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Ratsinformation
Beschlussvorlage Magistrat - VO/0222/2002
Grunddaten
- Betreff:
-
Darlehen mit Ansparverpflichtung aus dem Hess. Investitionsfonds - Abt. B Bewilligung 2002
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Magistrat
- Federführend:
- 20.1 - Haushalts- und Finanzangelegenheiten
- Verfasser*in:
- Herr Arnhold
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Magistrat
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Entscheidung
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Anhörung
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23.04.2002
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Beschlussvorschlag
Der Magistrat wird gebeten zu beschließen:
Bei der Landesbank Hessen Thüringen / Landestreuhandstelle Hessen werden folgende Darlehen mit Ansparverpflichtung aus dem Hessischen Investitionsfonds Abt. B aufgenommen:
1. Mit
regulärer Ansparzeit
Sanierung Hallenbad Wehrda 400.000
2. Mit
verkürzter Ansparzeit
Sanierung Gymnasium Philippinum 300.000
Umbau und Sanierung des Turnhallengebäudes
der Emil-von-Behring-Schule 300.000
Dem Haupt- und
Finanzausschuss ist von diesem Beschluss Kenntnis zu geben.
Sachverhalt
Begründung
Das Hessische Ministerium der Finanzen hat der Stadt Marburg aus dem Kontingent 2002 die o. g. Darlehen bewilligt. Die Darlehen sind zinslos; sie sind nach der Auszahlung mit jährlich 5 % zu tilgen.
Vor der Auszahlung hat der Darlehensnehmer zunächst vier Jahresraten von jeweils 5 %, insgesamt also 20 % der Darlehenssumme anzusparen, so dass die Zuteilung regulär zum 01.01.2006 erfolgt.
Bei dem Darlehen mit verkürzter Ansparzeit ist auch eine vorzeitige Auszahlung möglich. In diesem Fall werden die noch nicht geleisteten Ansparraten auf den bewilligten Darlehensbetrag angerechnet, der entsprechend verringert ausgezahlt wird. Außerdem ist für jedes Jahr der vorzeitigen Auszahlung im Anschluss an die vertragliche Tilgungszeit ein Sonderbeitrag von 2,5 % der Vertragssumme zu erbringen.
Die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für den Abschluss der Anspar- und Darlehensverträge sind erfüllt.
Dietrich Möller
Oberbürgermeister
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