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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Antrag SPD/Bündnis 90/Die Grünen - VO/0316/2011

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1.      Die Stadtverordnetenversammlung stellt fest, dass gerade in der Arbeitsmarktpolitik und insbesondere bei der Unterstützung von Langzeitarbeitslosen oder Menschen mit besonderen Beeinträchtigungen auf dem Arbeitsmarkt regionale Hilfen unter besonderer Beachtung der regionalen Besonderheiten notwendig sind. Deshalb müssen die Verantwortlichen vor Ort gestärkt und dürfen in ihrer Arbeit nicht behindert werden. Sie brauchen mehr Kompetenzen und dürfen nicht ans Gängelband zentraler Instanzen gelegt werden.

 

2.      Die Stadtverordnetenversammlung unterstützt grundsätzlich die Ziele einer Reform der arbeitsmarktpolitischen Instrumente für eine höhere Qualität bei den Maßnahmen, eine größere Flexibilität bei der Anwendung, mehr Berücksichtigung der individuellen Problemlagen der Arbeitslosen und eine Stärkung der Dezentralität der Jobcenter vor Ort.

 

3.      Die Stadtverordnetenversammlung stellt fest, dass mit dem nunmehr von der Bundesregierung vorgelegten „Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt“ diese Ziele nicht erreicht werden können. Insbesondere die Kürzungen im Haushalt der Bundesagentur für Arbeit um über 7 Milliarden Euro, die mit dem Gesetz umgesetzt werden sollen, werden auch in Marburg zu dramatische Folgen bei der aktiven Arbeitsmarktpolitik vor Ort führen.

 

4.      Die Stadtverordnetenversammlung kritisiert, dass mit den vorgesehenen Kürzungen bei den arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen ausgerechnet der Personenkreis getroffen, der der Hilfe am dringendsten bedarf. Langzeitarbeitslose profitieren bisher kaum von der konjunkturellen Erholung, ihre Zahl liegt bundesweit immer noch bei knapp 1 Million. 800.000 Menschen sind bereits seit zwei Jahren arbeitslos, 400.000 bereits seit 2005. Sie brauchen auch weiterhin Hilfe zur Qualifizierung, um in den Arbeitsmarkt integriert werden zu können.

 

5.      Die Stadtverordnetenversammlung kritisiert insbesondere, dass mit dieser Instrumentenreform der Grundsatz des Förderns und Forderns im SGB II auf der Strecke bleiben wird. Individuelle Arbeitsförderungsmaßnahmen für langzeitarbeitslose Menschen, auf die sie aufgrund ihrer schwierigen Lebenssituation angewiesen sind, drohen wegzufallen. Die vorgeschriebene Begrenzung des Mitteleinsatzes bei beschäftigungsfördernden Maßnahmen, wie z.B. beim Beschäftigungszuschuss, reduziert die Möglichkeiten eines öffentlich geförderten Beschäftigungsmarktes erheblich.

 

6.      Die Stadtverordnetenversammlung stellt fest, dass eine wirkungsvolle Instrumentenreform nicht mit dem Ziel der Mitteleinsparung betrieben werden darf, sondern sich an den Bedürfnissen aller arbeitslosen Menschen – auch der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen im SGB II – orientieren und die wissenschaftliche Evaluation der Instrumente beachten muss.

 

7.      Die Stadtverordnetenversammlung fordert die Bundesregierung auf, von der geplanten Reform der arbeitsmarktpolitischen Instrumente auf der Basis des Referentenentwurfs vom 7. April 2011 Abstand zu nehmen. Öffentlich geförderte Beschäftigung würde mit diesem Entwurf fast unmöglich gemacht, der Gesetzesentwurf schränkt die Handlungsmöglichkeiten der Kommunen und der Arbeitsgemeinschaften enorm ein. Nötig wäre aber mehr Flexibilität, ein Instrumentarium, das flexible und passgenaue Hilfen ermöglicht. Langzeitarbeitslose haben einen speziellen Förderbedarf, das Hilfeinstrumentarium muss daran ausgerichtet sein und darf nicht an die Instrumente des SGB III gebunden sein.

