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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Kleine Anfrage - VO/0278/2011

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die schwarz-gelbe Koalition hat im Bundestag eine Gesetzesänderung beschlossen, nach der ein vom Familiengericht eingesetzter Amtsvormund nicht mehr als 50 Fälle betreuen darf. Die zusätzlich entstehenden Kosten für die inhaltlich durchaus wichtige und sinnvolle Regelung sollen allerdings die Kommunen tragen.

Kann der Magistrat mitteilen, welche Kosten auf die Stadt Marburg zusätzlich zukommen, wenn in Zukunft nach diesem Gesetz gehandelt wird?

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Sachverhalt

Die Ausübung der Amtsvormundschaft hat sich im bisherigen Stellplan mit etwa 0,6 Vollzeitstellen (A 11/E 10) für die Wahrnehmung der bestellten Amtsvormundschaften niedergeschlagen.

Die gesetzliche Änderung zwingt nun zum Handeln. Unsere akt. Fallzahlen (73 Fälle - Stichtag 01.01.2011) führen dazu, dass mindestens eine weitere Vollzeitstelle mit der Bewertung nach A 11/E 10 erforderlich wird.

 

Hierfür werden der Stadt Marburg - bei Zugrundelegung der Personalkosten nach A 11 durch die KGSt - zusätzliche Personalkosten in Höhe von etwa 60.000,-- EUR entstehen.

Hinzu kommen Sachkosten und Gemeinkosten eines Büroarbeitsplatzes.

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