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Ratsinformation
Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/1738/2010
Grunddaten
- Betreff:
-
Gültigkeit der Ausländerbeiratswahl am 07. November 2010
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers.
- Federführend:
- 10.1 - Allgemeiner Service
- Bearbeiter*in:
- Norbert Wagner
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
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|
Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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17.12.2010
|
Beschlussvorschlag
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Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
1. Die in § 64 i. V. m. § 26 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der Fassung vom 07. März 2005 (GVBl. I S. 197), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 2010 (GVBl. I S. 119) genannten Fälle liegen nicht vor.
2. Die am 07. November 2010 erfolgte Wahl zum Ausländerbeirat ist gültig.
Sachverhalt
- 2 -
Begründung:
Nach § 64 in Verbindung mit § 26 KWG hat die Stadtverordnetenversammlung über die Gültigkeit der Wahl zum Ausländerbeirat in folgender Weise zu beschließen:
1. War ein Vertreter nicht wählbar, hätte er aus anderen Gründen gem. § 15 Abs. 2 Satz 2 aus dem Wahlvorschlag gestrichen werden müssen oder durfte die Wahl nicht annehmen, so ist sein Ausscheiden anzuordnen.
2. Sind beim Wahlverfahren Unregelmäßigkeiten vorgekommen, die auf die Verteilung der Sitze von Einfluss gewesen sein können, so ist
a) wenn sich die Unregelmäßigkeiten nur auf einzelne Wahlbezirke erstrecken, in diesen Wahlbezirken
b) wenn sich die Unregelmäßigkeiten auf den ganzen Wahlkreis oder auf mehr als die Hälfte der Wahlbezirke erstrecken, im ganzen Wahlkreis
die Wiederholung der Wahl anzuordnen (§ 30 KWG).
3. Ist die Feststellung des Wahlergebnisses unrichtig, so ist sie aufzuheben und eine neue Feststellung anzuordnen (§ 31 KWG).
4. Liegt keiner der unter Nr. 1 bis 3 genannten Fälle vor, so ist die Wahl für gültig zu erklären.
Unregelmäßigkeiten der genannten Art sind nicht eingetreten. Das vom Wahlausschuss in seiner Sitzung am 11. November 2010 beschlossene Wahlergebnis wurde am
13. November 2010 in der Oberhessischen Presse amtlich bekannt gemacht.
Die in § 25 KWG vorgeschriebene Einspruchsfrist von zwei Wochen ist am 29. November 2010 abgelaufen.
Einsprüche liegen nicht vor.
Gotthard Seim
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