 

8.      Die Stadtverordnetenversammlung unterstützt deshalb die von hessischen Kommunen, Gebietskörperschaften, Kommunalverbänden, der LAG Arbeit in Hessen und der LIGA der freien Wohlfahrtspflege formulierte und unterstützte „Hessische Botschaft an die Bundesregierung „Instrumentenreform anhalten – Mittelkürzungen zurücknehmen – geförderte Beschäftigung erhalten!“

 

9.      Die Stadtverordnetenversammlung fordert den Magistrat und die politischen Vertreter aus Marburg  auf, sich dafür einzusetzen,

-          dass die Kürzungen in diesem Bereich so nicht vollzogen werden,

-          dass die Arbeitsvermittler, die einen größeren Beurteilungs- und Ermessensspielraum erhalten sollen, gerade in den Jobcentern auch ausreichend für diese erweiterte Aufgabe qualifiziert werden, um den Betroffenen besser zu helfen und um unnötige Bürokratie, z.B. durch steigende Widerspruchsverfahren und Gerichtsverfahren, zu verhindern,

-          dass insbesondere für die langzeitarbeitslosen Menschen, die individuelle Beratungshilfen und Förderungsmaßnahmen benötigen, weiterhin angemessene individuelle Förderleistungen erhalten bleiben,

-          dass der mittel- und langfristig sehr erfolgreiche Gründungszuschuss nicht durch eine Verkürzung der Förderungsphasen und restriktiveren Teilnahmevoraussetzungen gefährdet wird,

-          dass dezentrale Entscheidungen der Jobcenter erhalten bzw. erweitert werden und grundsätzlich die Vielfalt der Beschäftigungsträgerlandschaft nicht beschnitten wird.

 

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Sachverhalt

Begründung: erfolgt mündlich

 

Steffen Rink                                                                      Dr. Christa Perabo

 

 

Anlage

 

 

 

Sperrfrist 27.05.2011 9:00 Uhr

Eine Hessische Botschaft an die Bundesregierung:

Instrumentenreform anhalten – Mittelkürzungen zurücknehmen – geförderte Beschäftigung erhalten!

1. Instrumentenreform anhalten – Entwürfe überarbeiten – Mittelkürzungen zurücknehmen!

Nach Prüfung des Referentenentwurfs vom 07.04.2011 zu einer Reform der arbeitsmarkt-politischen Instrumente stellen die Unterzeichnenden fest: die beabsichtigte Reform lässt nicht nur wichtige Aufgaben unbearbeitet. Sie führt zudem zu einer Reihe gravierender Fehlsteuerungen mit schwerwiegenden Folgen für Langzeitarbeitslose, deren Familien und für die Kommunen und Stadtquartiere. Der Referentenentwurf lässt die fachlichen Stellungnahmen von Arbeitsmarktexperten, Fachverbänden und Kommunen unberück-sichtigt. Zwar sind mit dem Entwurf auch einige sinnvolle Regelungen beabsichtigt – die Mängel überwiegen jedoch und veranlassen die Unterzeichner, die Bundesregierung aufzufordern, das Gesetzgebungsvorhaben anzuhalten und den Gesetzentwurf grundsätzlich zu überarbeiten.

Die Beurteilung des Gesetzentwurfs lässt sich auch nicht trennen vom Sparpaket, das die Bundesregierung im Juni 2010 beschlossen hat. Danach muss die Bundesagentur für Arbeit Effizienzsteigerungen und strukturelle Einsparungen in Höhe von 2,5 Milliarden Euro im Jahr 2012 und von jeweils 3,0 Milliarden Euro ab dem Jahr 2013 haushaltswirksam werden lassen. Weitere Kürzungen im Eingliederungstitel für den Rechtskreis SGB II sind dem Gesetzentwurf bereits vorausgegangen. Sie betragen im Zeitraum 2011 – 2014 zusätzlich 2,7 Milliarden Euro. Ohne Korrektur an diesen Haushaltsvorgaben ist mit großem Unheil für die Arbeitsförderung und mit hohen Belastungen für die Kommunen zu rechnen. Wir fordern: der Bund muss vollumfänglich in der Verantwortung für die Aktivierung und Qualifizierung von Langzeitarbeitslosen bleiben. Dazu gehört auch eine auskömmliche Ausstattung des SGB II - Eingliederungsbudgets.

2. SGB II: Eigenen Charakter anerkennen!

Trotz guter Wirtschaftsentwicklung und einem erfreulichen Rückgang der kürzerfristigen Arbeitslosigkeit bleiben die Herausforderungen im Rechtskreis SGB II groß. An die 70% aller arbeitslosen Menschen sind der Grundsicherung zugeordnet. Hier jedoch wirkt ein positives Marktumfeld später und nur abgeschwächt, ist der Rückgang der Hilfebedürftigen nur mäßig. Verfestigte Arbeitslosigkeit ist ein Hauptproblem der Grundsicherung, in der sich 800.000 Menschen bereits länger als zwei Jahre und 400.000 Menschen bereits seit 2005 ununterbrochen befinden.

