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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Wahlen der STVV - VO/0212/2011

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

 

1.          Die Zusammensetzung des Magistrats ist in § 1 der Hauptsatzung der Universitätsstadt Marburg  geregelt.

 

Dem Magistrat gehören 10 ehrenamtliche Stadträte/Stadträtinnen an.

 

 

 

2.              Die Wahl der ehrenamtlichen Stadträte / Stadträtinnen erfolgt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl (§ 55 HGO).

 

 

 

 

                            Ausdruck vom: 20.04.2011

                            Seite: 2/1

 

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Sachverhalt

 

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