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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Wahlen der STVV - VO/0201/2011

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, für den Aufsichtsrat

 

                                                        4 Mitglieder

 

vorzuschlagen.

 

 

                            Ausdruck vom: 15.04.2011

                            Seite: 2/1

 

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Sachverhalt

 

Begründung:

 

Gemäß § 8 des Gesellschaftsvertrages der Marburg Tourismus und Marketing GmbH besteht der Aufsichtsrat aus 9 Mitgliedern.  Ihm gehören an: Der Oberbürgermeister oder ein von ihm beauftragte/r Dezernent/in als Vorsitzende/r. Der Magistrat beruft für die Dauer der Wahlzeit der Stadtverordnetenversammlung die 8 weiteren Mitglieder. Davon werden 4 von der Stadtverordnetenversammlung und bis zu 4 vom Beirat der Gesellschaft vorgeschlagen. Wenn der Beirat weniger als 4 Mitglieder vorschlägt, ergänzt die Stadtverordnetenversammlung entsprechend.

Bis zur Neuberufung bleiben die bisherigen Mitglieder im Amt.

 

Für die Wahlhandlung gilt § 55 HGO. Die Wahlen werden nach dem Verhältniswahl-system schriftlich und geheim durchgeführt.

 

 

 

 

 

 

Egon Vaupel

Oberbürgermeister

 

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