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Das Gesetzesvorhaben geht jedoch von der verfehlten Annahme eines im Kern gleichartigen Förderbedarfs aller Erwerbslosen aus. Menschen in der Grundsicherung (SGB II) – häufig mit großem Abstand vom Arbeitsmarkt und mit multiplen Problemlagen - haben einen anderen Förderbedarf als Arbeitslose im Versicherungssystem SGB III. Das SGB II braucht gerade nicht bzw. immer weniger den expliziten Bezug auf die Instrumente des SGB III, sondern ein eigenes, flexibles Instrumentarium, das sich an den Bedarfen der Menschen orientiert, deren individuelle Situation berücksichtigt und dezentrale, passgenaue Hilfen ermöglicht.

3. Das SGB II braucht größere Spielräume!

Die Arbeitsförderung im SGB II braucht Gestaltungsspielräume. Eine bundesweit einheitlich und umfassend geregelte und durch strikte Aufsicht umgesetzte Förderpraxis ist gerade kein Ideal, weil sie die Eigenlogik regionaler Arbeitsmärkte und lokaler Sozialsysteme nicht trifft und Innovation behindert. Die jetzt geplante Reform – die 47. Novellierung des SGB II seit 2005! - setzt diese ungute Tradition fort. Sie ist geprägt von Misstrauen einer Zentralinstanz gegen die operative Ebene und die Kommunen und voller Unverständnis für die Vorteile von Vielgestaltigkeit, die bei geringerer Regelungsdichte entstehen könnte.

Die letzten Jahrzehnte deutscher Arbeitsmarktpolitik waren leider geprägt von unablässigen Novellierungen und dem bisher ungebremsten Bestreben, die Regelungsdichte zu erhöhen. Die Richtungsänderungen waren extrem. Neue Institutionen, neue Gesetze und neue Instru-mente schufen neue Umstellungsbedarfe, neue Nachregelungsbedarfe, neue Aufsichts-bürokratie. Das ist nicht gut für die Qualität – ihre Entwicklung braucht Kontinuität in Personal und Prozessvorgaben.

Stattdessen sind Entscheider, Verwalter und Umsetzer in den Jobcentern permanent mit der Bewältigung der Änderung beschäftigt. Für die Träger von Arbeitsmarktdienstleistungen wie auch für die betroffenen Menschen bringt die permanente Umsteuerung eine schier unüber-sichtliche Regelvielfalt und Bürokratie mit sich.

4. Der Leistungseinkauf: Umsteuerung nötig, aber nicht gewollt!

Das Gesetzesvorhaben schweigt zu einem Kardinalproblem der Arbeitsförderung: der Praxis des Leistungseinkaufes via Vergabe von Maßnahmen gemäß VOL/A. Die öffentliche Ausschreibung wird den fachlichen Ansprüchen von SGB II und SGB III in aller Regel nicht gerecht; sie ver- und behindert individualisierte, zielgruppenspezifische oder örtlich den Bedingungen gerecht werdende Konzeptionen und steht damit auch der proklamierten De-zentralisierung entgegen. Der mit dem gegenwärtigen System verbundene Preisverfall ist gewollt – der Verfall der Durchführungsqualität wird in Kauf genommen. Das Einkaufssystem führt zu sehr hohem Verwaltungsaufwand auf allen Seiten und entsprechender Mittel-verschwendung. Alternative Möglichkeiten des Vergaberechts und die Anwendung des Leistungsrechts im SGB II werden nicht oder nur in Ausnahmefällen genutzt. Hier wäre eine grundsätzliche Umsteuerung nötig, die jedoch unterbleibt.

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5. Die Regelungen zur öffentlich geförderten Beschäftigung: ein besonders verfehlter Teil der Reform!

Die angestrebte Neuordnung auf dem Gebiet der öffentlich geförderten Beschäftigung wird diese stärker verändern als alle Novellen der letzten Jahrzehnte. Durch Verschlechterung der finanziellen Rahmenbedingungen, durch drastische Einengung von Betätigungsfeldern und Spielräumen und durch die Eröffnung von Kontrollrechten für Verbände wird öffentlich geförderte Beschäftigung zu einer marginalen Erscheinung geringster Qualität und Wirk-samkeit mutieren. Zu Recht wurde dem BMAS nahe gelegt, im Sinne von Aufrichtigkeit über die Beweggründe die geförderte Beschäftigung gleich ganz abzuschaffen.

6. Beschäftigungsfähigkeit und Inklusion durch sinnstiftende Arbeit sind Ziele der geförderten Beschäftigung und müssen es bleiben!

