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Ratsinformation
Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/0138/2011
Grunddaten
- Betreff:
-
Genehmigung des Haushaltes 2011
hier: Verfügung des Regierungspräsidiums Gießen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers.
- Federführend:
- 20.1 - Haushalts- und Finanzangelegenheiten
- Bearbeiter*in:
- Karin Wolf
- Verfasser*in:
- Bernd Kauffmann
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Magistrat
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Vorberatung
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Kenntnisnahme
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24.05.2011
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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27.05.2011
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Sachverhalt
Begründung
Das Regierungspräsidium Gießen als Aufsichtsbehörde hat
· die in § 2 der Haushaltssatzung 2011 der Stadt Marburg vorgesehene Kreditaufnahme
· den in § 3 der Haushaltssatzung 2011 der Stadt Marburg ausgewiesenen Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen
genehmigt.
Der DBM ist von der Genehmigung nicht betroffen, weil sein Wirtschaftsplan 2011, wie ihn die Stadtverordnetenversammlung im Dezember 2010 beschlossen hat, keine Kreditaufnahme vorsieht.
Die Genehmigung mit der Begleitverfügung des Regierungspräsidiums wird der Stadtverordnetenversammlung hiermit nach § 50 Abs. 3 HGO zur Kenntnis gegeben.
Der Regierungspräsident hat dabei in seiner Begleitverfügung als Kernaussage festgestellt:
Der Haushalt 2011 der Universitätsstadt Marburg und damit die finanzielle Leistungsfähigkeit können angesichts der vorgelegten aktuellen Entwicklungen 2010 und Prognosen für 2011 noch als gesichert bewertet werden.
Trotzdem hat er seine Begleitverfügung erneut mit einer Nebenbestimmung zu den freiwilligen Leistungen versehen, die das Budgetrecht der Stadtverordnetenversammlung drastisch einschränken würde.
Die Nebenbestimmung sieht vor, die freiwilligen Leistungen 2011 auf das Niveau von 2009 zu begrenzen, mit Ausnahme der freiwilligen Leistungen im Produkt 515810 Kindertagesbetreuung.
Daraus ergibt sich folgendes:
freiwillige Leistungen 2009 insgesamt | 17.773.297 |
davon in 515810 Kindertagesbetreuung | 5.973.000 |
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damit bleiben für 2011 | 11.800.297 |
dazu in 515810 aus 2011 | 7.264.920 |
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ergibt | 19.065.217 |
als Obergrenze der freiwilligen Leistungen für 2011 |
Von den 20.648.760 , die an freiwilligen Leistungen für 2011 insgesamt veranschlagt sind, entfallen
auf die Kategorie I | rein freiwillige Leistungen | 3.309.131 |
auf die Kategorie II | freiwillig eingegangene Verpflichtungen | 14.769.640 |
auf die Kategorie III | bedingt oder teilweise freiwillige Leistungen, bei denen ein Kernbestand erhalten bleiben muss | 2.569.989 |
Wenn Einigkeit darin besteht, dass für eine theoretische - Kürzung bei den freiwilligen Leistungen nur die Kategorie I rein freiwillige Leistungen in Frage käme, dann bedeutete das:
| 515810 | sonst. | insgesamt |
veranschlagt 2011 | 7.264.920 | 13.383.840 | 20.648.760 |
Genehmigung RP | 7.264.920 | 11.800.297 | 19.065.217 |
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nicht genehmigt | 0 | 1.583.543 | 1.583.543 |
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Die Kat. I für 2011 |
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beträgt - ohne Kinderbetreuung - | 3.292.191 |
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Somit wären daraus genehmigt | 1.708.648 |
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| oder | 52% |
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Es liegt auf der Hand, dass dadurch das erklärte Ziel von Magistrat und Stadtverordnetenversammlung, die ausgezeichneten Marburger Standards zu bewahren, mehr als gefährdet wäre.
Anlage:
Genehmigung des Regierungspräsidiums Gießen vom 17. Februar 2011 mit Begleitverfügung zum Haushalt 2011 der Universitätsstadt Marburg
Egon Vaupel
Ausdruck vom: 07.03.2011
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