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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Kenntnisnahme - VO/0290/2011

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, vom nachstehenden Konzept zur Reorganisation des Prüfungsamtes Kenntnis zu nehmen.

 

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Sachverhalt

Begründung:

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 31.03.2011 den Magistrat beauftragt, bis zur Sitzung am 17.06.2011 eine Planung hinsichtlich der Reorganisationsmaßnahmen des Prüfungsamtes vorzulegen.

 

Inzwischen wurde ein Konzept zur Neuaufstellung des Prüfungsamtes erarbeitet. Folgende Punkte wurden dabei herausgearbeitet:

 

·         Nach den inzwischen gewonnenen Erkenntnissen aus dem Veruntreuungsfall in der Beihilfestelle ist es unabdingbar, im Prüfungsamt zunächst eine weitere Stelle zu schaffen, um die bisher eher unbeachteten Bereiche der Softwareanalysen, Schnittstellenanbindungen und Abgleich der Daten im Finanzwesen mit den Daten einzelner Fachanwendungen auch prüfungstechnisch abdecken zu können. Dazu bedarf es einer Fachkraft, die über die speziellen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt.

 

·         Als Sofortmaßnahme wurde der Auftrag zur Programmierung einer Software erteilt, die zur Prüfung der Zahlungsströme geeignet ist, die nicht direkt im zentralen Finanzwesen der Stadtverwaltung Marburg abgebildet werden.

 

·         Für die vakante Stelle (14.1 – Stellvertretung Fachdienstleiter) läuft zurzeit das Besetzungsverfahren. Im Anschluss daran müssen weitere Qualifizierungsmaßnahmen für alle Prüfer geplant und umgesetzt werden.

 

·         Die Prüfsoftware IDEA (Firma Audicon) soll zum Haushalt 2012 angemeldet werden; sie gilt bundesweit als Standard in den Prüfungsämtern zur Sichtung aller Bewegungsdaten im Finanzwesen und Analyse der Buchungsvorfälle.

 

·         Die bisherige „nachgehende“ Prüfung wird zurzeit zu einer Vorprüfung umgestellt. Das Prüfungsamt muss bei entsprechend zu definierenden Maßnahmen vor deren Beginn, zumindest aber begleitend, eingeschaltet werden.

 

·         Bei künftigen Prüfungen gilt grundsätzlich der risikoorientierte Prüfungsansatz (Risikokennzahl als Prüfungskriterium); flächendeckende Belegkontrollen sind zu vernachlässigen.

 

·         Die Arbeitsplatzbeschreibungen und Anforderungsprofile der Stellen im Prüfungsamt müssen überarbeitet werden, da diese sich aufgrund der vorstehenden Ausführungen ändern werden, bzw. bereits geändert haben. Nach Abschluss dieser Maßnahmen ist eine Neubewertung dieser Stellen erforderlich.

 

 

Ergänzend zu diesen Punkten sind im Abschlussbericht des Prüfungsamtes zur Veruntreuung in der Beihilfestelle unter dem Gliederungspunkt 8.1 Maßnahmen aufgeführt, die auch Bereiche außerhalb des Prüfungsamtes betreffen und zeitnah umgesetzt werden.

 

 

 

Egon Vaupel

Oberbürgermeister

 

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