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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/0381/2011

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die in der Anlage dargestellten Anpassungen im Linienverkehr zu beschließen.

 

1.                  Weitere Vereinheitlichung der Fahrwege im Tages- und Abendfahrplan

2.                  Einführung eines einheitlichen Taktrasters auf der innerstädtischen Hauptachse zwischen Haupt- und Südbahnhof

3.                  Vertaktung der Linien von den Lahnbergen in die Innenstadt

4.                  Neues Bedienungskonzept im Stadtteil Richtsberg mit den Linien 1, 4 und 6

5.                  Veränderung der Fahrwege der Linien 1, 2, 4, 6, 13

6.                  Pilotprojekt Schwachlastverkehre am Abend und am Wochenende für die östlichen Stadtteile

7.                  Die Verkehre werden von der Stadtwerke Marburg GmbH bzw. der Marburger Verkehrsgesellschaft mbH (MVG) auf Grundlage der von der Genehmigungsbehörde erteilten Konzession eigenwirtschaftlich erbracht.

8.                  Der Verkehrsvertrag über die Erbringung von ÖPNV-Leistungen im Stadtgebiet der Universitätsstadt Marburg bleibt unberührt. Magistrat und Stadtwerke werden ermächtigt, eventuell notwendige Detailänderungen im Verkehrsvertrag und im Leistungsverzeichnis als Anlage zum Verkehrsvertrag gemeinsam vorzunehmen.

 

 

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Sachverhalt

Begründung:

 

Die sich verändernden Verkehrsströme innerhalb der Universitätsstadt Marburg, insbesondere zu den Lahnbergen, fordern die konsequente Weiterentwicklung der Fahrpläne 2010 und 2011, die aus dem Nahverkehrsplan 2009 – 2014 abgeleitet wurden.             
 

1.      Eine größere Transparenz des Verkehrsangebotes soll durch einheitliche Fahrwege im Tages- und Abendfahrplan erreicht werden. Dazu ist es notwendig, die Fahrtrouten der Linien 1, 2, 4 und 6 so zu verändern, dass die Erschließungsfunktionen des Gesamtnetzes gewahrt bleiben und ein bedarfsgerechter Fahrzeugeinsatz erreicht werden kann.             
 

2.      Die Vereinheitlichung der Fahrwege ermöglicht die Einführung eines gleichmäßigen Taktrasters auf der innerstädtischen Hauptachse zwischen Haupt- und Südbahnhof. Der einheitliche Takt wird auf den Buslinien 1, 2, 4 und 7 aufgebaut. Voraussetzung dafür ist die Anpassung der Fahrtrouten der Linien 1, 2 und  4. Die Taktfolge der Linien 1, 2, 4 und 7 ermöglichen dann von Montag bis Freitag in der Zeit von ca. 8:00 Uhr bis ca. 19:00 Uhr auf der Fahrstrecke Südbahnhof – Hauptbahnhof und zurück eine planmäßige Abfahrt alle 7 – 8 Minuten.             
 

3.      Die Linien 7 und 9 werden ab der Haltestelle „Universitätsklinikum“ in Richtung Innenstadt miteinander vertaktet, sodass beide Linien dort in gleichmäßigen Abständen abfahren – in den Spitzenzeiten Montag bis Freitag alle 7 – 8 Minuten.
 

4.      Die steigende Nachfrage von Verkehrsleistungen im Stadtteil Richtsberg erfordert eine Modifikation des bisherigen Angebotes. Dazu werden die Linien 1 und 4 im Stadtteil Richtsberg miteinander vertaktet und der Fahrweg der Linie 4 so angepasst, dass beide Linien den oberen, den mittleren und den unteren Richtsberg abgestimmt und von Montag bis Freitag in der Zeit von 8:00 Uhr – 19:00 Uhr im 15-Minuten-Takt bedienen können. Diese Veränderung erfordert auch eine Anpassung der Linie 6 zwischen Richtsberg und Cappeler Berg.
 

5.      Die konsequente Vertaktung der Strecke zwischen Südbahnhof und Hauptbahnhof und die Verdichtung des Angebotes für den Stadtteil Richtsberg erfordert eine Anpassung Fahrwege der Linien 1, 2, 4 und 6 werden folgendermaßen verändert:             

Linie 1 behält ab Richtsberg ihre Fahrtroute bis zum Hauptbahnhof und wird über die Strecke Wehrdaer Weg bis zum neuen Endpunkt Wehrda, Sachsenring verlängert.              

Linie 2 behält ab Cappel, ihre Fahrtroute bis zum Hauptbahnhof, aufgrund der neuen Bedienung mit der Linie 1 entfällt die Fahrtroute zwischen Hauptbahnhof und Wehrda, Sachsenring.             

Linie 4 bedient vom Stadtteil Richtsberg bis zum Hauptbahnhof den gleiche Fahrweg wie die Linie 1, die Teilstrecken in der Badestube, in der Raiffeisenstraße und in der Cappeler Straße werden nicht mehr bedient.             

Linie 6 erhält in Richtung Richtsberg ab der Haltestelle „Körnerstraße“ eine einheitliche Linienführung. Ab der Haltestelle „Körnerstraße“ bedient die Linie 6 die Strecke „Südbahnhof“, „Stadtbüro“, „Kreishaus“, „Raiffeisenstraße“, „Pommernweg“, „Potsdamer Straße“, „Eisenacher Weg“, „Einkaufszentrum Richtsberg“, „Hölderlinstraße“ und die Endhaltestelle „Fontanestraße“. Mit dieser Linienänderung wird der direkte Anschluss der Adolf-Reichwein-Schule erreicht. Die Teilstrecke Großseelheimer Straße wird nicht mehr bedient.             

Linie 13 fährt über die Cappeler Straße zum Südbahnhof und bedient die Haltestelle „Rollwiesenweg“.             
 

6.      Die Nutzungshäufigkeit des Anruf-Sammeltaxis (AST) in den vier östlichen Stadtteilen ist sehr hoch, sodass sich die Überlegung ergibt, dort den Verkehr mit dem AST einzustellen und stattdessen einen neuen Busverkehr für die Stadtteile zu konzipieren, der im 60-Minuten-Takt während der bisherigen Betriebszeiten des AST von Montag bis Freitag und am Wochenende bedienen soll.             
Diese Umstellung soll zunächst als Pilotprojekt für die Stadtteile Moischt, Schröck, Bauerbach und Ginseldorf, sowie für das Neubaugebiet Cappel-Moischter Straße erfolgen, um Erfahrungen sammeln zu können. Das Pilotprojekt ist den Ortsbeiräten der Stadtteile Moischt, Schröck und Bauerbach vorgestellt worden. Eine Umsetzung der Planungen wurde dort ausdrücklich begrüßt.             
 

7.      Die Verkehre werden nach der vom Regierungspräsidium Gießen erteilten Genehmigungsurkunde und der auf der Grundlage des Personenbeförderungsgesetzes ergangenen Verfügung im Rahmen des bestehenden steuerlichen Querverbundes eigenwirtschaftlich erbracht.             
 

8.      Grundlage für die Erbringung der Verkehrsleistung durch die Stadtwerke Marburg GmbH bzw. der Marburger Verkehrsgesellschaft mbH innerhalb des Verantwortungsbereiches der Universitätsstadt Marburg als Aufgabenträgerin des ÖPNV ist der Verkehrsvertrag.

 

 

Dr. Franz Kahle

Bürgermeister

 

Anlage

 

Ausdruck vom:13.10.2011

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