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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/0947/2012

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Auf die Anlegung von herkömmlichen Gehwegen wird in den nachstehend aufgeführten Straßen verzichtet:

 

I.              Auf einer Straßenseite

 

1.              Kernstadt/Stadtteil Wehrda

1.1              Afföllerstraße, Abschnitt von Grundstückseinfahrt Hs.-Nr. 65 in nördlicher Richtung bis Unterführung B3a einschließlich Stichstraße Flurstück 183 (mit Ausnahme von ca. 20,00 m im Bereich der Bushaltestelle am Messeplatz)

 

2.              Stadtteil Cappel

2.1              Simmestraße, Abschnitt von Hs.-Nr. 23 bis Bestand gegenüber der Einmündung Auf dem Halmburger

 

II.              Auf beiden Straßenseiten

 

1.              Stadtteil Cappel

              1.1              Auf dem Halmburger

 

2.              Stadtteil Haddamshausen

              2.1              Am Wittelsberg

 

3.              Stadtteil Hermershausen

3.1              Zückenberg, Abschnitt zwischen Hermershäuser Straße und Hs.-Nr. 4

 

4.              Stadtteil Schröck

              4.1              Blütenstraße

              4.2              Markthöhe, Abschnitt von Blütenstraße bis Vinzentinerinnenweg

 

5.              Stadtteil Wehrda

              5.1              Auf der Grube

              5.2              Magdeburger Straße, Stichstraße Hs.-Nrn. 12 - 52

 

Der Abweichungsbeschluss ist durch "Amtliche Bekanntmachung" in der Oberhessischen Presse zu veröffentlichen.

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Sachverhalt

- 2 -

Begründung

Gemäß § 10 Abs. 1 der Satzung über das Erheben von Erschließungsbeiträgen vom 25.11.1983, in der Fassung des I. Nachtrages vom 27.09.1984, des II. Nachtrages vom 13.12.1985 und des III. Nachtrages vom 12.06.1987, sind die zum Anbau bestimmten Straßen endgültig hergestellt, wenn sie u. a. mit beidseitigen Gehwegen ausgebaut sind.

 

Nach § 10 Abs. 2 Satz 2 kann die Stadtverordnetenversammlung jedoch im Einzelfall die Bestandteile und Herstellungsmerkmale der Erschließungsanlagen abweichend von Abs. 1 und 2 festlegen.

 

Die Afföllerstraße grenzt im genannten Abschnitt an ihrer westlichen Seite an die begrünte Böschung der B3a bzw. an zwei gewerblich genutzte Grundstücke, deren fußläufige Erschließung ausreichend durch den vorhandenen Bestand bzw. die Stichstraße Afföllerstraße gesichert ist. Hier ist die Anlegung eines weiteren Gehweges nicht erforderlich.

 

In der Simmestraße ist auf Grund der beengten räumlichen Verhältnisse die Anlegung von beidseitigen Gehwegen im beschriebenen Abschnitt nicht möglich. Im Zuge des Endausbaus der Straße Auf dem Halmburger in der 1. Jahreshälfte 2012 wird auf der Westseite der Simmestraße in den noch fehlenden Teilbereichen ein Gehweg angelegt, so dass die fußläufige Erreichbarkeit der Anliegergrundstücke gewährleistet ist.

 

Der unter II. Nr. 3.1 angeführte Teilabschnitt des Zückenbergs wird im Zuge der aktuell laufenden Ertüchtigung der Brücke über die Allna in Pflasterbauweise hergestellt. Auch hier ist auf Grund der beengten Straßenverhältnisse eine gesonderte Anlegung von Gehwegen nicht möglich. Der verkehrsberuhigte Ausbau erstreckt sich über das Brückenbauwerk bis zum Anschluss an den vorhandenen Bestand mit Gehwegen, so dass die Verkehrssicherheit gewährleistet ist.

 

Die weiteren unter II. benannten Erschließungsstraßen in Neubaugebieten wurden niveaugleich verkehrsberuhigt in Pflasterbauweise hergestellt bzw. sollen dementsprechend angelegt werden. Eine gesonderte Anlegung von Gehwegen entfällt hierbei, so dass für die spätere Beitragsabrechnung ein formaler Verzicht erforderlich wird.

 

Die jeweiligen Ortsbeiräte wurden vorab über die Verzichtsabsicht informiert. Negative Stellungnahmen sind hierzu nicht eingegangen.

 

 

 

Dr. Franz Kahle

Bürgermeister

 

Anlage

Lagepläne

 

Beteiligung an der Vorlage durch:

FB 6

FD 60

FD 60.1

 

 

K

K

B

 

 

A: Anhörung; B: Beteiligung; K: Kenntnisnahme; S: Stellungnahme

 

 

Beschlussfolgeabschätzung

 

1. Einmalkosten

Veröffentlichungskosten der Amtlichen Bekanntmachung, ca. 250 €.

 

2. Folgekosten

Keine

 

3. Weitere Auswirkungen

Der Verzichtsbeschluss ist Voraussetzung für die Abrechnung der Erschließungsbeiträge nach dem Baugesetzbuch.

 

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