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Ratsinformation
Beschlussvorlage HFA - VO/0515/2011
Grunddaten
- Betreff:
-
Ergebnishaushalt 2011
hier: Überschreitung des Budgets im Produkt 665010 "Planen, Bauen und Unterhaltung von stadteigenen Bauten einschließlich Haustechnik und Energie"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage HFA
- Federführend:
- 20.1 - Haushalts- und Finanzangelegenheiten
- Bearbeiter*in:
- Theobald Preis
- Verfasser*in:
- Preis, Theobald
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Magistrat
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Vorberatung
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Entscheidung
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27.09.2011
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Kenntnisnahme
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30.09.2011
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Beschlussvorschlag
Der Haupt- und Finanzausschuss wird gebeten zu beschließen:
1. Der Überschreitung des Budgets im Produkt 665010 "Planen, Bauen und Unterhaltung von stadteigenen Bauten einschließlich Haustechnik und Energie für die Sachkonten 6161000 Instandhaltung Gebäude und Außenanlagen (Bauunterhaltung) und 6162000 Instandhaltung von technischen Anlagen in Betriebsbauten in Höhe von 330.000 wird zugestimmt.
2. Der Inanspruchnahme der Deckungsfähigkeit oberhalb der Fachbereichsbudgets im Dezernatsbudget II wird zugestimmt (vgl. Ziffer 1.3 der Budgetierungsregeln).
3. Können die Mehraufwendungen im Budget des Dezernates II nicht aufgefangen werden, wird auf die Vorbelastung des Budgets für das Jahr 2012 verzichtet (vgl. Ziffer 1.5.2 der Budgetierungsregeln).
4. Der Stadtverordnetenversammlung ist hiervon Kenntnis zu geben.
Sachverhalt
- 2 -
Begründung:
Das Produkt 665010 "Planen, Bauen und Unterhaltung von stadteigenen Bauten einschließlich Haustechnik und Energie" beinhaltet die Sachkonten 6161000 Instandhaltung Gebäude und Außenanlagen (Bauunterhaltung) mit einem Haushaltsansatz von 1.271.650 und 6162000 Instandhaltung von technischen Anlagen in Betriebsbauten mit einem Haushaltsansatz von 1.235.400 .
Die Haushaltsansätze für diese beiden Konten lassen sich nur sehr schwer abschätzen. Im Vorjahr waren für beide Konten insgesamt 3.800.380 veranschlagt, also rund 1,3 Mio. mehr. Der entsprechende Bedarf für die Aufwendungen ergibt sich erst im lfd. Jahr. Da die Bauunterhaltungs- und Instandhaltungsmaßnahmen zur weiteren Schadensvermeidung nicht aufschiebbar sind, werden zur ordnungsgemäßen Abwicklung der laufenden Bauunterhaltung für die städtischen Gebäude bis zum Jahresende zusätzlich 330.000 benötigt.
Die zusätzlichen Mehraufwendungen lassen sich wie folgt zusammenfassen:
Käthe-Kollwitz-Schule, Gebäude A, Erweiterung Brandmeldeanlage 20 T
Kindergarten Höhenweg, Erneuerung Heizungsinstallation 60 T
Theater Am Schwanhof, Umbau Maskenraum 10 T
Kindergarten Alte Kirchhofsgasse, Heizungsumstellung von Öl auf Gas 8 T
Jugendhaus Marbach Connex, Neue Brennwerttherme und Abgassystem 7 T
Stadtbücherei, Kaufmännische Schulen, Bürgerhaus Am Richtsberg 70,
Feuerwehr, ehemaliges Postgebäude und Verwaltungsaußenstelle Cappel,
Bürgerhaus Elnhausen, Kindergarten Cyriaxweimar und Schwanallee 21
(Adelsarchiv) für Austausch von Heizungspumpen 40 T
Spiegelslustturm, Abdichtungsmaßnahmen Aussichtsplattform 10 T
Bürgerhaus Elnhausen, Kleiner Saal, Erneuerung Bodenbelag 15 T
Kasematten Schloss, Leistungen an DBM 60 T
Pauschale für noch nicht bekannte Bauunterhaltungsmaßnahmen 100 T
Summe 330 T
Die Budgetierungsrichtlinien sehen vor, dass Mehraufwendungen in einem Budget durch Einsparungen im Fachbereichs- bzw. Dezernatsbudget aufgefangen werden sollen. Der Haupt- und Finanzausschuss muss daher der Inanspruchnahme der Deckungsfähigkeit oberhalb der Fachbereichsbudgets im Dezernatsbudget II zustimmen (vgl. Ziffer 1.3 der Budgetierungsregeln).
Zur Zeit ist noch nicht abzusehen, ob der komplette Mehraufwand im Haushaltsjahr 2011 durch Einsparungen im Dezernatsbudget II aufgefangen werden kann.
Ist dies nicht möglich, kommt nach den Budgetierungsrichtlinien die Vorbelastung des entsprechenden Budgets 2012 zum Tragen. Da es sich bei den Bauunterhaltungsmaßnahmen um nicht zu kalkulierende Aufwendungen handelt, wird auf die Vorbelastung des Budgets für das Folgejahr verzichtet (vgl. Ziffer 1.5.2 der Budgetierungsregeln).
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