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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/0182/2011

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

 

1.              Art

 

              Gemäß § 12 der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung in Verbindung mit §§ 55 und 62 der Hessischen Gemeindeordnung bildet die Stadtverordnetenversammlung folgende Ausschüsse:

 

              1.              Wahlvorbereitungsausschuss

              2.              Haupt- und Finanzausschuss

              3.              Bau- und Planungsausschuss, Liegenschaften

              4.              Schul- und Kulturausschuss

              5.              Ausschuss für Soziales, Jugend und Frauen

              6.              Ausschuss für Umwelt, Energie und Verkehr

 

 

2.              Stärke

 

              Bisher bestanden die Ausschüsse aus 11 Mitgliedern

             

 

 

 

 

 

3.              Benennungsverfahren

 

              Anstelle der Wahl der Ausschussmitglieder kann die Stadtverordneten- versammlung gem. § 62 Ziff. 2 HGO beschließen, dass sich die Ausschüsse nach dem Stärkeverhältnis der Fraktionen zusammen- setzen.

In diesem Fall werden die Ausschussmitglieder dem / der Stadtverordnetenvorsteher/in von den Fraktionen schriftlich benannt. Der /Die Stadtverordnetenvorsteher/in gibt der Stadtverordnetenver-  sammlung die Zusammensetzung der Ausschüsse sodann schriftlich bekannt.

 

              Sofern die Ausschüsse durch Wahl besetzt werden sollen, gilt § 55 HGO (Verhältniswahl).

 

 

Beschlußempfehlung

 

 

Zu 1.:              Die obengenannten Ausschüsse werden gebildet.

 

Zu 2.:              Die Ausschüsse bestehen aus …… Mitgliedern

 

Zu 3.:                            Die Besetzung der Ausschüsse erfolgt nach dem Benennungsverfahren gem. § 62 Ziff. 2 HGO

 

                            Ausdruck vom: 04.04.2011

                            Seite: 2/2

 

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Sachverhalt

 

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