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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Kenntnisnahme - VO/0295/2011

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die nachstehende Regelung für Bestattungen unter Beteiligung der Ordnungsbehörde zur Kenntnis zu nehmen.

 

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Sachverhalt

Begründung:

 

1.      Verstorbene/r mit Angehörigen

 

1.1.  Wenn die Angehörigen finanziell in der Lage sind oder ausreichendes Vermögen der/des Verstorbenen vorhanden sein sollte, erfolgt die Beisetzung je nach Wunsch der/des Verstorbenen bzw. der Angehörigen durch deren Beauftragung bzw. zu Lasten des Erbvermögens durch Auftrag der Ordnungsbehörde.

 

1.2.  Sind keine/nicht ausreichende finanzielle Mittel der/des Verstorbenen vorhanden und auch die bestattungspflichtigen Angehörigen nach eigenen Angaben finanziell nicht in der Lage, die Bestattungskosten zu tragen, so wird im Rahmen einer Vorabprüfung durch den Fachdienst Soziales ermittelt, ob die Angehörigen ggf. Anspruch auf Bestattungskostenübernahme haben. Sollte dies der Fall sein, erfolgt, wie bereits üblich, eine anonyme Feuer- oder Erdbestattung in Marburg. Die Erdbestattung ist nur dann zu wählen, wenn der ausdrückliche dahingehende Wille der/des Verstorbenen zu erkennen ist.
Sollte kein Anspruch auf Sozialhilfe bestehen, ist wie unter Ziffer 1.1. beschrieben zu verfahren. Eine evtl. Lagerung einer Urne kann für die Zeit bis zur abschließenden Antragsprüfung kostenlos beim Garten- und Friedhofsamt oder beim jeweiligen Bestatter erfolgen.

 

1.3.  Weigern sich die Angehörigen, die Bestattung in Auftrag zu geben und machen zudem keine Angaben, die zur Prüfung eines Sozialhilfeanspruchs ausreichen, wird eine Antragstellung beim FD Soziales unterstellt. Grundsätzlich ist in diesen Fällen nach 96 Stunden die Einäscherung in Auftrag zu geben und die Urne bis zur Klärung der Zahlungsmodalitäten aufzubewahren. Sollte sich ein Anspruch ergeben, wird anonym in Marburg bestattet. Andernfalls wird entsprechend der Wünsche der Bestattungspflichtigen beigesetzt.

 

1.4.  Die Angehörigen können in allen Fällen einer anonymen Urnenbestattung außerhalb von Marburg zustimmen. Dies muss allerdings zwingend durch eine schriftliche Willenserklärung erfolgen.

 

2.      Verstorbene/r ohne jeden Hinweis auf Angehörige bzw. Verfügungsberechtigte

 

2.1.  In diesen Fällen wird eine anonyme Beisetzung in Marburg zu den hierfür festgelegten vergünstigten Friedhofsgebühren (derzeit 410,00 Euro für eine anonyme Urnenbestattung) durch die Ordnungsbehörde in Auftrag gegeben. Sollte kein gegenteiliger Wunsch des Verstorbenen zu erkennen sein, wird grundsätzlich die Feuerbestattung gewählt.

 

Allgemeines

 

·         Sollte 96 Stunden nach dem Tod kein gegenteiliger Wunsch bekannt werden, sind die Verstorbenen einzuäschern. Ausnahme wären z. B. religiöse Hinderungsgründe.

·         Sollte im Fall eines bestehenden Sozialhilfeanspruchs eine Bestattung außerhalb Marburgs gewünscht werden, ist dies im Kostenrahmen einer vergleichbaren Bestattung in Marburg möglich.

 

 

 

Egon Vaupel

Oberbürgermeister

 

 

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