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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Kenntnisnahme - VO/0558/2011

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten,

 

von den beigefügten Beteiligungsrichtlinien der Universitätsstadt Marburg

 

Kenntnis zu nehmen.

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Sachverhalt

Begründung:

 

In den letzten Jahren hat sowohl in Unternehmen der Privatwirtschaft als auch bei Unternehmen mit Beteiligung der öffentlichen Hand eine breite Debatte über gute und verantwortungsvolle Unternehmensführung stattgefunden. Bei den großen börsennotierten Unternehmen hat sich der Deutsche Corporate Governance Kodex durchgesetzt. Im öffentlichen Bereich hat sich parallel dazu der Public Corporate Governance Kodex entwickelt, den beispielsweise die Bundesregierung in 2009 für die Unternehmen mit einer Mehrheitsbeteiligung des Bundes verbindlich beschlossen hat. Auch auf kommunaler Ebene gibt es entsprechende Bestrebungen, wie etwa die „Public Corporate Governance für die Landeshauptstadt Stuttgart“ oder die „Richtlinie guter Unternehmensführung – Public Corporate Governance Kodex“ für die Beteiligungen der Stadt Frankfurt am Main zeigen.

 

Neben den eher abstrakten Grundsätzen eines Corporate Governance enthalten die genannten kommunalen Regelungen auch verbindlichere Vorgaben über die konkreten Aufgaben und Kompetenzen der verschiedenen Akteure und insbesondere auch Grundsätze für eine Beteiligungssteuerung, die im Sinne eines Beteiligungshandbuchs zusammengefasst werden.

 

Die Universitätsstadt Marburg ist weder in der Größenordnung mit dem Beteiligungsportfolio noch der personellen Ausstattung im Beteiligungsmanagement mit den genannten Städten vergleichbar. Was vom Grundsatz her jedoch vergleichbar ist, ist die Notwendigkeit zur Beteiligungssteuerung, zumal die Beteiligungen der Universitätsstadt Marburg in der Summe ein ähnliches Bilanzvolumen aufweisen wie das der Universitätsstadt Marburg selbst.

 

Die beigefügten Beteiligungsrichtlinien der Universitätsstadt Marburg sollen daher dazu dienen, eine an den hiesigen Gegebenheiten orientierte Regelung zu treffen, die die Aufgaben und Kompetenzen der verschiedenen Gremien und Organe konkret und verbindlich vorgibt. Damit soll zugleich eine strukturierte, an der Praxis und insbesondere den organisatorischen und personellen Möglichkeiten des Beteiligungsmanagements orientierte Handlungsanleitung eingeführt werden.

 

Die Beteiligungsrichtlinien beschreiben im Wesentlichen den derzeitigen Status Quo im Verhältnis zwischen dem Magistrat als den kommunalverfassungsrechtlichen Vertreter der Gesellschafterin Universitätsstadt Marburg, und den privatrechtlichen Beteiligungen mit der jeweiligen Geschäftsführung und – soweit vorhanden – dem Aufsichtsrat als gesellschaftsrechtlich handelnden Organen. Mit zunehmendem Ausbau des Beteiligungsmanagements im Sinne eines Beteiligungscontrollings können die Beteiligungsrichtlinien sukzessive angepasst werden und bilden somit für alle Beteiligten eine transparente Grundlage in der Abgrenzung der jeweiligen Aufgaben und Kompetenzen.

 

Die vom Magistrat als kommunalverfassungsrechtlich zuständigem Organ für die Vertretung der Universitätsstadt Marburg in den Gesellschaften (§ 125 HGO) kürzlich beschlossenen Beteiligungsrichtlinien wurden unter Einbeziehung der Geschäftsführungen der Stadtwerke Marburg GmbH, der Gemeinnützigen Wohnungsbau GmbH Marburg-Lahn, der Marburger Altenhilfe St. Jakob GmbH sowie der Marburg Tourismus und Marketing GmbH als größte Beteiligungen der Universitätsstadt Marburg erstellt, deren Hinweise und Anregungen weitgehend berücksichtigt worden sind.

 

Die Stadtverordnetenversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.

 

 

 

 

Egon Vaupel

Oberbürgermeister

 

 

 

Anlage

 

                            Ausdruck vom: 12.10.2011

                            Seite: 2/2

 

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