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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Antrag der Fraktion Marburger Linke - VO/0306/2011

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

 

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Universitätsstadt Marburg (StVV) ändert die Geschäftsordnung für die Ortsbeiräte in Marburg wie folgt:

 

§ 3 Absatz 2 wird ergänzt durch: Die Ortsbeiräte erhalten das Recht, Anträge an die StVV zu stellen und Rederecht in den Fachausschüssen der StVV.

 

§ 3 Absatz 3: Zusatz: Die Frist für Stellungnahmen beträgt in der Regel einen Monat, maximal sechs Wochen. Geht innerhalb dieses Zeitraums keine Stellungnahme ein, so wird die Zustimmung unterstellt. In eiligen Fällen kann die Frist verkürzt werden. Auf die Verkürzung ist besonders hinzuweisen.

 

In § 3 Absatz 4 werden die Punkte g) – Straßenbenennungen, h) – Bürgerversammlungen, i) Volks- und Heimatfeste des Ortsbezirks gestrichen.

 

§ 3 Neuer Absatz 5: Der Ortsbeirat entscheidet über folgende Angelegenheiten im Ortsbezirk:

 

a) Festlegung der Reihenfolge von Arbeiten zur Unterhaltung und Instandsetzung von Straßen, Wegen und Plätzen, deren Bedeutung nicht wesentlich über den Ortsbezirk hinausgeht - im Rahmen der hierfür im Haushalt vorgesehenen Mittel.

 

b) Standorte für öffentliche,  kulturelle und soziale Einrichtungen, deren Nutzung nach der bestimmungsgemäßen Funktion auf den Ortsbezirk beschränkt ist.

 

c) Pflege des Ortsbilds sowie die Ausgestaltung und Unterhaltung von Park- und Grünanlagen, soweit deren Bedeutung nicht wesentlich über den Ortsbezirk hinausgeht – im Rahmen der hierfür im Haushalt vorgesehenen Mittel.

 

d) Pflege der örtlichen Geschichte und des örtlichen Brauchtums.

 

e) Information, Präsentation und Dokumentation in Angelegenheiten

des Ortsbezirks.

 

f) Straßenbenennungen

 

g) Einberufung von Bürgerversammlungen in Absprache mit dem Stadtverordnetenvorsteher

 

g) Volks- und Heimatfeste des Ortsbezirks.

 

§ 3 Neuer Absatz 6:

Zur Bewältigung dieser Aufgaben erhalten die Ortsbeiräte ein eigenes Budget, über dessen Höhe die Stadtverordnetenversammlung entscheidet.

             

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Sachverhalt

 

Begründung

 

Die geltende Geschäftsordnung für die Ortsbeiräte in Marburg stammt aus dem Jahr 1974, ist somit 37 Jahre alt. Andere hessische Städte wie Gießen, Frankfurt oder Kassel  billigen den Ortsbeiräten für den Rahmen ihres Ortsbezirks - bei größeren Aufgaben  im Rahmen des städtischen Haushalts - eigene Entscheidungsbefugnisse zu. Die bisherige Marburger Geschäftsordnung sieht lediglich ein Informations- und Anhörungsrecht vor. Die Ortsbeiräte in Marburg haben somit gegenüber dem Magistrat lediglich die Rechte von Bittstellern. Sie können sich nur an den Magistrat wenden und dort „Anregungen und Vorschläge“ unterbreiten, nicht direkt an die Stadtverordnetenversammlung. In Zeiten, in denen die Bürgerinnen und Bürger auf mehr direkten Einfluss drängen, sollten auch die Ortsbeiräte mit mehr Rechten ausgestattet werden.

 

Die StVV hat für die Jahre 2010 und 2011 im Haushalt bereits eigene Verfügungsmittel für die Ortsbeiräte beschlossen. Im Nachtragshaushalt heißt es dazu in den Erläuterungen (Seite 94 im Nachtragshaushalt) unter anderem: "Grundsätzlich soll sich die Verwendung der Mittel an die Verwendung der Fraktionsmittel anlehnen". und weiter heißt es dort: "Zu beantragen sind die Mittel bei der Stabsstelle zur Unterstützung und Betreuung kommunaler Gremien, die die Auszahlung ggf. in Absprache mit dem Rechnungsprüfungsamt veranlasst." Um für die Ortsbeiräte wie für die Verwaltung eine Grundlage zu schaffen, wofür genau die Mittel verwendet werden können, ist es sinnvoll, die Aufgaben der Ortsbeiräte entsprechend zu präzisieren.

 

 

Gez.

 

Halise Adsan,

Tanja Bauder-Wöhr

Henning Köster

Jan Schalauske

 

 

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