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Ratsinformation
Antrag der Fraktion Marburger Linke - VO/1620/2010
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der Fraktion Marburger Linke betr. Marburger Entsorgungsgesellschaft
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag der Fraktion Marburger Linke
- Federführend:
- 10 - Personal und Organisation
- Bearbeiter*in:
- Norbert Wagner
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Magistrat
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Kenntnisnahme
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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23.11.2010
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14.12.2010
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25.01.2011
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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26.11.2010
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17.12.2010
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28.01.2011
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1.)
Die Stadtverordnetenversammlung der Universitätsstadt Marburg beauftragt den Magistrat, auf die Geschäftsführung der Stadtwerke einzuwirken, die Marburger Entsorgungsgesellschaft GmbH (MEG) abzuwickeln. Die Geschäftsfelder und Aufgaben der MEG sind auf den Dienstleistungsbetrieb der Stadt Marburg (DBM) zu übertragen. Die MitarbeiterInnen der MEG sind in den DBM zu überführen. Die Beschäftigung der MitarbeiterInnen soll nach den Bedingungen des TVÖD erfolgen.
2.)
Der Magistrat wird beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass beim DBM keine Leiharbeiter beschäftigt werden.
Sachverhalt
Begründung:
Die Universitätsstadt Marburg ist alleinige Gesellschafterin der Stadtwerke Marburg GmbH (Stadtwerke). Es war und ist nicht hinnehmbar, dass Aufgaben der öffentlichen Daseinsvorsorge auf privatrechtlich organisierte Firmen übertragen werden, um auf dem Rücken der MitarbeiterInnen die strukturellen Einnahmeprobleme der Kommunen zu beheben.
Im Falle der MEG wurde ein Haustarif abgeschlossen, der sich an dem Tarifvertrag des Bundes deutscher Entsorger (BDE) orientiert. Die Regelungen dieses Tarifvertrages sind für die Beschäftigten wesentlich ungünstiger, als die Regelungen im öffentlichen Dienst. Im Falle der MEG liegt eindeutig eine Tarifflucht vor. Dies ist leicht daran zu erkennen, dass die Beschäftigten der MEG Aufgaben des DBM wahrnehmen und viele MitarbeiterInnen an den DBM ausgeliehen werden. Selbst hierbei werden Regeln verletzt, weil die Obergrenzen für das Verleihen von Personal überschritten werden.
Diese Praxis kann als Lohndrückerei bezeichnet werden. Der vorstehende Antrag beendet diese Praxis.
Halise Adsan
Georg Fülberth
Astrid Kolter
Birgit Schäfer
Dr. Michael Weber