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Ratsinformation
Antrag der Fraktionen CDU und BfM - VO/0629/2011
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der Fraktionen CDU und BfM betr. Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen im Landkreis und der Stadt Marburg - nicht schlechter stellen ?
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag der Fraktionen CDU und BfM
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Norbert Wagner
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Soziales, Jugend und Gleichstellung
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Vorberatung
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19.10.2011
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Erledigt
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Magistrat
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Kenntnisnahme
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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28.10.2011
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
1. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Marburg dankt den Einrichtungen, die Schwangerschaftskonfliktberatung durchführen, für ihren Einsatz in diesem schwierigen Aufgabenfeld. Sie bekennt sich ausdrücklich zur Trägerpluralität im Landkreis und der Stadt Marburg.
2. Die Stadtverordnetenversammlung stellt fest, dass 2010 erstmals wieder seit 2004 eine angemessene und dem höchstrichterlichen Urteil entsprechende Erstattung von 80% der Personalkosten durch das Land aufgrund der überfälligen Anpassung der Personalkostentabelle ermöglicht wurde.
3. Die Stadtverordnetenversammlung stellt fest, dass die Landesregierung vermittels einer Novelle des Schwangerschaftskonfliktgesetzes versucht, die Kostenerstattung auf weniger als den Wert von 2004 zu senken und damit um 23% gegenüber der eigenen Berechnung zu kürzen.
4. Die Stadtverordnetenversammlung fordert den Magistrat auf, sich für eine Rücknahme der vorgesehenen Kürzungen einzusetzen.
5. Die Stadtverordnetenversammlung fordert die Landesregierung auf, mit den Trägern der Schwangerschaftskonfliktberatung ein tragfähiges Konzept zur Finanzierung ihrer wichtigen Arbeit zu entwickeln.
Sachverhalt
Begründung:
Das bisherige hessische Schwangerschaftskonfliktgesetz endet am 31.12.2011. Der neue Gesetzesentwurf der hessischen Landesregierung sieht eine Kürzung ihrer Zuschüsse von 23% vor. Der Schutz des ungeborenen Lebens steht im Grundgesetz. Nach den bundesgesetzlichen Vorgaben müssen die Länder dafür Sorge tragen, für jeweils 40.000 Einwohner eine Beratungsstelle zur Verfügung zu stellen. Durch die Kürzungen im vorgesehenen Umfang werden die Beratungsstellen in ihrer Existenz bedroht.
Karin Schaffner Winfried Kissel