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Ratsinformation
Kleine Anfrage - VO/0616/2011
Grunddaten
- Betreff:
-
Kleine Anfrage des Stadtverordneten Wieland Stötzel (Nr. 18 09/2011)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Christina Schmidt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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30.09.2011
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Sachverhalt
Die gesetzlichen Rahmenbedingungen lassen eine Einflussnahme der Stadt Marburg auf den Einsatz von Laubbläsern im privaten und gewerblichen Bereich nicht zu.
Der Einsatz der Laubbläser beim Dienstleistungsbetrieb der Stadt Marburg wird auf wenige Einsatzbereiche beschränkt (Flächen mit eingebauten Hindernissen wie Fahrradständer, kleine Teilflächen auf dem Hauptfriedhof).
Zur Zeit läuft ein Versuch beim DBM, diese Einsatzgebiete, die bisher mit Benzin-Laubbläsern bearbeitet werden, durch akkubetriebene elektrische Laubbläser zu ersetzen. Ergebnisse können erst nach der Herbstsaison 2011 vorgelegt werden.
Nach der bundesweit geltenden Geräte- und Maschinenlärmverordnung dürfen Laubbläser grundsätzlich an Werktagen von 09.00 Uhr bis 13.00 Uhr und 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr betrieben werden. Für lärmarme Geräte, die u. a. mit dem blauen Engel gekennzeichnet sind, gelten diese zeitlichen Einschränkungen nicht. Verstöße gegen diese Regelung werden mit Bußgeldern geahndet.
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