Seiteninhalt
Ratsinformation
Antrag der PDS/ML-Fraktion - VO/0326/2002
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der Fraktion PDS/ML betr. Einrichtung einer Querungshilfe Übergang Bunsenstraße / Robert-Koch-Straße
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag der PDS/ML-Fraktion
- Federführend:
- 10.1 - Allgemeiner Service
- Bearbeiter*in:
- Anita Stadtmüller
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Bau- und Planungsausschuss, Liegenschaften
|
Vorberatung
|
|
|
15.05.2002
| |||
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung
|
Entscheidung
|
|
|
24.05.2002
| |||
●
Erledigt
|
|
Magistrat Umlaufbeschluss
|
Vorberatung
|
|
Beschlussvorschlag
Der
Oberbürgermeister als Straßenverkehrsbehörde wird aufgefordert, unmittelbar vor
der Brücke über das Schwarze Wasser auf der Höhe der Einmündung Uferstraße die
Überquerung der Bunsenstraße für FußgängerInnen und FahradfahrerInnen durch die
Einrichtung einer Querungshilfe erleichtern zu lassen
Sachverhalt
Begründung:
Die
Bunsenstraße und in ihrem weiteren Verlauf die Robert-Koch-Straße
durchschneiden durch die Breite und Qualität ihres Ausbaus, ihr hohes
Verkehrsaufkommen sowie die dort gefahrenden Geschwindigkeiten wichtige
flußlaufige Verkehrsbeziehungen.
Fußgänger
und Radfahrer aus den Bereichen Oberstadt, Ketzerbach und Kliniksviertel nutzen
die genannte Stelle zur Querung der Straße in Richtung Uferstraße,
Biegenviertel, Mensa, Bushaltestellen in der Bunsenstraße sowie Fahrradnetz in
Richtung südliches Lahntal.
Umgekehrt
stößt hier auch der direkte Fußweg aus dem Behördeviertel etwa in die
"Gastronomieszene" und den Einkaufsbereich rund um die
Elisabethkirche auf eine gefährliche Sperre.
Aktuelle
Forschungsergebnisse der Ministerien des Bundes sowie des Landes NRW für
Verkehr und die darauf fußende Neufassung der Richtlinien für die anlage und
Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) begründen bzw. erleichtern
wieder die Einrichtung von Fußgängerüberwegen (Zebrastreifen nach § 26 STVO).
Dies gilt
nicht zuletzt für die Mindestzahl an Fußgängern (50 in Spitzenstunden).
Abstände von 80 Metern zwischen dem Zebrastreifen und der nächsten Ampel sind
durchaus zulässig. Und selbst außerhalb des für die Zebrastreifen möglichen
bzw. empfohlenen Einsatzbereiche können diese in begründeten Ausnahmefällen
angeordnet werden.
Diese
Ausnahmefälle können beispielsweise bei wichtigen Fußwegebindungen oder
Schulwegen vorliegen.
Der
Querungshilfeabstand zwischen der Kreuzung mit der Deutschhausstraße undd er
mit der Bahnhofstraße dürfte der längste auf der gesamten zentralen Trasse
durch die Innenstadt zwischen der Konrad-Adenauer-Brücke über den Rudolphsplatz
bis hin zum Hauptbahnhof sein.
Es ist
nicht nachvollziehbar, warum dies ausgerechnet zwischen Vierteln mit so hohem
Publikumsverkehr wie dem Kliniksviertel mit der Elisabethkirche und dem
Behördenviertel mit dem Bahnhofsquartier im Rücken so ist.
Es ist im
übrigen auch unzumutbar, dass Fußgänger von dort die Wege zu der Querungshilfe
Kreuzung Deutschhausstraße entlang dieser hoch befahrenen und belärmten Straßen
laufen.
Eine
Querungshilfe würde die Überquerung der Bunsen- und Robert-Koch-Straße auch für
ältere Menschen und Kinder wieder gefahrloser ermöglichen.
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
- Aufgabe bearbeiten
- NA
- TOP
- Keine Zusammenstellung
- Dokument erstellen
- Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen
- Dokument auswählen