Für langzeitarbeitslose Menschen, denen der Zugang zum allgemeinen Arbeitsmarkt versperrt ist, hat der Gesetzgeber im bisherigen SGB II nicht die Couch, sondern Arbeits-gelegenheiten vorgesehen. Mit diesen soll Aktivierung bewirkt, soll Beschäftigungsfähigkeit erzeugt, soll soziale Integration durch Teilhabe an Arbeit gestiftet werden. Die Erfahrung zeigt, dass in vielen Fällen Beschäftigungsfähigkeit mühsam aufgebaut werden muss und dass der sozialen Stabilisierung eine hohe Bedeutung zukommt, bevor an eine erfolgreiche Eingliederung in Erwerbsarbeit gedacht werden kann. Angesichts der hohen Zahl langjährig Arbeitsloser bleibt geförderte Beschäftigung im SGB II daher unverzichtbar.

Durch die Kürzungen im Eingliederungstitel sind seit Jahresbeginn 2011 bereits 150.000 Beschäftigungsplätze verloren gegangen. Dieser starke Abbau führt zum Abbruch von Aktivierung und Inklusion und ist daher arbeitsförderlich und sozialpolitisch kontraproduktiv. Hier ist eine deutliche Korrektur nötig!

Für Arbeitsgelegenheiten gilt die fachlich unstrittige Anforderung, dass sie Beschäftigungs-fähigkeit stärken und durch Inhalte und Organisation für den Arbeitsmarkt qualifizieren sollen. Eine Einengung von Einsatzfeldern durch restriktiv ausgelegte Anforderungen an die Zusätzlichkeit von Arbeiten steht dem entgegen. Marktferne Bastelstuben mit mehr oder weniger sinnlosen Arbeiten bewirken das Gegenteil, tragen vielmehr bei zur Stigmatisierung der Betroffenen und zur Unterminierung ihrer Selbstachtung und Würde.

7. „Zusätzlichkeit“ und „Wettbewerbsneutralität“ abschaffen!

Die Reform will die gegenwärtig durch die Kriterien der „Zusätzlichkeit“ und des „öffentlichen Interesses“ bereits bestehenden Einschränkungen der Betätigungsfelder von geförderter Beschäftigung noch verstärken und das zusätzliche Kriterium der „Wettbewerbsneutralität“ einführen.

Schon jetzt führt die Beurteilung und Kontrolle des Kriteriums „Zusätzlichkeit“ zu einem kostenträchtigen Verwaltungsaufwand bar jeder Vernunft, der mittlerweile selbst dem Bun-desrechnungshof unheimlich wird. Mit der Einführung eines weiteren Kriteriums verliert der

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Kampf gegen die vorgebliche, jedoch nirgends ernstlich nachgewiesene Marktbeeinträch-tigung durch Beschäftigungsmaßnahmen jeden Bezug zur Wirklichkeit, steigert sich ins Absurde und ist im reinsten Sinne: ideologisch.

Richtig wäre es, im Gesetz auf die Kriterien „Wettbewerbsneutralität“ und „Zusätzlich-keit“ zu verzichten und den Akteuren vor Ort die Abwägung von Nutzen und Kontra-indikationen der geförderten Beschäftigung und damit die Entscheidung über Projekte zu überlassen.

8 Anleitung und Förderung in Beschäftigungsmaßnahmen: durch die neue Trägerpauschale unmöglich!

Beschäftigungsmaßnahmen erfordern häufig eine betriebliche Arbeitsumgebung, werden in aller Regel fachlich angeleitet und häufig von Beratungsleistungen, Qualifizierungsangeboten und Eingliederungshilfen begleitet. Für diese Leistungen wurde den Trägern bisher eine Kostenpauschale in höchst unterschiedlicher Höhe zugestanden. Der Reformentwurf legt nun für sozialrechtliche Arbeitsgelegenheiten einen Höchstbetrag für Verwaltungs- und An-leitungskosten von insgesamt 150 € pro Teilnehmermonat fest, um angebliche Mitnahme-effekte und Überfinanzierungen zu beenden.

Der neue Festbetrag ist weder transparent dargelegt noch nachvollziehbar. Er berücksichtigt weder regionale noch konzeptionelle Unterschiede und ist von Kostendeckung weit entfernt. Viele Projekte werden bei diesen Vorgaben alternativlos beendet werden müssen. Feste Maßnahmepauschalen gehören nicht in ein Gesetz und sind in keinem anderen Sozialgesetz bisher verankert worden – nicht zuletzt, weil eine Anpassung an Inflation und Tarifsteige-rungen dann stets den Bundestag beschäftigen muss. Die Regelungen des Gesetzes-vorhabens zur Dauer der Förderung und zu den Maßnahmepauschalen müssen gestrichen werden!

