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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage Magistrat - VO/0359/2011

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Magistrat wird gebeten, zu beschließen:

 

Gemäß § 114 h Abs. 4 HGO wird der beiliegende Finanzplan 2010 bis 2014 der Universitätsstadt Marburg beschlossen und in den I. Nachtragshaushaltsplan 2011 aufgenommen.

 

Der Stadtverordnetenversammlung ist von diesem Beschluss Kenntnis zu geben.

 

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Sachverhalt

 

Begründung

 

Nach § 114 h Abs. 4 HGO ist es die Aufgabe des Magistrats, die Finanzplanung für die Haushaltsjahre 2010 bis 2014 zu erstellen und diese als Anlage dem I. Nachtragshaushaltsplan 2011 beizufügen.

 

Durch die Änderungen zur 2. Lesung des I. Nachtragshaushaltsplanes 2011, der durch die Stadtverordnetenversammlung am 17. Juni 2011 beschlossen wurde, musste auch die Finanzplanung an die geänderten Rahmenbedingungen angepasst werden.

 

Die dem Finanzplan zu Grunde gelegten Annahmen sind den entsprechenden Erläuterungen zu entnehmen.

 

 

 

 

Egon Vaupel

Oberbürgermeister                                                                                   

 

Anlagen

                            Ausdruck vom: 04.07.2011

                            Seite: 2/1

 

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