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Ratsinformation
Kleine Anfrage - VO/0617/2011
Grunddaten
- Betreff:
-
Kleine Anfrage der Stadtverordneten Dr. Claudia Röder (Nr. 20 09/2011)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Christina Schmidt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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30.09.2011
|
Sachverhalt
Mit den Räumlichkeiten des Stadtwaldgeländes ist offenbar das Jugendlager im Stadtwald gemeint.
Bei einer Grundreinigung werden haftende Verschmutzungen und/oder abgenutzte Pflegefilme oder andere Rückstände, die das Aussehen der Oberfläche beeinträchtigen, entfernt. Eine Grundreinigung wird in der Regel nur in größeren Zeitabständen durchgeführt. Müssen z. B. aufgrund von Baumaßnahmen sogenannte Bauendreinigungen durchgeführt werden, erfolgen diese zusätzlich.
Zu den allgemeinen Aufgaben der städtischen Reinigungskräfte gehört neben der Unterhaltsreinigung auch die Grundreinigung in den eingesetzten Objekten. Eine Grundreinigung wird in der Regel einmal pro Jahr durchgeführt. Sollte es jedoch die Situation erfordern, können weitere Grundreinigungen erfolgen. Der Umfang und die Häufigkeit der Grundreinigung werden in Absprache mit den eingesetzten Reinigungskräften, den Objektbetreuerinnen, den Hausmeistern und dem Fachdienst 60.2 durchgeführt.
In obigem Objekt ist eine städtische Reinigungskraft eingesetzt. Sie führt dort die Unterhaltsreinigung sowie die anfallenden Grundreinigungen durch. Unsere Reinigungskraft arbeitet professionell.
Eine Grundreinigung, die durch eine Reinigungsfirma durchgeführt wird, gibt es momentan nicht.
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