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Ratsinformation
Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/0182/2011
Grunddaten
- Betreff:
-
Bildung der Ausschüsse
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers.
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Norbert Wagner
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
|
|
|
15.04.2011
|
Beschlussvorschlag
1. Art
Gemäß § 12 der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung in Verbindung mit §§ 55 und 62 der Hessischen Gemeindeordnung bildet die Stadtverordnetenversammlung folgende Ausschüsse:
1. Wahlvorbereitungsausschuss
2. Haupt- und Finanzausschuss
3. Bau- und Planungsausschuss, Liegenschaften
4. Schul- und Kulturausschuss
5. Ausschuss für Soziales, Jugend und Frauen
6. Ausschuss für Umwelt, Energie und Verkehr
2. Stärke
Bisher bestanden die Ausschüsse aus 11 Mitgliedern
3. Benennungsverfahren
Anstelle der Wahl der Ausschussmitglieder kann die Stadtverordneten- versammlung gem. § 62 Ziff. 2 HGO beschließen, dass sich die Ausschüsse nach dem Stärkeverhältnis der Fraktionen zusammen- setzen.
In diesem Fall werden die Ausschussmitglieder dem / der Stadtverordnetenvorsteher/in von den Fraktionen schriftlich benannt. Der /Die Stadtverordnetenvorsteher/in gibt der Stadtverordnetenver- sammlung die Zusammensetzung der Ausschüsse sodann schriftlich bekannt.
Sofern die Ausschüsse durch Wahl besetzt werden sollen, gilt § 55 HGO (Verhältniswahl).
Beschlußempfehlung
Zu 1.: Die obengenannten Ausschüsse werden gebildet.
Zu 2.: Die Ausschüsse bestehen aus Mitgliedern
Zu 3.: Die Besetzung der Ausschüsse erfolgt nach dem Benennungsverfahren gem. § 62 Ziff. 2 HGO
Ausdruck vom: 04.04.2011
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