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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage Magistrat - VO/0816/2011

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Magistrat wird gebeten folgende Beschlüsse zu fassen:

 

1.                  Gem. § 114g Abs. 1 HGO wird unter Anerkennung der Unabweisbarkeit einer überplanmäßigen Auszahlung bis zu 3.500 € für die Beschaffung eines Fahrzeugs für die Investitionsnummer I325.001.1 - „Fahrzeuge“ im Produkt 332310 „Verkehrswesen“ zugestimmt.

 

2.                  Die Deckung der Mehrauszahlung erfolgt durch Einsparungen in derselben Höhe bei dem Produkt 666010 „Verkehrsanlagen“, Investitionsnummer I661.008.9 „Barrierefreie Umgestaltung Bahnhof Marburg“.

 

3.                  Mit dem Beschluss sind die Mittel zugleich freigegeben.

 

4.                  Der Stadtverordnetenversammlung und dem Haupt- und Finanzausschuss ist hiervon nachträglich Kenntnis zu geben.

 

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Sachverhalt

Begründung

 

Mit Magistratsbeschluss vom 05.09.2011 wurde einer außerplanmäßigen Auszahlung i. H. v. 17.500 € zugestimmt für die Ersatzbeschaffung eines nach einem Brandanschlag zerstörten Dienstfahrzeugs des FD Straßenverkehr. Die Deckung erfolgt durch Einsparungen in selbiger Höhe in dem Produkt 666010 "Verkehrsanlagen".

 

Der Fachdienst Straßenverkehr führt dazu Folgendes aus:

 

Gem. Magistratsbeschluss war für das neue Dienstfahrzeug ein Erdgasantrieb auszuschreiben. Im Zuge der Submission stellte sich jedoch heraus, dass trotz einer guten Vorbereitung und Produktinformation im Vorhinein lediglich eines der angebotenen Fahrzeuge, ein VW Caddy, diese Vorgabe der Ausschreibung erfüllte. Der Preis für dieses Fahrzeug liegt mit ca. 21.000 € jedoch um ca. 3.500 € über der genehmigten und freigegebenen außerplanmäßigen Auszahlung i. H. v. 17.500 €.

 

Zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes ist kurzfristig die Anschaffung eines Gasfahrzeuges als Ersatz unbedingt notwendig. Das Fahrzeug muss dauerhaft zu jeder Tages- und Nachtzeit zur Verfügung stehen. Nur dadurch kann gewährleistet werden, dass jederzeit Außentermine - besonders auch bei Notfällen - wahrgenommen werden können.

 

Da der Kauf eines Ersatzfahrzeuges unabweisbar ist, ist eine überplanmäßige Auszahlung in Höhe von 3.500 € notwendig.

 

Nach dem Versicherungsgutachten werden 3.500 € von der Versicherung erstattet werden.

 

Ein Ausgleich der Mehrauszahlung erfolgt über das Produkt 666010 „Verkehrsanlagen“, Investitionsnummer I661.008.9 „Barrierefreie Umgestaltung Bahnhof Marburg“ durch Minderauszahlungen in derselben Höhe.

 

 

 

 

 

Egon Vaupel

Oberbürgermeister

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Finanz. Auswirkung

 

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