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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage Magistrat - VO/0864/2011

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Nach den Bestimmungen des Hessischen Schulgesetzes (HSchG) vom 14.06.2005 in der derzeit gültigen Fassung werden die nachfolgenden Organisationsmaßnahmen beschlossen.

 

 

1.      Der Schulstandort Fronhofschule (Sprachheilschule) wird zum Ende des Schuljahres 2011/12 aufgehoben (§ 146 HSchG).

 

2.      Gleichzeitig wird zu Beginn des Schuljahres 2012/13 das Schulangebot an der Pestalozzischule (Schule mit den Förderschwerpunkten Lernen und emotionale und soziale Entwicklung sowie Beratungs- und Förderzentrum der Stadt Marburg) um den Förderschwerpunkt Sprachheilförderung erweitert (§146 HSchG).

 

3.      Die Schulentwicklungsplanung der Stadt Marburg für Förderschulen wird gem. §145 Abs. 5 und 6 HSchG entsprechend und bezugnehmend auf die inklusive Beschulung an allgemein bildenden Schulen fortgeschrieben.

 

4.      Die Pestalozzischule wird in „Schule am Schwanhof“ umbenannt (§ 142(2) HSchG).

Die Bezeichnung der Schule gem. § 142(1) HSchG lautet:

                           

                            Schule am Schwanhof

                            Beratungs- und Förderzentrum Pestalozzi

Schule mit den Förderschwerpunkten Lernen, emotionale und soziale Entwicklung und Sprachheilförderung

Sonderpädagogisches Beratungs- und Förderzentrum der Universitätsstadt Marburg

 

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Sachverhalt

- 5 -

Begründung:

 

Wie der nachfolgenden Tabelle entnommen werden kann, sind die Schülerzahlen an der Fronhofschule seit einigen Jahren rückläufig.

                                                                                                                                           

 

Derzeit besuchen 17 Schülerinnen und Schüler in 2 jahrgangsübergreifenden Klassen die Fronhofschule im Gebäude Schulstraße 14. Dabei sind keine Kinder aus dem Landkreis Marburg-Biedenkopf.

Erstmals im Schuljahr 2011/12 werden die Kinder der Vorklasse der Fronhofschule gemeinsam mit den Kindern der Vorklasse der Theodor-Heuss-Schule in der Pestalozzischule unterrichtet und können mit diesen und den Grundstufenkindern der Pestalozzischule das Betreuungsangebot der Pestalozzischule besuchen.

 

Es ist absehbar, dass voraussichtlich 6 Schülerinnen und Schüler zum Schuljahresende die Schule verlassen werden, weil sie mit der Jahrgangsstufe 4 abschließen bzw. Rückschulungen in die zuständige Grundschule vorgenommen werden können.

Gleichzeitig wird es zu keinen nennenswerten Neuaufnahmen kommen.

Hintergrund ist der Umstand, dass in den vergangenen Jahren die betroffenen Kinder vorrangig in den zuständigen und wohnortnahen Grundschulen aufgenommen wurden.

Außerdem gab es bis zum Schuljahr 2008/09 an der Schule einen relativ hohen Landkreisanteil von meist mehr als 50% (s. Tabelle Seite 1). Diese Kinder werden nunmehr im Landkreis unterrichtet.

Berücksichtigt man darüber hinaus die Neuregelungen und Zielsetzungen von Inklusion, wird sich die jetzt schon geringe Schülerzahl weiter reduzieren und auf ein Niveau sinken, das einen eigenständigen Schulstandort nicht rechtfertigt.

 

Ergänzend ist zu erwähnen, dass an der Fronhofschule in den vergangenen Jahren lediglich der Förderschwerpunkt „Sprache“ angeboten wurde. Viele der dort unterrichteten Schülerinnen und Schüler hatten jedoch ergänzend auch einen Förderbedarf im Bereich „Lernen“ sowie „emotionale und soziale Entwicklung“ (frühere Begrifflichkeit: „Erziehungshilfe“)“.

 

Um eine adäquate Unterrichtung der Schülerinnen und Schüler, die vorrangig einen Sprachheilbedarf haben, vornehmen zu können, ist es notwendig, das Angebot der Pestalozzischule um diesen Bereich zu erweitern. Durch die damit verbundene Zusammenführung der beiden Schulen ist die Optimierung der Förderung und Entwicklung der in den Förderschwerpunkten Sprache, sozial-emotionale Entwicklung und Lernen bedürftigen Schülerinnen und Schüler bei lernzielgleicher und lernzieldifferenter Unterrichtung möglich.

 

Zunächst werden für alle Schülerinnen und Schüler bedarfsgerechte Beschulungsformen angestrebt. Dies bedeutet die Förderung der inklusiven Beschulung als Regelform in den allgemeinen Schulen durch die Zusammenarbeit mit ambulanten Aufgaben des Beratungs- und Förderzentrums an der Förderschule am Schwanhof. Die Förderung der lernzielgleich zu unterrichteten Schülerinnen und Schüler sollte möglichst durch Kooperationsklassen in den wohnortnahen Grundschulen erfolgen.

