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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Antrag der Fraktion Marburger Linke - VO/1675/2010

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

 

 

Der Magistrat wird beauftragt, darauf hinzuwirken, dass der vom Abriss bedrohte Altbau des Sanatoriums Sonnenblick auf Grundlage des §10 in Verbindung mit § 9 Hessisches Denkmalschutzgesetz (DSchG) als Kulturdenkmal nach § 2 Abs 1 DSchG durch das Landesamt für Denkmalpflege Hessen unter Denkmalschutz gestellt wird, also neben dem geplanten Neubau erhalten bleibt.


 

 

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Sachverhalt

Begründung:
 

In seiner Begründung des Aufstellungsbeschlusses führt der Magistrat aus: „Der geplante Ersatzbau mit 5 Obergeschossen ist auf dem nord-westlichen Grundstücksteil des Sonnenblick-Klinik-Areals geplant. Das bestehende Hauptgebäude, das zentriert auf dem Grundstück anzutreffen ist, wird in der Bauphase des Neubaus in seinem Betrieb aufrechterhalten. Mit der Nutzung des Neubaus wird nach jetziger Planung der Altbau zurückgebaut.“

Nach allen Erfahrungen (Rosenstraße 9) ist hier unter „Rückbau“ wieder Abriss zu verstehen. Das  Gebäude – das erste Lungenheilsanatorium in Marburg – ist aber bau- und sozialhistorisch für die Marburger Medizingeschichte von großer Bedeutung. Es ist in den dreißiger Jahren des zwanzigsten Jahrhunderts im Bauhausstil errichtet, in den 60er Jahren aber teilweise  in der Fassadendetailgestaltung verändert worden. In der Nachbarschaft des naturwissenschaftlichen Bereiches der Universität bietet das Gebäude die Möglichkeit studentischen Wohnens. Alle naturwissenschaftlichen Fachbereiche und der Fachbereich Medizin sind fußläufig, mit dem Fahrrad oder durch die Busanbindung leicht erreichbar. Ein Studierendenwohnheim an dieser Stelle würde den Verkehr aus der Stadt auf die Lahnberge entlasten. Auch eine Nutzung als Schwesternwohnheim bietet sich an.

 

Halise Adsan

Georg Fülberth

Astrid Kolter

Birgit Schäfer

Dr. Michael Weber.

 

 

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