Seiteninhalt
Ratsinformation
Beschlussvorlage Magistrat - VO/0380/2011
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufnahme von drei Darlehen aus dem Hessischen Investitionsfonds
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Magistrat
- Federführend:
- 20.1 - Haushalts- und Finanzangelegenheiten
- Bearbeiter*in:
- Ann-Kathrin Ludwig
- Verfasser*in:
- Ann-Kathrin Weber
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Magistrat
|
Entscheidung
|
|
●
Erledigt
|
|
Haupt- und Finanzausschuss
|
Kenntnisnahme
|
|
|
23.08.2011
|
Beschlussvorschlag
Der Magistrat wird gebeten zu beschließen:
Bei der Landesbank Hessen-Thüringen - Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen werden folgende Darlehen aus dem Hessischen Investitionsfonds aufgenommen:
Abteilung B mit regulärer Ansparzeit
Generalsanierung der Waldschule Wehrda 1.200.000
Abteilung B mit verkürzter Ansparzeit
Sanierung Stadthalle Marburg 1.000.000
Abteilung C
Sanierung der Naturwissenschaften des
Gymansium Philippinum 1.500.000
Dem Haupt- und Finanzausschuss ist von dem Beschluss Kenntnis zu geben.
Sachverhalt
Begründung
Ursprünglich wurden im August 2010 beim Land Hessen drei Investitionsfondsdarlehen der Abteilung B mit einem Volumen von insgesamt 4.000.000 beantragt. Aufgrund des begrenzten Kontingents von Darlehen aus der Abteilung B wurden uns zwei Darlehen aus der Abteilung B und ein zinsverbilligtes Darlehen aus der Abteilung C zugeteilt.
Die Darlehen der Abteilung B sind zinslos und sind nach der Auszahlung mit jährlich 5 % zu tilgen. Vor der Auszahlung hat die Stadt Marburg als Darlehensnehmerin zunächst 4 Jahresraten von jeweils 5 %, insgesamt 20 % der Darlehenssumme anzusparen, so dass die Zuteilung des Darlehens regulär zum 01.01.2015 erfolgt. Das Darlehen mit verkürzter Ansparzeit kann gegen einen Sonderbeitrag bereits früher abgerufen werden. Die zu zahlenden Ansparraten stellen zinsähnliche Aufwendungen dar, die dann über die Laufzeit des Darlehens verteilt werden.
Darlehen der Abteilung C werden zu 100 % an dem auf die Zusage folgenden 01. September, also in diesem Falle zum 01.09.2011 ausgezahlt. Die Tilgung des Darlehens erfolgt in 40 gleichen Jahresraten bei einem Zinssatz von 3 % auf den jeweiligen Restbetrag.
Die Verzinsung eines Darlehens aus der Abteilung C orientiert sich an der wirtschaftlichen Belastung der Anspardarlehen aus Abteilung B. Die Vergleichbarkeit kommt dadurch zustande, dass bei dem Darlehen aus Abteilung C zwar eine laufende Niedrigverzinsung stattfindet, dafür aber keine Ansparraten geleistet werden müssen.
Die Darlehen der Abteilungen B und C sind trotz der zu leistenden Ansparraten bzw. der Niedrigverzinsung günstiger als ein Darlehen vom Kapitalmarkt. Von der Bewilligung sollte deshalb wie üblich Gebrauch gemacht werden.
Die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für den Abschluss der Anspar- und Darlehensverträge wurden mit der Verabschiedung des Nachtragshaushalts 2011 am 17.06.2011 erfüllt.
Das Hessische Ministerium der Finanzen (HMdF) hat der Stadt Marburg aus dem Kontingent 2011 ursprünglich folgende Darlehen bewilligt:
Abteilung B mit regulärer Ansparzeit
Generalsanierung der Waldschule Wehrda 1.200.000
Abteilung B mit verkürzter Ansparzeit
Sanierung der Naturwissenschaften des
Gymnasium Philippinum 1.000.000
Abteilung C
Sanierung der Stadthalle 1.500.000
Das Sofortdarlehen der Abt. C wird zum 01.09.2011 ausgezahlt. Gem. Förderrichtlinien wird das Darlehen für Investitionsmaßnahmen gewährt, die entweder bereits begonnen wurden oder kurz vor Beginn stehen. Da mit dem tatsächlichen Bau der Stadthalle lt. Bauamt erst in 2013 begonnen werden kann, kann das C-Darlehen für die Stadthalle nicht richtlinienkonform abgeschlossen werden.
Nach Rücksprache mit dem Hessischen Ministerium der Finanzen soll deshalb das C-Darlehen für die Sanierung der Stadthalle mit dem Darlehen aus der Abteilung B mit verkürzter Ansparzeit für die Sanierung der Naturwissenschaften des Gymnasium Philippinum getauscht werden. Mit dieser Maßnahme wird schon in diesem Herbst begonnen werden, so dass die Mittel wie im Beschluss angegeben zur Verfügung gestellt werden.
Mit dem HMdF wurde vereinbart, dass die Darlehensverträge in der ursprünglichen Fassung unterschrieben werden und zeitgleich von uns ein Änderungsantrag an das HMdF gestellt wird. Der Beschlusstenor ist bereits darauf abgestellt.
Dr. Franz Kahle
Bürgermeister
Finanzielle Auswirkungen
1. Einmalkosten
keine
2. Folgekosten
Investitionsfondsdarlehen Abteilung B - 1.200.000 + 1.000.000
Auszahlungen Finanzhaushalt | lfd. Jahr | 2012 | 2013 | 2014 | 2015 | 2016 |
Ansparraten | 110.000 | 110.000 | 110.000 | 110.000 | 0 | 0 |
Tilgung | 0 | 0 | 0 | 0 | 110.000 | 110.000 |
Einzahlung Finanzhaushalt | lfd. Jahr | 2012 | 2013 | 2014 | 2015 | 2016 |
Darlehensauszahlung | 0 | 0 | 0 | 0 | 2.200.000 | 0 |
Aufwand Ergebnishaushalt | lfd. Jahr | 2012 | 2013 | 2014 | 2015 | 2016 |
Auflösung Ansparraten | 0 | 0 | 0 | 0 | 22.000 | 22.000 |
Investitionsfondsdarlehen Abteilung C - 1.500.000
Auszahlungen Finanzhaushalt | lfd. Jahr | 2012 | 2013 | 2014 | 2015 | 2016 |
Ansparraten | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Tilgung | 0 | 75.000 | 75.000 | 75.000 | 75.000 | 75.000 |
Einzahlung Finanzhaushalt | lfd. Jahr | 2012 | 2013 | 2014 | 2015 | 2016 |
Darlehensauszahlung | 1.500.000 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Aufwand Ergebnis-haushalt | lfd. Jahr | 2012 | 2013 | 2014 | 2015 | 2016 |
Zinsaufwand | 13.125,00 | 44.437,50 | 42.187,50 | 39.937,50 | 37.687,50 | 35.437,50 |
3. Weitere finanzielle Auswirkungen
keine
Ausdruck vom: 25.07.2011
Seite: 3/3
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
- Aufgabe bearbeiten
- NA
- TOP
- Keine Zusammenstellung
- Dokument erstellen
- Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen
- Dokument auswählen