Zudem wird es Lerngruppen im Sinne einer Durchgangsschule an der Förderschule geben. Durch die Lehrerzuweisung und Klassenbildung kann ein höheres Maß an Differenzierung in dem geplanten Förderzentrum erfolgen. Dies bedeutet die Möglichkeit einer gesonderten individuellen Förderung bzw. das Schaffen von fließenden Übergängen zwischen lernzielgleich und lernzieldifferent unterrichteten Schülerinnen und Schüler bei Mehrfachbehinderungen.

 

Im Förderzentrum wird entwicklungspädagogischer Unterricht nach ETEP (Entwicklungstherapie / Entwicklungspädagogik) erteilt. Hierbei handelt es sich um ein pädagogisches Programm zur Förderung von Kindern und Jugendlichen mit sich anbahnenden oder bereits existierenden Verhaltensproblemen bis hin zu gravierenden Verhaltensauffälligkeiten. Es erfolgt eine Vernetzung mit den Kooperationspartnern. Therapieangebote können innerhalb des Förderzentrums wahrgenommen werden. Die Einbindung des Fachbeirats, bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern des Staatlichen Schulamtes, der Jugendhilfe, des Fachdienstes Schule und des Förderzentrums dient weiterhin als Unterstützung der Arbeit in der Schule.

 

Zusammenfassend ist festzuhalten, dass die Beschulung am Förderzentrum stets mittelfristiges Ziel ist. Als langfristiges Ziel werden die Rückschulung in eine allgemeine Schule oder entsprechende Abschlüsse (Haupt- und Förderschulabschluss) betrachtet.

 

Auf dieser Grundlage kann eine zielgerichtete Beschulung der Kinder erfolgen, die bisher an der Fronhofschule unterrichtet wurden.

 

 

Durch die künftige Aufnahme der Fronhofschüler/innen an der Pestalozzischule wird sich dort keine nennenswerte Veränderung der Lerngruppen und Klassen ergeben. Dabei ist zu berücksichtigen, dass derzeit an der Schule 6 Lerngruppen eingerichtet sind. Auch an der Pestalozzischule ist in der Vergangenheit eine geringere Aufnahme in die Grundstufe festzustellen. Häufig besuchen Schülerinnen und Schüler, bei denen später Förderbedarfe festgestellt werden, zunächst Grundschulen und werden dann erst als „Rückläufer“ ab der Jahrgangsstufe 5 aufgenommen.

 

 

 

Es kann die Prognose gestellt werden, dass zwar Rückgänge der Schülerzahlen durch die Inklusion, nicht jedoch eine Auflösung der Förderschule zu erwarten sind. Die Förderschule „Am Schwanhof“ wird als Durchgangsschule - mit der Unterstützung durch das BFZ - bestehen bleiben.

 

Raumkonzept

Die Pestalozzischule ist auch aufgrund ihrer räumlichen Voraussetzungen in der Lage, die zusätzlichen Schülerinnen und Schüler aus der Fronhofschule aufzunehmen. Die Schule wurde in den vergangenen Jahren grundsaniert und derzeit wird die Neugestaltung des Fachraumtraktes abgeschlossen.

 

Die Schule verfügt über ausreichende Klassen- und Differenzierungsräume und hat ausreichend Fachräume, bspw. eine neueingerichtete Cafeteria mit Essensraum, eine Lehrküche, Werkräume, einen Musikraum, einen EDV-Raum, einen Motoraum und eine Fahrradwerkstatt. Für die Pausenzeiten sind getrennte Schulhofbereiche für jüngere und ältere Schülerinnen und Schüler nutzbar.

 

 

Schülerbetreuung

Die Pestalozzischule verfügt über ein Betreuungsangebot in der Grundstufe, das derzeit bereits von Schülerinnen und Schüler der Fronhofschule genutzt wird. Besonders erziehungshilfebedürftige Schülerinnen und Schüler ab der Mittelstufe können ein soziales Gruppenangebot an der Pestalozzischule in Kooperation mit der städtischen Jugendhilfe im Rahmen der „Hilfen zur Erziehung“ nutzen. Durch die Einrichtung einer Stelle für Schulsozialarbeit an der Schule ist außerdem eine individuelle Unterstützung im schulischen Alltag sowie im familiären Umfeld in Kooperation mit Jugendhilfe und Gemeinwesenprojekten möglich.

Darüber hinaus ist die Pestalozzischule als Schule mit pädagogischer Mittagsbetreuung im Rahmen des Landesprogramms Ganztagsschulangebote anerkannt, erhält 1 Lehrerstelle, davon 25% in Geldmitteln und bietet im Rahmen dieser Förderung ergänzende Angebote nach Unterrichtsende an.

 

 

Schulnamen

Die neue Organisation im Förderschulwesen soll auch mit einer Namensgebung einhergehen. Der Name Pestalozzischule ist als Inbegriff für die frühere „Sonderschule“ für Lern- und Erziehungshilfe teilweise leider negativ besetzt. Die Neukonzeption soll in dem neuen Namen „Schule am Schwanhof“ seinen Niederschlag finden.

