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Ratsinformation
Beschlussvorlage Magistrat - VO/0216/2002
Grunddaten
- Betreff:
-
Ausbau Schwanallee, 2. Bauabschnitt
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Magistrat
- Federführend:
- Liegenschaftsamt
- Bearbeiter*in:
- Norina Nickel
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Magistrat
|
Vorberatung
|
|
●
Erledigt
|
|
Bau- und Planungsausschuss, Liegenschaften
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Entscheidung
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17.04.2002
|
Beschlussvorschlag
Der
Magistrat wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
Die
Stadt Marburg erwirbt vom Diakonissen-Mutterhaus Hebron, Postfach 12 66, 35002
Marburg, aus dem Grundstück Schwanallee 59 mit der Katasterbezeichnung
Gemarkung Marburg, Flur 16, Flurstück
16/5
eine
noch abzumessende Teilfläche von etwa 37 qm.
Der Kaufpreis beträgt 230,-- /qm, insgesamt somit
8.510,-- .
Endabgerechnet wird auf der Basis des Ergebnisses der
katasteramtlichen Teilungsvermessung.
Die
Kosten des Kaufvertrages und seiner Durchführung gehen zu Lasten der Stadt
Marburg.
Die
erforderlichen Finanzierungsmittel stehen bei Hst. 2.6500.968.000.6 zur
Verfügung.
Sachverhalt
Begründung:
Im Zuge
der Grenzherstellung nach Durchführung der Ausbauarbeiten wurde im Höhe des
Hausgrundstückes Schwanallee 59 eine Überbauung privater Grundstücksfläche
durch die Stadt Marburg festgestellt. Wir haben umgehend mit dem
Diakonissen-Mutterhaus Hebron Kontakt aufgenommen mit dem Ziel, die überbaute
Fläche entsprechend ihrer Nutzung in städtische Hand zu überführen. Diesem
Regelungsvorschlag hat das Diakonissen-Mutterhaus entsprochen.
Der
vereinbarte Kaufpreis wurde an die bereits getätigten Zukäufe in Höhe
Schwanallee 28 32 bzw. an das schon beschlossene Grundstücksgeschäft mit dem
Landkreis Marburg-Biedenkopf in vollem Umfange angepasst. Insoweit ist eine
Gleichbehandlung der betroffenen Anlieger erzielt worden.
Die
überbaute und zu erwerbende Grundstücksfläche ist auf der hier beigefügten
Skizze dargestellt.
Es wird
gebeten, dieser Vorlage zuzustimmen.
Egon
Vaupel
Bürgermeister
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