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Ratsinformation
Wahlen der STVV - VO/0205/2011
Grunddaten
- Betreff:
-
Verwaltungsrat der Sparkasse Marburg-Biedenkopf
hier: Wahl von zwei Mitgliedern
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Wahlen der STVV
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Norbert Wagner
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Wahlvorbereitungsausschuss
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Vorberatung
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17.06.2011
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26.08.2011
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29.09.2011
| |||
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16.12.2011
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●
Erledigt
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Magistrat
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Vorberatung
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●
Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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17.06.2011
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26.08.2011
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30.09.2011
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●
Gestoppt
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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16.12.2011
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Sachverhalt
Begründung:
__________
Für die Dauer der laufenden Legislaturperiode der Stadtverordnetenversammlung und des Kreistages sind 2 Mitglieder für den Verwaltungsrat der Sparkasse zu wählen. Dabei dürfen nicht mehr als die Hälfte der Gewählten den Organen des Trägers und nicht mehr als ein Mitglied dem Verwaltungsorgan angehören.
Grundlage ist § 31 der Satzung der Sparkasse Marburg-Biedenkopf Ein Auszug liegt bei.
Vor der Wahl der Verwaltungsratsmitglieder findet in der Vertretungskörperschaft des Trägers oder deren zuständigem Ausschuss eine Anhörung der zur Wahl stehenden Personen statt (§ 5b Abs. 2 HSpG).
Besonders zu beachten ist der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 29.10.2010:
Die Stadtverordnetenversammlung weist ausdrücklich darauf hin, dass nach § 12 Hessisches Gleichberechtigungsgesetz auch bei der Besetzung von Verwaltungsräten der Sparkassen mindestens die Hälfte der Mitglieder Frauen sein sollen. Die Träger der Sparkasse Marburg-Biedenkopf sind verpflichtet, bei der nächsten Wahl des Verwaltungsrates diesen Grundsatz zu beachten.
Egon Vaupel
Anlage
Sparkassensatzung (Auszug)
Ausdruck vom: 18.04.2011
Seite: 2/1
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