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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Antrag SPD/Bündnis 90/Die Grünen - VO/0230/2002

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Universitätsstadt Marburg fordert die Hessische Landesregierung auf, die beabsichtigte Verordnung zur Freistellung von Mobilfunksendeanlagen von der Baugenehmigungspflicht wegen Umnutzung nicht zu verabschieden.

Der Hessische Landtag und die Hessische Landesregierung werden aufgefordert, im Zuge der anstehenden Änderung der Hessischen Bauordnung die derzeitige Erfassung von Antennenanlagen, soweit sie elektromagnetische Felder abstrahlen, in §63 HBO (baugenehmigungsfreie Vorhaben) aufzugeben, damit die Genehmigungspflicht von Sendeanlagen, gleich welcher Art, durch die Neufassung der Hessischen Bauordnung eingerichtet wird. Es ist bei Antennenanlagen deutlich zu unterscheiden, ob es sich um reine Empfangsanlagen oder um kombinierte Empfangs- und Sendeantennen oder reine Sendeantennen handelt.

Der Hessische Landtag und die Hessische Landesregierung werden weiter aufgefordert, im Rahmen der Änderung der baurechtlichen Vorschriften die planungsrechtliche Zuständigkeit der Gemeinden bei der Errichtung von Antennenanlagen derart zu stärken, dass die Gemeinden eine abschließende und nicht durch die obere Baubehörde zu ersetzende Zustimmungskompetenz erhalten.

 

 

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Sachverhalt

Begründung:

 

Es ist unbedingt erforderlich, dass eine Mobilfunksendeanlage der vollen Baugenehmigungspflicht unterliegt, damit die betroffenen Bürger, insbesondere die Nachbarn, Möglichkeiten der vollen Beteiligungsrechte bei der Errichtung solcher Anlagen erhalten.

Für die Umgebungen der Sendeanlagen gibt es weder Kurz- noch Langzeituntersuchungen in Bezug auf gesundheitliche Auswirkungen für die betroffene Bevölkerung. Solange keine gesicherten Erkenntnisse über eine evtl. gesundheitliche Unbedenklichkeit von Sendeanlagen und der damit verbundenen Langzeitexposition vorliegen, muss zum Schutz der Bürger der Vorsorge absoluter Vorrang eingeräumt werden.

 

 

 

 gez. Dr. Ralf Musket                    gez. Anna Katharina Lakner         

 gez. Matthias Acker                    gez. Dietmar Göttling

 

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Finanz. Auswirkung

 

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