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Ratsinformation
Kleine Anfrage - VO/1763/2010
Grunddaten
- Betreff:
-
Kleine Anfrage der Stadtverordneten Gerlinde Schwebel (Nr. 16 12/2010)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Christina Schmidt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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17.12.2010
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Beschlussvorschlag
Warum erhalten die Anwohner der Universitätsstraße wieder völlig undurchschaubare Berechnungen über die zu zahlenden Sanierungsbeiträge, die zwar mit Paragraphen gespickt, aber von den Betroffenen nicht nachzuvollziehen sind? Hat man aus den Erfahrungen mit Weidenhausen nichts gelernt?
Sachverhalt
Es handelt sich bei den Heranziehungsbescheiden an die Grundstückseigentümer der Universitätsstraße (Teilabschnitt) nicht um die Anforderung von sanierungsrechtlichen Ausgleichsbeträgen nach dem § 154 Baugesetzbuch, sondern um die Erhebung von Vorausleistungen auf Straßenbeiträge nach dem § 11 des Kommunalen Abgabengesetzes (KAG) in Verbindung mit der Satzung über das Erheben von Straßenbeiträgen in der Stadt Marburg (SBS) vom 27.06.2003.
Diese Vorausleistungsbeträge auf den Straßenbeitrag werden auf Grund der vorab genannten Rechtsgrundlagen für die Teileinrichtungen Gehwege und Parkierungsflächen der Umbaumaßnahme Universitätsstraße, Abschnitt zwischen Gutenbergstraße und Wilhelmstraße, von den Eigentümern der anliegenden Grundstücke erhoben.
Beitragsbescheide müssen nach den allgemeinen verwaltungsrechtlichen Grundlagen (Verwaltungsverfahrensgesetz, Verwaltungsgerichtsordnung) und den speziellen beitragsrechtlichen Vorschriften (BauGB, KAG, Satzung) verschiedene Formvorgaben erfüllen, da sie im Zuge der Rechtsmitteleinlegung im Einzelfall der Überprüfung des Fachdienstes Rechtsservice als Widerspruchsbehörde bzw. der gerichtlichen Überprüfung durch das Verwaltungsgericht Gießen oder den Hessischen Verwaltungsgerichtshof Kassel unterliegen.
Die Anlieger wurden im Vorfeld durch Informationsschreiben und -veranstaltungen über die Maßnahme an sich und die Beitragserhebung im Speziellen informiert. Darüber hinaus stehen die zuständigen Sachbearbeiter bereitwillig für Erläuterungen zur komplexen Materie des Beitragsrechts zur Verfügung.
Die bisherige Resonanz auf die ergangenen Bescheide hat nicht erkennen lassen, dass die beitragsrechtliche Situation allgemein nicht nachvollziehbar wäre.
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