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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/1638/2010

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Für den Schiedsamtsbezirk Marburg IV wird eine stellv. Schiedsperson gewählt.

 

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Sachverhalt

- 2 -

Begründung:

 

Da die am 27. August 2010 gewählte stellv. Schiedsperson aus persönlichen Gründen das Amt nicht annehmen konnte, ist es gemäß § 4 des Hessischen Schiedsamtsgesetzes (HSchAG) erforderlich, eine Neuwahl der stellv. Schiedsperson durchzuführen.

 

Nach § 4 Abs. 1 des HSchAG werden die Schiedspersonen von der Gemeindevertretung auf fünf Jahre gewählt. Zur  Wahl bedarf es der Mehrheit  der gesetzlichen Zahl der Gemeindevertreter.

Nach § 3 Abs. 1 des HSchAG müssen Schiedspersonen nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein. So kann gemäß § 3 Abs. 2 des HSchAG das Amt nicht bekleiden,

 

1.              wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt;

 

2.              eine Person, für die eine Betreuerin oder ein Betreuer bestellt wurde;

 

3.              wer als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt zugelassen oder als Notarin bzw. Notar               bestellt ist;

 

4.              wer die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig ausübt;

 

5.              wer die rechtsprechende Gewalt (§ 1 des Deutschen Richtergesetzes) als               Berufsrichterin oder als Berufsrichter oder das Amt der Staatsanwaltschaft (§ 142 des               Gerichtsverfassungsgesetz) ausübt oder im Schiedsamtsbezirk im               Polizeivollzugsdienst ist.

 

Nicht in das Amt berufen werden soll gemäß § 3 Abs. 3 des HSchAG, wer

 

1.              bei Beginn der Amtsperiode das 30. Lebensjahr noch nicht oder das 75.               Lebensjahr               vollendet haben wird;

2.              nicht in dem Bezirk des Schiedsamtes wohnt;

3.              durch sonstige gerichtliche Anordnungen in der Verfügung über sein Vermögen               beschränkt ist.

 

Mit Schreiben vom 10.09.2010 wurden alle in der Stadtverordnetenversammlung vertretenen Fraktionen gebeten, entsprechende Wahlvorschläge einzureichen.

Zudem erfolgte gemäß den Verwaltungsvorschriften  zu  §  4  HSchAG  am 17.09.2010  eine  „Amtliche Bekanntmachung" in der „Oberhessischen Presse" sowie in der „Marburger Neue Zeitung".

 

Danach gingen folgende Wahlvorschläge ein:

 

Der Ortsbeirat Marbach und die SPD-Fraktion schlugen für die Wahl

Herrn Helmut Inerle,

wh. Ginsterweg 8,

35041 Marburg,

 

vor.

 

Die Fraktion B90/Die Grünen schlugen für die Wahl

Herrn Dr. Johannes Schädler,

wh. An den Steinäckern 1,

35041 Marburg

 

vor.

 

Von den anderen in der Stadtverordnetenversammlung vertretenen Fraktionen gingen keine Wahlvorschläge ein.

Ebenso gab es keine Bewerbungen auf der Grundlage der Amtlichen Bekanntmachung.

 

Da die Wahl in der letzten Wahlperiode nicht mehr vollzogen werden konnte, wurde mit Schreiben vom 10.05.2011 allen in der Stadtverordnetenversammlung vertretenen Fraktionen sowie den entsprechenden Ortsbeiräten erneut Gelegenheit gegeben, Wahlvorschläge einzureichen.

 

Nunmehr gingen folgende Wahlvorschläge ein:

 

·         Vom Ortsbeirat Marbach und der SPD-Fraktion wird erneut

              Herr Helmut Inerle, wh. Ginsterweg 8, 35041 Marburg

              bestätigt/vorgeschlagen.

 

·         Die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen teilt mit, dass sie an dem Wahlvorschlag von

              Herrn Dr. Johannes Schädler, wh. An den Steinäckern 7, 35041 Marburg,

              weiterhin festhält.

 

·         Der Ortsbeirat Haddamshausen unterstützt die Nominierung von Herrn Dr. Schädler.

 

·         Der Ortsbeirat Elnhausen schlägt für die Besetzung

              Frau Karin Szeder, In der Struth 9, 35041 Marburg,

              vor.

 

Die Bezirksvereinigung des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen für den Landgerichtsbezirk Marburg wurde gemäß den Verwaltungsvorschriften zu § 4 HSchAG zu den eingereichten Wahlvorschlägen angehört. Diese stimmt dem Wahlvorschlag von Herrn Helmut Inerle zu.

 

 

 

 

Egon Vaupel

Oberbürgermeister

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

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