Seiteninhalt
Ratsinformation
Kenntnisnahme - VO/0303/2011
Grunddaten
- Betreff:
-
Einführung und Verpflichtung des Oberbürgermeisters
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Norbert Wagner
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung
|
Kenntnisnahme
|
|
|
17.06.2011
|
Beschlussvorschlag
1. Hauptamtliche Magistratsmitglieder werden vom Stadtverordnetenvorsteher in öffentlicher Sitzung in ihr Amt eingeführt und durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Aufgaben verpflichtet (§ 46 Hessische Gemeindeordnung).
2. Die Amtszeit beginnt mit dem Tage der Aushändigung der Urkunde über die Berufung in das Amt oder mit dem in der Urkunde genannten späteren Zeitpunkt.
3. Die Urkunde wird dem Oberbürgermeister von seinem Vertreter im Amt überreicht.
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
- Aufgabe bearbeiten
- NA
- TOP
- Keine Zusammenstellung
- Dokument erstellen
- Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen
- Dokument auswählen