Seiteninhalt
Ratsinformation
Beschlussvorlage Magistrat - VO/1564/2010
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufnahme eines Darlehens aus dem Hessischen Investitionsfonds Abt. B
hier: Schulbaupauschale 2010
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Magistrat
- Federführend:
- 20.1 - Haushalts- und Finanzangelegenheiten
- Bearbeiter*in:
- Ann-Kathrin Ludwig
- Verfasser*in:
- Bernd Kauffmann
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Magistrat
|
Entscheidung
|
|
●
Erledigt
|
|
Haupt- und Finanzausschuss
|
Kenntnisnahme
|
|
|
26.10.2010
|
Beschlussvorschlag
Der Magistrat wird gebeten zu beschließen:
Zur Finanzierung von Schulbauinvestitionen wird bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (Helaba) ein Darlehen mit verkürzter Ansparzeit aus dem Hessischen Investitionsfonds - Abt. B - in Höhe von 465.000 aufgenommen. Das Darlehen weist folgende Konditionen auf:
Zinssatz:
Das Darlehen ist zinsfrei.
Tilgung:
Das Darlehen ist jährlich mit 5 % zu tilgen. Dies entspricht 40 Halbjahresraten in Höhe von je 11.625 .
Ansparverpflichtung:
Vor Auszahlung des Darlehens müssen 20 % der Darlehenssumme angespart
werden. Dies entspricht einem Gesamtbetrag von 93.000 , zu leisten in 8 Halbjahresraten in Höhe von je 11.625 .
Sonderbeitrag:
Bei einer vorzeitigen Auszahlung des Darlehens vor Ablauf der regulären Ansparzeit von vier Jahren sind für jedes Jahr 2,5 % der Darlehenssumme im Anschluss an die vertragliche Tilgungszeit zu erbringen.
Dem Haupt- und Finanzausschuss ist von diesem Beschluss Kenntnis zu geben.
Sachverhalt
Begründung
Die Stadt Marburg erhält auch in diesem Jahr wieder ein zinsloses Darlehen aus dem Hessischen Investitionsfonds als Schulbaupauschale. Sie dient der nicht projektgebundenen Förderung von Investitionen im Schulbereich.
Das Darlehen ist zwar zu Beginn mit den Ansparraten belastet, dafür ist es aber während der anschließenden 20-jährigen Laufzeit zinslos, so dass es auf jeden Fall in Anspruch genommen werden sollte.
In der Doppik haben die Aufnahme und die Abwicklung eines solchen Darlehens Auswirkungen auf beide Teilhaushalte:
Der Finanzhaushalt wird zunächst mit den Zahlungen der Ansparraten belastet. Sind diese vollständig geleistet, wird das Darlehen ausgezahlt. Der Finanzhaushalt wird in Höhe der Darlehenssumme begünstigt und leistet in den nächsten 20 Jahren die planmäßige Tilgung.
Der Ergebnishaushalt bleibt während der Ansparphase von der Darlehensaufnahme unberührt.
Es gilt jedoch für die Behandlung der Ansparraten die Sonderregelung, dass die Ansparraten in der Bilanz als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten aktiviert werden müssen. Dieser Bilanzposten wird anschließend über die Laufzeit des Darlehens, beginnend mit dem Jahr der ersten Tilgungsrate, als laufender Aufwand aufgelöst. Dadurch wird der Ergebnishaushalt in den 20 Jahren der eigentlichen Darlehenslaufzeit mit jährlich 4.650 , insgesamt also wieder mit 93.000 belastet. Da dieser Aufwand aber nicht zahlungswirksam ist, begünstigt das in diesen 20 Jahren wiederum den Gesamtfinanzhaushalt.
Die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für die Darlehensaufnahme sind erfüllt.
Egon Vaupel
Oberbürgermeister