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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Kleine Anfrage - VO/1512/2010

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Trifft es zu, dass die Gewobau für ihre Wohnungen - u.a. im Bereich Gemoll und Graf-Staffenberg-Straße - eine Reinigungsfirma beauftragt hat, und - falls ja: - ihnwieweit ist dies mit den bestehenden Mietverträgen vereinbar?

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Sachverhalt

1.              Die GeWoBau Marburg-Lahn wird die wöchentliche Reinigung der Treppenhäuser, der Hauszugangswege und der Müllstellplätze sowie die Durchführung des Winterdienstes in ihrem gesamten Gebäudebestand Zug um Zug an Fachfirmen vergeben.

 

2.              Reinigungsfirmen sind zwischenzeitlich beauftragt

 

a.              in 166 Wohngebäuden am Richtsberg, Friedrich-Ebert-Straße, In der Gemoll und der Graf-von-Stauffenberg-Straße

b.              darüber hinaus in 48 Wohngebäuden Am Ortenbergsteg, An der Zahlbach, am Alten Kirchhainer Weg, dem Schenkendorfweg, der Oberstadt, etc.

 

3.              Die GeWoBau hat erstmalig im Jahr 2001 eine Umfrage unter ihren älteren Mieterinnen und Mietern durchgeführt und nach dem Interesse an haushaltsnahen Dienstleistungen (Hausreinigung, Winterdienst, Einkaufsservice, etc.) gefragt. In der Folge hat die GeWoBau für einzelne Mietparteien zu allerdings hohen Kosten die Reinigung und den Winterdienst vermittelt. Weil auch jüngere Haushalte an dieser Dienstleistung Interesse bekundeten, hat die GeWoBau ab 2004 begonnen, gesamte Hausgemeinschaften auf eine Fremdreinigung umzustellen. Im vergangenen Jahr wurden erstmalig ganze Straßenzüge umgestellt.

 

4.              Die GeWoBau erhofft sich durch die Fremdreinigung

 

a.              eine höhere Reinlichkeit in den Häusern und den Außenanlagen und damit eine Steigerung der Wohnqualität.

b.              mehr Sicherheit für ihre Mieter durch einen zeitnahen Winterdienst.

c.              das ältere Mieterinnen und Mieter nicht auf Schwarzarbeit zurückgreifen müssen oder zu hohen Preisen diese Dienstleistung einkaufen müssen.

 

5.              Richtig ist, dass mit der Fremdvergabe zusätzliche Kosten in Höhe von 12 bis 16 Euro pro Monat und Wohnung entstehen. Umgekehrt hat die GeWoBau bis heute ihre Hauswartkosten nicht auf die Mieter umgelegt.

 

20% dieser Kosten können im Übrigen als haushaltsnahe Dienstleistungen von der Steuer abgezogen werden, sofern steuerpflichtiges Einkommen besteht. Wir weisen dies in der Betriebskostenabrechnung gesondert aus.

 

6.              Die Vergabe von Reinigungsdienstleistungen ist einem Hauseigentümer grundsätzlich gestattet und bedarf nicht der Zustimmung durch die Mieter. Die Frage geht wohl aber dahin, ob die Umlage von Hausreinigung und Winterdienst auf die Betriebskosten vertraglich möglich ist.

 

Seit einigen Jahren vereinbart die GeWoBau bereits bei Vertragsabschluss die Umlage der Hausreinigungs- und Winterdienstkosten. In den Fällen, wo dies nicht ausdrücklich vereinbart ist, haben die Mieter die Möglichkeit, spätestens bei der schriftlichen Anpassung der Betriebskostenvorauszahlung Widerspruch einzulegen.

 

Insgesamt haben nur 22 von 1.821 Mietparteien Widerspruch eingelegt. Davon konnten zwischenzeitlich 8 überzeugt werden, das Angebot anzunehmen. Die Mieterinnen und Mieter der GeWoBau sind ausdrücklich einverstanden mit der Neuregelung der Hausreinigung und es Winterdienstes.

 

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