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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Kleine Anfrage - VO/0858/2011

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Das Nebengebäude des Bootsverleihs am Trojedamm ist vor einiger Zeit einem Brand zum Opfer gefallen. jetzt steht das Häuschen - nur notdürftig gesichert - leer.

Wie ist dies baurechtlich und unter Gesichtspunkten der Verkehrssicherungspflicht zu beurteilen und wie sieht die Zukunft des Gebäudes aus?

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Sachverhalt

Nach erfolgter Ortsbesichtigung durch den FD Bauaufsicht ist festzustellen, dass das Gebäude ausreichend gegen Betreten von Unbefugten gesichert ist. Das Bootshaus befindet sich nach Angaben des Fachdienstes Grundstücksverkehr im wirtschaftlichen Eigentum von Frau Tadeja Jeric-Gischler. Inwieweit ein Wiederaufbau vorgesehen ist, ist derzeit nicht bekannt.

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