9. Geförderte Beschäftigung in sozialversicherter Form: öffnen und befreien!

Der Reformentwurf ermöglicht im neuen §16e sozialversicherte Beschäftigung, die mit 75% des Arbeitgeberbruttos bezuschusst werden kann. Neu vorgegeben werden die erwähnten Kriterien „Zusätzlichkeit“ und „Wettbewerbsneutralität“, wodurch die Erzielung von Eigenerlö-sen weitestgehend entfällt. Die Maßnahmen sollen also nicht nur möglichst marktfern erfolgen, ihre Durchführung setzt zwingend eine Kofinanzierung von dritter Seite voraus, die angesichts der Notlage der kommunalen Haushalte kaum zur Verfügung stehen wird.

Richtig wäre: Für den § 16e SGB II werden alle Kriterien - auch die des öffentlichen Interesses - gestrichen und stattdessen Marktbeteiligung zugelassen. Das Instrument kann von Wirtschaftsunternehmen wie von gemeinnützigen Dienstleistern genutzt werden. Die Höhe der Förderung wird nicht gesetzlich gedeckelt, sie wird stattdessen eben-

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falls im regionalen / örtlichen Konsens unter Berücksichtigung von Konzept und Branche fle-xibel festgelegt. Die Konzepte können, insbesondere bei einer stärkeren Vermitt-lungsorientierung, ebenfalls Elemente der Qualifizierung und Personalentwicklung beinhalten. Das Instrument wird für Arbeitslose in beiden Rechtskreisen verankert und im Rechtskreis SGB III insbesondere für Ältere und für Nichtleistungsbeziehende vorgesehen.

10. Passiv / Aktiv-Transfer zur Finanzierung von geförderter Beschäftigung ermöglichen!

Der Passiv-Aktiv-Transfer von Mitteln kann die Handlungsmöglichkeiten der aktiven Arbeitsförderung im SGB II erweitern. Die Möglichkeit, Geld dafür einsetzen zu können, dass ein Leistungsberechtigter seinen Lebensunterhalt durch eine aktive Beschäftigung deckt, wenn dadurch die Gewährung von Arbeitslosengeld II und/oder Kosten der Unterkunft entfallen, ist ein sinnvoller Ansatz, der gerade angesichts der drastischen Mittelkürzungen bei den Eingliederungsmitteln neu geprüft werden sollte.

Wiesbaden, 27.05.2011

Erstunterzeichnende:

Barbara Akdeniz, design. Sozialdezernentin Stadt Darmstadt:

Landrat Burkhard Albers, Rheingau-Taunus-Kreis

Walter Astheimer, Erster Kreisbeigeordneter Landkreis Groß-Gerau

Marcus Bocklet, Bündnis90 / Die Grünen im hessischen Landtag

Oberbürgermeisterin Dietlind Grabe-Bolz, Stadt Gießen

Dr. Wolfgang Gern, Vorstandsvorsitzender der Liga der Freien Wohlfahrtspflege in Hessen e.V.

Arno Goßmann, Sozialdezernent Landeshauptstadt Wiesbaden

Günther Kaufmann-Ohl, Sozialdezernent Lahn-Dill-Kreis

Rosemarie Lück, Erste Kreisbeigeordnete Landkreis Darmstadt Dieburg

Dr. Karsten McGovern, Sozialdezernent Landkreis Marburg-Biedenkopf

Landrat Manfred Michel, Landkreis Limburg-Weilburg

Jürgen Schomburg, Vorsitzender LAG Arbeit in Hessen e.V.

Bürgermeisterin Birgit Simon, Stadt Offenbach

Dr. Thomas Spies, SPD im hessischen Landtag

Gerti Wolf, Fachbereichsleiterin Internationaler Bund

 

Die Hessische Botschaft wird ab 27.05.2011 verbreitet und der Ministerin im BMAS zugeleitet. Die Hessische Botschaft ist offen für weitere Unterzeichner aus hessischen Verbänden, Trägern, Kommunen, Politik, Wissenschaft u.a.m.

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Info / Kontakt: LAG Arbeit in Hessen e.V. Kaiserstr. 66 63065 Offenbach

kontakt@lag-arbeit-hessen.de

www.lag-arbeit-hessen.de

 

Liga der Freien Wohlfahrtspflege

in Hessen e. V.

Luisenstr. 26

65185 Wiesbaden

info@liga-hessen.de

www.liga-hessen.de

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