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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/0227/2002

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgende Beschlüsse zu fassen:

 

            Die Vorbereitenden Untersuchungen zum Sanierungsgebiet Nordstadt/Bahnhofs-quartier werden gemäß § 141 (3) BauGB durchgeführt.

 

Der voraussichtliche Kostenanteil der Stadt (Prinzip der Drittelfinanzierung) wird in Höhe von max. 35 000 Euro bereitgestellt.

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Sachverhalt

Begründung:

 

Am 28.05.2001 fasste der Magistrat den Beschluss, sich mit dem Gebiet der Nordstadt und des Bahnhofsquartiers um Aufnahme in das Bund-Länder-Programm „städtebauliche Sanierungsmaßnahmen“ zu bewerben. Mit Schreiben vom 19.12.2001 wurde dem Magistrat von seiten des Hess. Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung bekannt gegeben, dass die „haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für die Förderung der Kosten für die Vorbereitenden Untersuchungen (...) im Programmjahr gegeben sind“. Die Vorbereitenden Untersuchungen sind demnach zügig einzuleiten.

 

Ziel der Vorbereitenden Untersuchungen ist es, Beurteilungsgrundlagen über die Notwendigkeit der Sanierung, die sozialen, strukturellen, städtebaulichen und wirtschaftlichen Verhältnisse und Zusammenhänge, die anzustrebenden allgemeinen Ziele und die Durchführbarkeit der Sanierung zu gewinnen. Daneben sind mögliche nachteilige Auswirkungen zu erfassen, die sich für die von der beabsichtigten Sanierung unmittelbar Betroffenen in ihren persönlichen Lebensumständen im wirtschaftlichen oder sozialen Bereich voraussichtlich ergeben.

 

Es ist zu betonen, dass bei dem Gebiet der Nordstadt/Bahnhofsquartier entsprechend den Intentionen des Gesetzgebers die Prioritäten im Bereich der Wiedernutzung brachliegender Gewerbe- und Eisenbahnflächen zur Errichtung von Wohn- und Arbeitsstätten sowie von Gemeinbedarfseinrichtungen unter Berücksichtigung ihrer funktional sinnvollen Zuordnung liegen.

 

Bei der Vorbereitung und Durchführung der Sanierung wird die Stadt Marburg aus organisations- und förderungstechnischen Gründen (u. a. sind Kosten des Treuhänders förderungsfähig) sich eines Treuhänders bedienen. Es wird vorgeschlagen, die GeWoBau – analog der laufenden Altstadtsanierung – als Treuhänder einzusetzen. Allerdings ist klarzustellen, dass sich die Aufgaben des Treuhänders auf die Bewirtschaftung der, der Sanierung dienenden Mittel beschränken sollte (§ 157), die strategische Steuerung und die Entscheidungen zur Durchführung der Sanierung bei Amt 61-K/Sanierungsbüro verbleibt.

 

Vorbereitende Untersuchungen im Sinne des § 141 BauGB dienen dazu, Beurteilungsgrundlagen über die Notwendigkeit der Sanierung, die sozialen, wirtschaftlichen, strukturellen und städtebaulichen Verhältnisse und über die anzustrebenden Ziele sowie über die Durchführbarkeit der Sanierung zu gewinnen. Die Kosten der Untersuchungen, die sich über ca. 1 Jahr erstrecken werden (Vorlage des Abschlussberichts) werden auf 100 000 Euro veranschlagt. Entsprechend dem Prinzip der Drittelfinanzierung entfallen damit auf die Stadt Kosten von rd. 35 000 Euro.

 

Die Durchführung der Vorbereitenden Untersuchungen soll zum großen Teil unter Mithilfe qualifizierter und mit Sanierungsgebieten erfahrener Büros erfolgen, welche aus einem Pool von Bewerbern ausgewählt werden. Steuerung, Zielformulierung und Aufarbeitung der Ergebnisse wird federführend durch Amt 61-K erledigt.

 

 

 

 

Dietrich Möller

Oberbürgermeister

 

 

Anlage

Plan „Vorbereitende Untersuchungen“ (Übersichtsplan)

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Finanz. Auswirkung

 

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