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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/0628/2011

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten,

 

              gemäß §§ 114 d, 97 Abs. 3 in Verbindung mit § 114 b Abs. 3 und § 114 h Abs. 3 HGO über die hiermit vorgelegten folgenden Entwürfe zu beraten und zu beschließen:

 

 

1.              Investitionsprogramm der Universitätsstadt Marburg für die Planungsjahre 2011 bis 2015

 

2.              Haushaltssatzung der Universitätsstadt Marburg für das Haushaltsjahr 2012  mit ihren Anlagen

 

3.              Stellenplan 2012 der Universitätsstadt Marburg

 

4.              sowie den Entwurf des Finanzplanes 2011 bis 2015 gemäß § 114 h Abs. 4 HGO zur Kenntnis zu nehmen

 

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Sachverhalt

Begründung

 

 

Gemäß §§ 114 d i. V. m. § 97 Abs. 1 und 114 h Abs. 3 HGO hat der Magistrat die o. g. Planentwürfe festzustellen, die er nach § 51 Ziffer 7 HGO zur Beratung und späteren Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung vorlegt.

 

Das Investitionsprogramm ist Grundlage für den Finanzplan 2011 – 2015, der dem Haushaltsplanentwurf 2012 als Anlage beigefügt ist.

 

Der Haushaltsplan 2012 wird wie seit 2009 üblich als Produkthaushalt nach den Grundsätzen der doppelten Buchführung vorgelegt. Hiernach gilt der Ergebnishaushalt gem. § 114 b Abs. 4 HGO als ausgeglichen, wenn der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge mindestens so hoch ist wie der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen.

 

Die Stadt Marburg kann diese gesetzliche Vorgabe erfüllen und das ordentliche Ergebnis  2012 mit einem kleinen Überschuss in der Planung abschließen; zusammen mit dem außerordentlichen Ergebnis weist der Entwurf sogar einen Überschuss von knapp 800.000 € auf.

 

Im investiven Teil des Finanzhaushalts ergibt sich ein Investitionsvolumen von knapp 34,3 Mio. €, das durch Verpflichtungser­mächtigungen in Höhe von 18,1 Mio. € ergänzt wird.

 

Zur Finanzierung der Investitionen ist es notwendig, eine Kreditermächtigung von 21,4 Mio. € zu veranschlagen.

 

Die zum Haushalt gehörende Finanzplanung, die sich in wesentlichen Eckdaten auf die Steuerschätzung vom Mai 2011 und die darauf aufbauenden Orientierungsdaten des Landes Hessen stützen musste, zeigt ein positives Bild der zukünftigen Haus­halte.

 

Die tatsächliche Entwicklung der kommenden Jahre wird aber natürlich unmittelbar von dem künftigen geld- und wirtschaftspolitischen Rahmen abhängen.

 

Zahlreiche weitere Einzelheiten und Erläuterungen können dem Haushaltsplanentwurf 2012 entnommen werden.

 

Die Ortsbeiräte werden gemäß § 82 Abs. 3 HGO zum Entwurf des Haushalts 2012 gehört.

 

 

 

 

Egon Vaupel

Oberbürgermeister

 

 

 

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