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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Kenntnisnahme - VO/0303/2011

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

 

1.                  Hauptamtliche Magistratsmitglieder werden vom Stadtverordnetenvorsteher in öffentlicher Sitzung in ihr Amt eingeführt und durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Aufgaben verpflichtet        (§ 46 Hessische Gemeindeordnung).

 

2.                  Die Amtszeit beginnt mit dem Tage der Aushändigung der Urkunde über die Berufung in das Amt oder mit dem in der Urkunde genannten späteren Zeitpunkt.

 

3.                  Die Urkunde wird dem Oberbürgermeister von seinem Vertreter im Amt überreicht.

 

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Sachverhalt

 

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