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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Antrag der PDS/ML-Fraktion - VO/0330/2002

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Da das Stadtparlament der Stadt Marburg sich zu den Zielen nachhaltiger Entwicklung bekennt, wie sie in den Leitbildern der Gruppen der Lokalen Agenda 21 in Marburg aufgeschrieben wurden, wird der Magistrat der Stadt Marburg aufgefordert, eine Energieagentur zu projektieren und zu verwirklichen.

 

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Sachverhalt

 

BEGRÜNDUNG:

 

Wenn Nachhaltigkeit und Klimaschutz nicht nur auf dem Papier stehen, sondern umgesetzt werden sollen, dann sind zunächst die Wege zur Zielerreichung zu suchen und zu beschreiben. Das Ergebnis eines solchen Prozesses ist eine Querschnittsstrategie, die die verschiedenen Handlungsebenen, die verschiedenen Akteure, die verschiedenen Zielgruppen und die verschiedenen Instrumente miteinander verbindet.

Wie in einem Energiebericht des Wuppertalinstituts für die Landkreise Lahn-Dill und Gießen gezeigt wurde, ist das größte Problem im Bereich Klimaschutz und nachhaltiger Energiewirtschaft, das unkoordinierte Nebeneinander der verschiedenen Akteure, das eine erfolgreicheres Agieren in diesen Bereichen verhindert. Die Aktivitäten der Kommunen, der Energieversorger, der Industrie, des Handels, der Bildungseinrichtungen, der Initiativen, von Vereinen, Verbänden und Privatpersonen bei Energiesparmaßnahmen, beim Einsatz moderner und effizienter Techniken, in der Planung, in der Finanzierung und in der Abwicklung, all dies gehört als Querschnittsaufgabe zusammen.

Hier nur einige Stichworte: Endenergieeinsatz, Endenergiebilanz, Emissionsfaktoren, Energetische Gebäudesanierung, Biomasse Stromerzeugung, KWK-Kopplung, Öffentlichkeitsarbeit, Gebäudepass, Contracting, Intracting, die Liste ließe sich beliebig verlängern.

Auf kommunaler Ebene kann diese Verknüpfung durch eine lokale Energieagentur erfolgen. Die konkrete Aufgabenstellung für Marburg, die konkrete Organisationsform, die konkrete Finanzausstattung sollte in der Projektionsphase entwickelt werde. Die Planungsphase kann durch ein städtisches Amt, durch ein privatrechtlich organisiertes Unternehmen oder durch einen Verein abgewickelt werden. Auch ein Planungswettbewerb kann in der Projektionsphase hilfreich sein.

Die Energieagentur sollte in erster Linie koordinierend tätig sein und Projekte zwar anstoßen und begleiten, jedoch keine konkreten Planungs-, Durchführungs-, oder technische Betriebsführungsaufgaben übernehmen. Dies könnte die Unabhängigkeit der Beratung gefährden.

Eine ausführliche Begründung mit Vorschlägen zu  Aufgaben, Organisationsform, Personalausstattung, Kosten und Finanzierung erfolgt mündlich.

 

gez.

Astrid Kolter                          Peter Metz

 

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