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Ratsinformation
Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/0319/2002
Grunddaten
- Betreff:
-
Marburger Ortsrecht
hier:X. Nachtrag zur Satzung über die Benutzung von Tageseinrichtungen für Kinder (Kindergärten - Kindertagesstätten - Hort und Krippe) der Stadt Marburg
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers.
- Federführend:
- 10.1 - Allgemeiner Service
- Bearbeiter*in:
- Anita Stadtmüller
- Verfasser*in:
- Frau Feußner
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
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Magistrat
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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24.05.2002
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Erledigt
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Ausschuss für Soziales, Jugend und Gleichstellung
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Vorberatung
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●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
|
Vorberatung
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21.05.2002
|
Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung wird gebeten,
1. den
beigefügten X. Nachtrag zur Satzung über die Benutzung von Tageseinrichtungen
für Kinder (Kindergärten Kindertagesstätten Hort und Krippe) der Stadt
Marburg und
2. die
Anpassung der Essensgelder wie in der Begründung dargestellt
zu
beschließen.
Sachverhalt
Begründung:
Ausgangslage
Durch
Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 8. Juli 1998 wurde eine jährliche
Fortschreibung der Gebühren und der Essensgelder entsprechend der durch die
Hessische Jugendhilfekommission festzusetzenden Tarife für die Entgelte in der
Jugendhilfe in Hessen beschlossen. Diese Regelung wurde in § 2 der o. a.
Satzung festgelegt.
Die
Fortschreibung der Entgelte durch die Hessische Jugendhilfekommission ist wie
folgt geregelt:
Für die
Fortschreibung der Entgeltvereinbarung wird bis zum 30.09. des laufenden Jahres
ein Tarif für das Folgejahr von der Jugendhilfekommission festgelegt.
Für die
Ermittlung des Tarifes werden die Kostensteigerungen des laufenden Jahres
zugrunde gelegt:
Sachkosten:
Lebenshaltungsindex
eines Vier-Personen-Haushaltes 2 Monate vor Tarifabschluss (Stand: 31/8)
Personalkosten:
Veränderung
der Personalkosten des laufenden Jahres entsprechend der Regelung des Öffentlichen
Dienstes für den BAT und gemäß der gesetzlichen Bestimmungen.
So wurde
in der Augustsitzung 2001 der Hessischen Jugendhilfekommission folgende
Erhöhung ermittelt:
Sachkosten: 2,24 %
Personalkosten: 3,62 %
Berechnung
der prozentualen Anhebung der Gebühren und der Essensgelder für das
Kindergartenjahr 2002/2003
Auf den
Kinderbetreuungsbereich der Stadt Marburg bezogen, wurden 2001 an Sach- und
Personalkosten insgesamt 9.987.652,95 DM verausgabt.
Davon
entfallen auf Sachkosten: 1.486.540,95
DM = 15 % und
auf die
Personalkosten: 8.501.112,00
DM = 85 %.
Entsprechend
einer anteiligen Gewichtung ergibt sich eine Erhöhung um 3,4 %.
Es
ergeben sich somit für das Kindergartenjahr 2002/2003 folgende Gebührensätze:
Gebühren vom 01.08.2001 bis
31.12.2001 Gebühren vom 01.01.2002 bis
31.07.2002 Gebühren vom 01.08.2002 bis
31.07.2003
Kindergarten
mit Regelöffnungszeit von 08.00 - 12.00 Uhr (Halbtagsplatz) 132,00
DM 67,00 69,00
Kindergarten
vor- u. nachmittags (Kindergarten Ganztagsplatz) 166,00 DM 85,00
88,00
Kindergarten
bis 14.00 Uhr mit Mittagsversorgung 166,00 DM 85,00
88,00
Kindertagesstätte
mit Regelöffnungszeit von 07.00 bis 17.00 Uhr (Ganztagsplatz) 198,00 DM 101,00 104,00
Hort 221,00
DM 113,00 117,00
Krippe 329,00 DM 168,00 174,00
Prozentuale
Erhöhung der Essensgelder:
In
Einrichtungen mit eigener Essenszubereitung:
Vom 01.08.2001 bis 31.12.2001 Vom 01.01.2002 bis 31.07.2002 Vom 01.08.2002 bis 31.07.2003
für
Kindertagesstätten und Kindergärten bis 14.00 Uhr mit Mittagsversorgung 106,00 DM 54,00 56,00
für Horte 117,00 DM 60,00 62,00
für
Krippen 122,00 DM 62,00 64,00
In
Einrichtungen mit Mittagsversorgung aus Großküchen bzw. mit Tiefkühlkost:
Vom 01.08.2001 bis 31.12.2001 Vom 01.01.2002 bis 31.07.2002 Vom 01.08.2002 bis 31.07.2003
für
Kindertagesstätten und Kindergärten bis 14.00 Uhr mit Mittagsversorgung
96,00 DM 49,00 51,00
für Horte 106,00 DM 54,00 56,00
für
Krippen 111,00 DM 57,00 59,00
Für
Bezieher von Hilfe zum Lebensunterhalt wird die nach den jeweils gültigen
Regelsätzen zu errechnende häusliche Ersparnis als Essensgeld festgelegt, und
zwar 18,00 für Kinder im Krippen- und Kindergartenalter und 24,00 für Kinder
im Hortalter.
Berechnung
der städtischen Mehreinnahmen
Ausgehend
von den Gesamteinnahmen des Jahres 2001 in Höhe von 1.791.943,40 DM
(Grundgebühren und Essensgelder abzüglich der Gebührenermäßigung) würden bei
einer Anpassung um rund 3,4 % Mehreinnahmen in Höhe von 31.151,01 entstehen.
Daneben
wird es zu Einsparungen bei der Finanzierung der freien Träger kommen, da die
Stadt gemäß den vertraglichen Regelungen von deren Mehreinnahmen profitiert.
Die Höhe dieser Einsparung kann derzeit nicht beziffert werden, da uns die
erforderlichen Kalkulationsdaten nicht vorliegen.
Der
Gesamtelternbeirat hat mit Schreiben vom 23. Mai 1998 grundsätzlich der
jährlichen Anpassung der Gebühren zugestimmt. Er ist daher über die Anpassung
zu informieren.
Der
Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung am 25. April 2002 der Vorlage
zugestimmt.
Die
Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, dem X. Nachtrag zur Satzung über die
Benutzung von Kindertageseinrichtungen der Stadt Marburg zuzustimmen.
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