Universitätstadt Marburg

?

Hauptnavigation der Seite

Kartenanwendung der Stadt Marburg

Seiteninhalt

Inhaltsbereich der Seite
Sie sind hier: Politik & Stadtgesellschaft > Stadtpolitik > Stadtparlament (STVV)

Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage HFA - VO/0515/2011

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Der Haupt- und Finanzausschuss wird gebeten zu beschließen:

 

1.      Der Überschreitung des Budgets im Produkt 665010 "Planen, Bauen und Unterhaltung von stadteigenen Bauten einschließlich Haustechnik und Energie“ für die Sachkonten 6161000 „Instandhaltung Gebäude und Außenanlagen (Bauunterhaltung)“ und 6162000 „Instandhaltung von technischen Anlagen in Betriebsbauten“ in Höhe von 330.000 € wird zugestimmt.

 

2.      Der Inanspruchnahme der Deckungsfähigkeit oberhalb der Fachbereichsbudgets im Dezernatsbudget II wird zugestimmt (vgl. Ziffer 1.3 der Budgetierungsregeln).

 

3.      Können die Mehraufwendungen im Budget des Dezernates II nicht aufgefangen werden, wird auf die Vorbelastung des Budgets für das Jahr 2012 verzichtet (vgl. Ziffer 1.5.2 der Budgetierungsregeln).

 

4.      Der Stadtverordnetenversammlung ist hiervon Kenntnis zu geben.

Reduzieren

Sachverhalt

- 2 -

Begründung:

 

 

Das Produkt 665010 "Planen, Bauen und Unterhaltung von stadteigenen Bauten einschließlich Haustechnik und Energie" beinhaltet die Sachkonten 6161000 „Instandhaltung Gebäude und Außenanlagen (Bauunterhaltung)“ mit einem Haushaltsansatz von 1.271.650 € und 6162000 „Instandhaltung von technischen Anlagen in Betriebsbauten“ mit einem Haushaltsansatz von 1.235.400 €.

 

Die Haushaltsansätze für diese beiden Konten lassen sich nur sehr schwer abschätzen. Im Vorjahr waren für beide Konten insgesamt 3.800.380 € veranschlagt, also rund 1,3 Mio. € mehr. Der entsprechende Bedarf für die Aufwendungen ergibt sich erst im lfd. Jahr. Da die Bauunterhaltungs- und Instandhaltungsmaßnahmen zur weiteren Schadensvermeidung nicht aufschiebbar sind, werden zur ordnungsgemäßen Abwicklung der laufenden Bauunterhaltung für die städtischen Gebäude bis zum Jahresende zusätzlich 330.000 € benötigt.

 

Die zusätzlichen Mehraufwendungen lassen sich wie folgt zusammenfassen:

 

Käthe-Kollwitz-Schule, Gebäude A, Erweiterung Brandmeldeanlage                              20 T€

 

Kindergarten Höhenweg, Erneuerung Heizungsinstallation                                                          60 T€

 

Theater Am Schwanhof, Umbau Maskenraum                                                                        10 T€

 

Kindergarten Alte Kirchhofsgasse, Heizungsumstellung von Öl auf Gas                                8 T€

 

Jugendhaus Marbach Connex, Neue Brennwerttherme und Abgassystem                                7 T€

 

Stadtbücherei, Kaufmännische Schulen, Bürgerhaus Am Richtsberg 70,

Feuerwehr, ehemaliges Postgebäude und Verwaltungsaußenstelle Cappel,

Bürgerhaus Elnhausen, Kindergarten Cyriaxweimar und Schwanallee 21

(Adelsarchiv) für Austausch von Heizungspumpen                                                                        40 T€

 

Spiegelslustturm, Abdichtungsmaßnahmen Aussichtsplattform                                            10 T€

 

Bürgerhaus Elnhausen, Kleiner Saal, Erneuerung Bodenbelag                                            15 T€

 

Kasematten Schloss, Leistungen an DBM                                                                                      60 T€

 

Pauschale für noch nicht bekannte Bauunterhaltungsmaßnahmen                                          100 T€

 

Summe                                                                                                                                            330 T€

 

Die Budgetierungsrichtlinien sehen vor, dass Mehraufwendungen in einem Budget durch Einsparungen im Fachbereichs- bzw. Dezernatsbudget aufgefangen werden sollen. Der Haupt- und Finanzausschuss muss daher der Inanspruchnahme der Deckungsfähigkeit oberhalb der Fachbereichsbudgets im Dezernatsbudget II zustimmen (vgl. Ziffer 1.3 der Budgetierungsregeln).

 

Zur Zeit ist noch nicht abzusehen, ob der komplette Mehraufwand im Haushaltsjahr 2011 durch Einsparungen im Dezernatsbudget II aufgefangen werden kann.

 

Ist dies nicht möglich, kommt nach den Budgetierungsrichtlinien die Vorbelastung des entsprechenden Budgets 2012 zum Tragen. Da es sich bei den Bauunterhaltungsmaßnahmen um nicht zu kalkulierende Aufwendungen handelt, wird auf die Vorbelastung des Budgets für das Folgejahr verzichtet (vgl. Ziffer 1.5.2 der Budgetierungsregeln).

 

 

 

 

Egon Vaupel/Oberbürgermeister

 

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

 

Loading...
Legende
selbst zuständig
selbst zuständig
eigenes Amt zuständig
eigenes Amt zuständig
anderes Amt zuständig
anderes Amt zuständig
andere Zuständigkeit
andere Zuständigkeit
selbst verantwortlich
selbst verantwortlich
andere Verantwortlichkeit
andere Verantwortlichkeit
Aufgabe bearbeiten
Aufgabe bearbeiten
NA
TOP
Keine Zusammenstellung
Keine Zusammenstellung
Dokument erstellen
Dokument erstellen
Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen
Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen
Dokument auswählen
Dokument auswählen
Mobile Navigation schliessen