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Ratsinformation
Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/0227/2002
Grunddaten
- Betreff:
-
Sanierungsplanung der Stadt Marburg
Einleitung der "Vorbereitenden Untersuchungen" gemäß § 141 Baugesetzbuch (BauGB) für das Gebiet Nordstadt/Bahnhofsquartier
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers.
- Federführend:
- 61 - Stadtplanung und Denkmalschutz
- Bearbeiter*in:
- Sonja Wasserberg
- Verfasser*in:
- Kintscher, Bernd (61 K)
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
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Magistrat
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Vorberatung
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●
Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss, Liegenschaften
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Vorberatung
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17.04.2002
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●
Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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26.04.2002
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgende
Beschlüsse zu fassen:
Die Vorbereitenden Untersuchungen
zum Sanierungsgebiet Nordstadt/Bahnhofs-quartier werden gemäß § 141 (3) BauGB
durchgeführt.
Der voraussichtliche Kostenanteil der Stadt (Prinzip
der Drittelfinanzierung) wird in Höhe von max. 35 000 Euro bereitgestellt.
Sachverhalt
Begründung:
Am 28.05.2001 fasste der Magistrat den Beschluss, sich mit
dem Gebiet der Nordstadt und des Bahnhofsquartiers um Aufnahme in das
Bund-Länder-Programm städtebauliche Sanierungsmaßnahmen zu bewerben. Mit
Schreiben vom 19.12.2001 wurde dem Magistrat von seiten des Hess. Ministeriums
für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung bekannt gegeben, dass die
haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für die Förderung der Kosten für die
Vorbereitenden Untersuchungen (...) im Programmjahr gegeben sind. Die
Vorbereitenden Untersuchungen sind demnach zügig einzuleiten.
Ziel der Vorbereitenden Untersuchungen ist es,
Beurteilungsgrundlagen über die Notwendigkeit der Sanierung, die sozialen,
strukturellen, städtebaulichen und wirtschaftlichen Verhältnisse und
Zusammenhänge, die anzustrebenden allgemeinen Ziele und die Durchführbarkeit
der Sanierung zu gewinnen. Daneben sind mögliche nachteilige Auswirkungen zu
erfassen, die sich für die von der beabsichtigten Sanierung unmittelbar
Betroffenen in ihren persönlichen Lebensumständen im wirtschaftlichen oder
sozialen Bereich voraussichtlich ergeben.
Es ist zu betonen, dass bei dem Gebiet der
Nordstadt/Bahnhofsquartier entsprechend den Intentionen des Gesetzgebers die
Prioritäten im Bereich der Wiedernutzung brachliegender Gewerbe- und
Eisenbahnflächen zur Errichtung von Wohn- und Arbeitsstätten sowie von
Gemeinbedarfseinrichtungen unter Berücksichtigung ihrer funktional sinnvollen
Zuordnung liegen.
Bei der Vorbereitung und Durchführung der Sanierung wird die
Stadt Marburg aus organisations- und förderungstechnischen Gründen (u. a. sind
Kosten des Treuhänders förderungsfähig) sich eines Treuhänders bedienen. Es
wird vorgeschlagen, die GeWoBau analog der laufenden Altstadtsanierung als
Treuhänder einzusetzen. Allerdings ist klarzustellen, dass sich die Aufgaben
des Treuhänders auf die Bewirtschaftung der, der Sanierung dienenden Mittel
beschränken sollte (§ 157), die strategische Steuerung und die Entscheidungen
zur Durchführung der Sanierung bei Amt 61-K/Sanierungsbüro verbleibt.
Vorbereitende Untersuchungen im Sinne des § 141 BauGB dienen
dazu, Beurteilungsgrundlagen über die Notwendigkeit der Sanierung, die
sozialen, wirtschaftlichen, strukturellen und städtebaulichen Verhältnisse und
über die anzustrebenden Ziele sowie über die Durchführbarkeit der Sanierung zu
gewinnen. Die Kosten der Untersuchungen, die sich über ca. 1 Jahr erstrecken
werden (Vorlage des Abschlussberichts) werden auf 100 000 Euro veranschlagt.
Entsprechend dem Prinzip der Drittelfinanzierung entfallen damit auf die Stadt
Kosten von rd. 35 000 Euro.
Die Durchführung der Vorbereitenden Untersuchungen soll zum
großen Teil unter Mithilfe qualifizierter und mit Sanierungsgebieten erfahrener
Büros erfolgen, welche aus einem Pool von Bewerbern ausgewählt werden.
Steuerung, Zielformulierung und Aufarbeitung der Ergebnisse wird federführend
durch Amt 61-K erledigt.
Dietrich Möller
Oberbürgermeister
Anlage
Plan
Vorbereitende Untersuchungen (Übersichtsplan)
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
- Aufgabe bearbeiten
- NA
- TOP
- Keine Zusammenstellung
- Dokument erstellen
- Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen
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