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Ratsinformation
Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/1588/2010
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderungsbeschluss für die Flächennutzungsplanänderung Nr. 24/2 und Aufstellungsbe-schluss für den Bebauungsplan Nr. 24/8 ?Hinkelbachtal/Ludwigsgrund? im Stadtteil Marbach gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers.
- Federführend:
- 61 - Stadtplanung und Denkmalschutz
- Bearbeiter*in:
- Ellen Fischer
- Verfasser*in:
- Bernd Nützel
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Magistrat
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Vorberatung
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Erledigt
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Ausschuss für Umwelt, Energie und Verkehr
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Vorberatung
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16.11.2010
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Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss, Liegenschaften
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Vorberatung
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18.11.2010
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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26.11.2010
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgende Beschlüsse zu fassen:
Für den im Übersichtsplan gekennzeichneten Bereich wird
1. die Änderung des Flächennutzungsplanes Nr. 24/2 Hinkelbachtal/Ludwigsgrund im Stadtteil Marbach sowie
2. die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 24/8 Hinkelbachtal/Ludwigsgrund im Stadtteil Marbach
gemäß § 2 BauGB beschlossen.
Sachverhalt
- 2 -
Begründung:
Für die betriebliche Weiterentwicklung ihrer Standorte - Hinkelbachtal (einschl. Ludwigsgrund und Berghof) im Stadtteil Marbach sowie Görzhäuser Hof im Stadtteil Michelbach - ist vom Standortbetreiber PharmaServ GmbH u. Co. KG ein Site-Masterplan aufgestellt worden. Diesen hat die Stadtverordnetenversammlung am 27.01.2006 als Rahmenplan für die Weiterentwicklung der Standorte beschlossen. Er stellt somit die Grundlage für alle weiteren Planungs- und Umsetzungsschritte dar.
Zur Umsetzung des im Site-Masterplan enthaltenen Zielkonzeptes zur Standortoptimierung für den Werksteil Hinkelbachtal mit Ludwigsgrund im Stadtteil Marbach ist es erforderlich, ein Bauleitplanverfahren einzuleiten.
Zielkonzept
· Arrondierung und begrenzte Erweiterung des Standortes Hinkelbachtal, die sich an den aktuellen Anforderungen an die Werkssicherheit orientieren,
· künftige Nutzungs- und Baumassenverteilung,
· Verkehrserschließung sowie Neuordnung des ruhenden Verkehrs und
· naturschutzfachlicher Ausgleich
Aufgrund des Umfangs dieser Planungen und zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung ist die Aufstellung eines verbindlichen Bauleitplanes erforderlich.
Im Vorfeld dieser Bauleitplanung sind schon auf Basis des Site-Masterplanes einige notwendige Maßnahmen (wie z. B. Waldrodungen zum Entsprechen der erhöhten Sicherheitsanforderungen) und die in diesem Zusammenhang erforderlichen naturschutzrechtlichen Maßnahmen umgesetzt worden. Zur planungsrechtlichen Absicherung dieser schon realisierten Maßnahmen dient auch diese Bauleitplanung.
Bestandteil dieser Bauleitplanung wird das mit der Universitätsstadt Marburg abgestimmte Konzept (Vorhaben- und Erschließungsplan) sowie ein Durchführungsvertrag/Städtebaulicher Vertrag, der den Vorhabenträger zur Übernahme anfallender Kosten, ggf. für die erforderliche Erschließungsmaßnahme, verpflichtet.
Gemäß § 2 Abs. 4 BauGB ist für die Bauleitplanung ein Umweltbericht, in dem die Ergebnisse einer Umweltprüfung ausgewertet werden, erforderlich. Der Flächennutzungsplan, der derzeit in den Randbereichen noch Wald (Außenbereich) darstellt, wird im Parallelverfahren gemäß § 8 BauGB geändert.
Egon Vaupel
Oberbürgermeister
Anlagen
- Site-Masterplan
- Übersichtsplan Geltungsbereich Hinkelbachtal/Ludwigsgrund
Beteiligung an der Vorlage durch:
FB 6 |
FD 61
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A: Anhörung; B: Beteiligung; K: Kenntnisnahme; S: Stellungnahme