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Ratsinformation
Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/1638/2010
Grunddaten
- Betreff:
-
Neuwahl einer stellv. Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Marburg IV (Marbach, Dagobertshausen, Michelbach, Cyriaxweimar, Dilschhausen, Elnhausen, Haddamshausen, Hermershausen, Wehrshausen, Gisselberg, Neuhöfe)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers.
- Federführend:
- 30 - Rechtsservice
- Bearbeiter*in:
- Bianca Valente
- Verfasser*in:
- Nassauer, Susanne
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Wahlvorbereitungsausschuss
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Vorberatung
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26.08.2011
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●
Erledigt
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Magistrat
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Vorberatung
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●
Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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17.12.2010
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26.08.2011
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Sachverhalt
- 2 -
Begründung:
Da die am 27. August 2010 gewählte stellv. Schiedsperson aus persönlichen Gründen das Amt nicht annehmen konnte, ist es gemäß § 4 des Hessischen Schiedsamtsgesetzes (HSchAG) erforderlich, eine Neuwahl der stellv. Schiedsperson durchzuführen.
Nach § 4 Abs. 1 des HSchAG werden die Schiedspersonen von der Gemeindevertretung auf fünf Jahre gewählt. Zur Wahl bedarf es der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Gemeindevertreter.
Nach § 3 Abs. 1 des HSchAG müssen Schiedspersonen nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein. So kann gemäß § 3 Abs. 2 des HSchAG das Amt nicht bekleiden,
1. wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt;
2. eine Person, für die eine Betreuerin oder ein Betreuer bestellt wurde;
3. wer als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt zugelassen oder als Notarin bzw. Notar bestellt ist;
4. wer die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig ausübt;
5. wer die rechtsprechende Gewalt (§ 1 des Deutschen Richtergesetzes) als Berufsrichterin oder als Berufsrichter oder das Amt der Staatsanwaltschaft (§ 142 des Gerichtsverfassungsgesetz) ausübt oder im Schiedsamtsbezirk im Polizeivollzugsdienst ist.
Nicht in das Amt berufen werden soll gemäß § 3 Abs. 3 des HSchAG, wer
1. bei Beginn der Amtsperiode das 30. Lebensjahr noch nicht oder das 75. Lebensjahr vollendet haben wird;
2. nicht in dem Bezirk des Schiedsamtes wohnt;
3. durch sonstige gerichtliche Anordnungen in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist.
Mit Schreiben vom 10.09.2010 wurden alle in der Stadtverordnetenversammlung vertretenen Fraktionen gebeten, entsprechende Wahlvorschläge einzureichen.
Zudem erfolgte gemäß den Verwaltungsvorschriften zu § 4 HSchAG am 17.09.2010 eine Amtliche Bekanntmachung" in der Oberhessischen Presse" sowie in der Marburger Neue Zeitung".
Danach gingen folgende Wahlvorschläge ein:
Der Ortsbeirat Marbach und die SPD-Fraktion schlugen für die Wahl
Herrn Helmut Inerle,
wh. Ginsterweg 8,
35041 Marburg,
vor.
Die Fraktion B90/Die Grünen schlugen für die Wahl
Herrn Dr. Johannes Schädler,
wh. An den Steinäckern 1,
35041 Marburg
vor.
Von den anderen in der Stadtverordnetenversammlung vertretenen Fraktionen gingen keine Wahlvorschläge ein.
Ebenso gab es keine Bewerbungen auf der Grundlage der Amtlichen Bekanntmachung.
Da die Wahl in der letzten Wahlperiode nicht mehr vollzogen werden konnte, wurde mit Schreiben vom 10.05.2011 allen in der Stadtverordnetenversammlung vertretenen Fraktionen sowie den entsprechenden Ortsbeiräten erneut Gelegenheit gegeben, Wahlvorschläge einzureichen.
Nunmehr gingen folgende Wahlvorschläge ein:
· Vom Ortsbeirat Marbach und der SPD-Fraktion wird erneut
Herr Helmut Inerle, wh. Ginsterweg 8, 35041 Marburg
bestätigt/vorgeschlagen.
· Die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen teilt mit, dass sie an dem Wahlvorschlag von
Herrn Dr. Johannes Schädler, wh. An den Steinäckern 7, 35041 Marburg,
weiterhin festhält.
· Der Ortsbeirat Haddamshausen unterstützt die Nominierung von Herrn Dr. Schädler.
· Der Ortsbeirat Elnhausen schlägt für die Besetzung
Frau Karin Szeder, In der Struth 9, 35041 Marburg,
vor.
Die Bezirksvereinigung des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen für den Landgerichtsbezirk Marburg wurde gemäß den Verwaltungsvorschriften zu § 4 HSchAG zu den eingereichten Wahlvorschlägen angehört. Diese stimmt dem Wahlvorschlag von Herrn Helmut Inerle zu.
Egon Vaupel
Oberbürgermeister
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