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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Kleine Anfrage - VO/0781/2011

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Ist es möglich, in dem Sitzungssaal der Stadtverordnetenversammlung (Barfüßerstraße 50) und in dem Sitzungssaal „Hohe Kante" WLAN einzurichten?

Wenn ja welche Kosten würde das verursachen? Wenn nein, wieso nicht?

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Sachverhalt

Ein Antrag der Fraktionen CDU, FDP, MBL - Access Point - vom 28.08.2006 wurde damals noch vom FD 10 beantwortet.

Noch einmal zusammengefasst mit dem Stand von heute (22.11.2011):

 

Die Möglichkeit einer WLAN-Einrichtung ist aus technischen Gründen jederzeit möglich.

Dazu würde in beiden Räumen jeweils ein Access Point installiert, die wie gewünscht einen drahtlosen Internetzugang ermöglichen, um während den Sitzungen einen Zugriff auf das allgemeine IN und somit auch auf unser Ratsinformationssystem „Allris" zu gewährleisten. (Ein Access Point für beide Räume reicht wegen den baulichen Gegebenheiten - Deckenkonstruktionen - nicht aus).

 

Über die strukturierte Verkabelung der Stadtverwaltung werden die Access Point's im Rechnerraum des Fachdienstes mit den städtischen Internet-Einrichtungen verbunden.

Bei dieser Vorgehensweise werden keine weiteren Kosten für die Nutzung oder Bereitstellung der Internet-Verbindung entstehen, da hier die vorhandenen Strukturen genutzt werden.

Durch den Einsatz eines WPA2-Schlüssels* wird der Datentransfer der Nutzer des Access Points auf das zurzeit mögliche Maß von Zugriffen durch Hacker und Fremde geschützt. (Eine Verschlüsselung ist aus Sicht der IuK dringend notwendig!)

Den hierzu nötigen Planungsaufwand und die Administration werden durch den FD 11  sichergestellt.

 

Kosten für beide Access Point's inklusiv Montage, Leitungszuführung an entsprechend ausgemessene Stellen ca. :  1.000,00 €

                           

Vor der Installation sollte jedoch der Magistrat und der Stadtverordnetenvorsteher von dem Vorhaben unterrichtet werden (Eingriff / Störungen usw.).

 

 

 

*Wi-Fi Protected Access (WPA2) ist eine Verschlüsselungsmethode für ein Wireless LAN. Nach dem heutigen  IEEE-Standards 802.11i ist ein unberechtigter Zugriff praktisch ausgeschlossen.

Sämtliche möglichen Nutzer müssen jedoch auf den sorgsamen Umgang des benötigten Passwortes und auf festgelegte Nutzereinschränkungen hingewiesen werden und müssen diese akzeptieren.

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