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Ratsinformation
Antrag SPD/Bündnis 90/Die Grünen - VO/0230/2002
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der SPD und B90/Die Grünen-Fraktionen betr. Genehmigungspflicht für Mobilfunkanlagen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag SPD/Bündnis 90/Die Grünen
- Federführend:
- 60 - Bauverwaltung und Vermessung
- Bearbeiter*in:
- Norbert Wagner
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Umwelt, Energie und Verkehr
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Vorberatung
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16.04.2002
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Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss, Liegenschaften
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Vorberatung
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17.04.2002
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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26.04.2002
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Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die
Stadtverordnetenversammlung der Universitätsstadt Marburg fordert die Hessische
Landesregierung auf, die beabsichtigte Verordnung zur Freistellung von
Mobilfunksendeanlagen von der Baugenehmigungspflicht wegen Umnutzung nicht zu
verabschieden.
Der Hessische Landtag
und die Hessische Landesregierung werden aufgefordert, im Zuge der anstehenden
Änderung der Hessischen Bauordnung die derzeitige Erfassung von
Antennenanlagen, soweit sie elektromagnetische Felder abstrahlen, in §63 HBO
(baugenehmigungsfreie Vorhaben) aufzugeben, damit die Genehmigungspflicht von
Sendeanlagen, gleich welcher Art, durch die Neufassung der Hessischen
Bauordnung eingerichtet wird. Es ist bei Antennenanlagen deutlich zu
unterscheiden, ob es sich um reine Empfangsanlagen oder um kombinierte
Empfangs- und Sendeantennen oder reine Sendeantennen handelt.
Der Hessische Landtag
und die Hessische Landesregierung werden weiter aufgefordert, im Rahmen der
Änderung der baurechtlichen Vorschriften die planungsrechtliche Zuständigkeit
der Gemeinden bei der Errichtung von Antennenanlagen derart zu stärken, dass
die Gemeinden eine abschließende und nicht durch die obere Baubehörde zu
ersetzende Zustimmungskompetenz erhalten.
Sachverhalt
Begründung:
Es ist unbedingt erforderlich, dass eine Mobilfunksendeanlage der vollen Baugenehmigungspflicht unterliegt, damit die betroffenen Bürger, insbesondere die Nachbarn, Möglichkeiten der vollen Beteiligungsrechte bei der Errichtung solcher Anlagen erhalten.
Für die Umgebungen
der Sendeanlagen gibt es weder Kurz- noch Langzeituntersuchungen in Bezug auf
gesundheitliche Auswirkungen für die betroffene Bevölkerung. Solange keine
gesicherten Erkenntnisse über eine evtl. gesundheitliche Unbedenklichkeit von
Sendeanlagen und der damit verbundenen Langzeitexposition vorliegen, muss zum
Schutz der Bürger der Vorsorge absoluter Vorrang eingeräumt werden.
gez. Dr. Ralf Musket gez. Anna Katharina Lakner
gez. Matthias Acker gez. Dietmar Göttling
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