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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Antrag der Fraktion Marburger Linke - VO/1721/2010

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten zu beschließen:

 

Aufgrund des § 114 e HGO wird die folgende I. Nachtragshaushaltssatzung

der Universitätsstadt Marburg für das Haushaltsjahr 2011 beschlossen:

 

I. Nachtragshaushaltssatzung der Universitätsstadt Marburg für das

Haushaltsjahr 2011

 

Aufgrund des § 114e der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl. 2005 I S. 142 ff.), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. November 2007 (GVBl. I S. 757), hat die Stadtverordnetenversammlung am 17.12.2010 folgende Nachtragssatzung

beschlossen:

 

*§ 1*

 

Mit dem I. Nachtragshaushaltsplan werden

 

*erhöht*              *um*                             *EUR*

 

vermindert              *um*                            *EUR*

 

und damit der Gesamtbetrag des Haushalts-planes einschl. der Nachträge*

 

*gegenüber*                            *bisher *              *              EUR*

 

*auf nunmehr*                            *festgesetzt *                            EUR*

 

*a) im Ergebnishaushalt*              beim ordentlichen Ergebnis

 

die Erträge*                            10.864.864

 

158.404.383

 

169.269.247

 

 

*§ 2*

 

Die Steuersätze werden wie folgt geändert:

 

*Steuerart*                            *Erhöht***              vermindert****gegenüber****              auf nunmehr*

*um v. H.*              *um v. H.*              *bisher v. H.*              v. H.*

 

Gewerbesteuer              60                                                        370                            430

 

 

*Durch den Nachtrag veränderte Teilergebnishaushalte*

 

Konto

Bezeichnung

 

*2011 alt*                            *2011 neu*

 

/Ordentliche Erträge/              5553000

 

Gewerbesteuer

67.000.000

77.864.864

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Sachverhalt

 

Begründung:

Der Doppelhaushalt 2010/2011 weist für das geplante Jahresergebnis 2011

einen Fehlbetrag von fast 8 Mio. Euro auf. Grund dafür ist vor allem der

voraussichtliche Rückgang der Gewerbesteuereinnahmen.

 

In seiner Haushaltsgenehmigung hat der Regierungspräsident für 2011

bereits mit Sanktionen gedroht und Kürzungen bei den sozialen und

kulturellen "freiwilligen" Leistungen gefordert, falls das Defizit nicht

ausgeglichen würde.

 

Nun ist es durchaus möglich, dass es dem Kämmerer in diesem Jahr

gelingt, die fehlende Summe für 2011 zu "erwirtschaften". Das geschieht

aber indem weiter an der ohnehin sehr dünnen Personaldecke gespart wird

und erforderliche Investitionen verschoben werden.

 

Da der Rückgang der Gewerbesteuer in Marburg nicht konjunkturell bedingt

ist, sondern auf eine veränderte Gesetzgebung des Bundes zurückzuführen

ist, lässt sich das Problem leicht beheben, indem der Hebesatz erhöht

und dadurch das alte Einnahmeniveau wieder hergestellt wird.

 

Außerdem sollte man das Steuergeschenk des Jahres 2008 an die

Unternehmen korrigieren, als der Oberbürgermeister mit der Senkung der

Gewerbesteuer der Wirtschaft "ein Signal" geben wollte. Dadurch wurden

in den Jahren 2008, 2009 und 2010 fast 15 Millionen Euro verschenkt.

 

Die Wirtschaft könnte eine Erhöhung der Gewerbesteuer problemlos

verkraften, da die Gewerbesteuerzahlungen nicht höher wären als in der

Zeit vor der "Steuerreform" von 2008.

 

Halise Adsan              Georg Fülberth              Astrid Kolter             

Birgit Schäfer              Dr. Michael Weber

 

 

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