegepersonen.

 

Die Mehrkosten einer an der Qualifikation und Berufserfahrung orientierten leistungsgerechten Bezahlung betragen für die Universitätsstadt Marburg bei den hier vorgeschlagenen Kriterien rd. 42.000 € jährlich. Im Jahr 2009 leitete die Stadt Marburg rd. 810.000 € (ohne KNIRPS-Gelder) an die Tagespflegepersonen weiter, die Einführung einer Leistungsgerechten Bezahlung erhöht diese Summe um rd. 5%. Der dafür erforderliche Betrag ist in den Anmeldungen für den Haushalt 2010/11 berücksichtigt.

 

Dem Magistrat, der Stadtverordnetenversammlung und dem Jugendhilfeausschuss lag im März 2010 der 3. Bericht zur Kindertagespflege vor. Der Bericht enthielt bereits einen Vorschlag zur leistungsgerechten Bezahlung, den Magistrat, Stadtverordnetenversammlung und Jugendhilfeausschuss unterstützt haben. Der jetzt eingebrachte Vorschlag unterscheidet sich nicht in der Höhe der leistungsgerechten Bezahlung, wohl aber bei den Kriterien geringfügig von dem in dem Bericht skizzierten Vorschlag. Diese Änderung war erforderlich, um eine gemeinsame Empfehlung zur Umsetzung der leistungsgerechten Bezahlung mit dem Landkreis zu erreichen, da der Anteil der langjährigen Tagespflegepersonen im Landkreis deutlich niedriger ist als in der Stadt Marburg. Durch diese Änderung steigt die Zahl der anspruchsberechtigten Tagespflegepersonen von ca. 20 auf 28, dadurch erhöhen sich auch die dafür benötigten Mittel um rd. 12.000 € gegenüber dem Vorschlag in dem Bericht.

 

Der gemeinsam mit dem Landkreis Marburg-Biedenkopf erarbeitete Vorschlag ist mit dem Tagesmütterverein („Tagesmütter Marburg und Landkreis e. V.“) diskutiert und findet dort Zustimmung.

 

Es wird gebeten, der Vorlage zuzustimmen.

 

 

 

Dr. Franz Kahle

Bürgermeister

Loading...
Legende
selbst zuständig
selbst zuständig
eigenes Amt zuständig
eigenes Amt zuständig
anderes Amt zuständig
anderes Amt zuständig
andere Zuständigkeit
andere Zuständigkeit
selbst verantwortlich
selbst verantwortlich
andere Verantwortlichkeit
andere Verantwortlichkeit
Aufgabe bearbeiten
Aufgabe bearbeiten
NA
TOP
Keine Zusammenstellung
Keine Zusammenstellung
Dokument erstellen
Dokument erstellen
Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen
Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen
Dokument auswählen
Dokument auswählen
Mobile Navigation schliessen