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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Wahlen der STVV - VO/0227/2011

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten,

 

                            4 Vertreter/innen des Trägers und

                            4 Stellvertreter/innen

 

für die Berufung zum Mitglied des Verwaltungsausschusses vorzuschlagen.

 

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Sachverhalt

 

Begründung:

___________

 

Beschließendes Organ des Jugendbildungswerkes ist der Verwaltungsausschuss. Ihm gehören an als stimmberechtigte Mitglieder 4 Vertreter/innen des Trägers und 4 persönliche Stellvertreter/innen. Diese Mitglieder werden vom Magistrat für die Dauer der Legislaturperiode der Stadtverordnetenversammlung berufen. Gem. § 2 Abs. 3 der Verordnung über die Voraussetzungen für die Förderung der außerschulischen Jugendbildung ist die Stadtverordnetenversammlung vorschlagsberechtigt für die Vertreter/innen des Trägers.

 

 

 

 

 

 

Egon Vaupel

Oberbürgermeister

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