Die beiden beteiligten Schulen haben sich gemeinsam für diese neutrale Namensbezeichnung ausgesprochen.

 

 

Verfahrensablauf und Anhörungen / Beteiligungen

Das Staatlichen Schulamt, von dem die Entwicklung dieser Maßnahmen initiiert und pädagogisch begleitet wurden, hat die Intention dieser Vorlage bereits mit dem Hessischen Kultusministerium, das der Organisationsänderung und der Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung gemäß §§ 145(6) und 146 HSchG zustimmen muss, erörtert. Da den Zielsetzungen des Schulgesetzes im Rahmen von Inklusion entsprochen wird, ist mit einer Genehmigung zu rechnen.

 

 

Die Schulkonferenzen von Fronhofschule und Pestalozzischule wurden zu diesen Maßnahmen angehört und die Schulkommission durch Beratung beteiligt.

 

Der Schulelternbeirat der Fronhofschule äußert sein Bedauern über die Schließung der Schule und hätte sich eine Weiterführung der pädagogischen Arbeit gewünscht. Er äußert sich zu den künftigen Unterrichtsformen der sonderpädagogischen Förderung und stimmt ausdrücklich dem neuen Namen der „Schule am Schwanhof“ mit der Bemerkung zu, dass damit eine Stigmatisierung der Kinder verringert wird.

 

Schulleitung und Kollegium der Fronhofschule unterstützen ebenfalls ausdrücklich die neue Namensgebung und weisen darauf hin, dass aufklärenden Informationen nichts an der negativen Einstellung der Eltern gegenüber der Pestalozzischule als ehemalige Sonderschule ändern konnten. Durch die Namensumstellung wird auch der Neubeginn der Förderschularbeit dokumentiert. Die Schließung der Schule wird als Fortsetzung des mehrjährigen Entwicklungsprozesses im Verbund mit der Weiterführung der Förderpädagogischen Arbeit der Fronhofschule am neuen Standort in der Schule am Schwanhof mit dem angegliederten Beratungs- und Förderzentrum bezeichnet.

 

Von der Pestalozzischule liegt eine einstimmige Zustimmung der Schulkonferenz mit der Befürwortung der Zusammenführung der sonderpädagogischen Förderung von Fronhofschule und Pestalozzischule in der neuen Schule am Schwanhof vor. Die Umbenennung der Schule wird als Unterstützungsmaßnahme für die Entwicklung der ehemaligen „Hilfsschule“ zu einem förderpädagogischen Kompetenzzentrum befürwortet.

 

Die Schulkommission hat die Vorlage in ihrer Sitzung am 14.12.2011 ausgiebig diskutiert und allen Punkten mehrheitlich zugestimmt.

 

Schulentwicklungsplanung

Grundsätzlich muss eine solche Organisationsentscheidung ihre Grundlage in einem Schulentwicklungsplan haben. Der Schulentwicklungsplan der Stadt Marburg für Förderschulen, Teilplan F, datiert aus 1996 und wurde zuletzt durch die Umsetzung der im Plan vorgesehenen Maßnahme „Einrichtung des sonderpädagogischen Beratungs- und Förderzentrums“ zum 01.08.2002 aktualisiert.

Ob und wie Maßnahmen zur Inklusion im Rahmen der Schulentwicklungsplanung künftig darzustellen sind, kann erst nach weiteren Erkenntnissen und insbesondere nach Inkrafttreten der z. Zt. im Hessischen Kultusministerium vorbereiteten Rechtsverordnung über Unterricht, Erziehung und sonderpädagogische Förderung vom Fachdienst Schule in Zusammenarbeit mit den Schulen und dem Staatlichen Schulamt erarbeitet werden.

 

Die jetzt beabsichtigte Organisationsänderung wird deshalb formal noch als Fortschreibung/Aktualisierung des Schulentwicklungsplans für Förderschulen beschlossen.

 

 

Das Hessische Kultusministerium wird außerdem um Zustimmung zu den Organisationsänderungen (Standortauflösung und Schulangebotserweiterung) gebeten.

 

 

 

Dr. Kerstin Weinbach

Stadträtin

 

 

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Finanz. Auswirkung

              - 2 -

Beschlussfolgeabschätzung (BFA) – Die Vorlage hat folgende Auswirkungen:

 

1. Kostenzusammenstellung – Einmalkosten

 

X

Es bestehen keine Einmalkosten

 

 

 

Es bestehen die hier aufgeführten Einmalkosten

 

 

2. Kostenzusammenstellung – Folgekosten

 

X

Es bestehen keine Folgekosten

 

 

 

Es bestehen die hier aufgeführten Folgekosten

 

 

3. Weitere Auswirkungen

 

X

Es bestehen keine weiteren Auswirkungen

 

 

 

Es bestehen folgende weitere Auswirkungen

 

(z. B. familienpolitische Auswirkungen, Auswirkungen auf Gender Mainstreaming, Auswirkungen der Beschlüsse auf die demographische Entwicklung der Stadt Marburg)

 

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