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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Kleine Anfrage - VO/0344/2011

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Im Bereich Ufer-, Savigny-, Heusinger-, Biegen- und Deutschhausstraße sind in den vergangenen Jahren Baugenehmigungen erteilt worden, die dem festgesetzten Maß der baulichen Nutzung (GRZ und GFZ) erheblich entgegenstehen. Siehe auch Antrag der Marburger Linken vom 04.01.2011. Um welche Wohneinheiten hat es sich dabei gehandelt?

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Sachverhalt

Wir gehen davon aus, dass der Fragesteller den Zeitraum der vergangenen 20 Jahre meint. Der Bebauungsplan 1/30a stammt aus dem Jahr 1969.

In dem Blockbereich Savigny-, Heusinger-, Biegen- und Deutschhausstraße sind in den Neubauten insgesamt 51 Wohnungen beantragt oder genehmigt.

 

Heusingerstraße 7                                          14 Wohnungen                            (genehmigt 15.09.2005)

 

Uferstraße 22                                                        4 Wohnungen                                          (genehmigt 30.11.2007)

 

Savignystraße 3 u. 5                                          23 Wohnungen                            (genehmigt 21.04.2010)

 

Biegenstraße 25 a                                          10 Wohnungen                            (beantragt)

 

Summe                                                        51 Wohnungen

 

Für die Baugenehmigungen waren Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes 1/30a erforderlich. Den Befreiungen hat das Regierungspräsidium Gießen mit zwei Verfügungen jeweils vom 07.03.2011 zugestimmt.

 

Die Befreiungen im Einzelnen:

 

Für den Blockbereich Ufer-, Savigny- und Heusingerstraße

 

GRZ:                            zulässig:              0,25              genehmigt:              0,44

GFZ:                            zulässig:              1,00              genehmigt:              1,33

Geschosse:              zulässig:              IV              genehmigt              V für ein Eckgebäude

Bauweise:              zulässig              g              genehmigt              o für das Gebäude Heusingerstr. 7,

 

Für die Biegenstraße 25 a

 

GRZ:                            zulässig:              0,30              beantragt:              0,36

GFZ:                            zulässig:              1,00              beantragt:              1,20

 

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