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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/0964/2012

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Stifter und Stiftungen gibt es seit Jahrhunderten. Sie sind Ausdruck einer sozialen und zukunftsorientierten Verantwortung Einzelner für das Gemeinwesen. Zur Idee, die Menschen bewegt, das Gemeinwohl zu fördern, hier einige grundsätzliche Anmerkungen:

 

„Groß wurde Frankfurt durch die Kraft der Bürger, die Geist und Gut gemeinem Wohle weihten.“ So heißt es in der Präambel des Frankfurter „Goldenen Buchs der Stiftungen“, das mehr als 1.200 Jahre bürgerlichen Gemeinsinns dokumentiert.

 

Das Stiftungswesen ist alt, nicht nur in Frankfurt am Main. Einzelne Persönlichkeiten, erfolgreiche Unternehmer und wohlhabende Familien haben über Jahrhunderte durch finanzielle Zuwendungen Verantwortung für das Gemeinwesen übernommen. Einzelne haben Defizite in der öffentlichen Versorgung erkannt und gehandelt. Einrichtungen wie Krankenhäuser, Universitäten, Opernhäuser, Museen, öffentliche Parks, Gemeinschaftseinrichtungen für die Bürgerinnen und Bürger sind Beispiele dieses Gemeinsinns.

 

Dieser Gemeinsinn wird auch heute nach wie vor gepflegt. Auch wenn der Staat viele Aufgaben übernommen hat, um die sich früher ausschließlich oder überwiegend Stifter gekümmert haben, so ist es eine unbestreitbare Tatsache, dass ohne private Unterstützung viele Aufgaben im Bereich Soziales, Kultur, Sport, Kinder-, Jugend- und Familienförderung, Wissenschaft und Forschung, Bildung und Erziehung, Natur- und Umweltschutz kaum oder gar nicht zu leisten wären. Das trifft auch für Mäzene sowie ehrenamtlich Tätige zu.

 

Private Stifter/Spender waren und sind aber auch Impulsgeber. Sie reagieren nicht nur auf Defizite, sie wollen als verantwortliche Bürger ebenso Entwicklungen vorantreiben und Projekte fördern, die sie für die Gemeinschaft, für eine Stadt, eine Gemeinde für wichtig erachten. Moderne Stifter haben oft sehr genaue Vorstellungen von den Aufgaben, die sie in Angriff nehmen und verwirklichen  wollen.

 

Mäzenatentum basiert auf sozialem Engagement und beruht auf Vertrauen, auf Anerkennung und Respekt. Dies erfordert ein transparentes Verfahren sowohl für den Spender als auch für den Empfänger.

 

 

 

1. Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, von folgendem Sachverhalt Kenntnis zu nehmen:

 

Bei der Universitätsstadt Marburg ist Ende Dezember 2011 eine Spende in Höhe von 4 Mio. € von Herrn Prof. Dr. Reinfried Pohl für gemeinnützige Zwecke eingegangen.

 

Mit der Spende ist entsprechend dem Wunsch des Spenders (siehe Anlage 1) nach den spendenrechtlichen und haushaltsrechtlichen Regeln wie folgt umgegangen worden:

 

1.000.000 € wurde im Ergebnishaushalt verbucht,

davon jeweils 250.000 € in den Produkten 240010 Sonstige schulische Aufgaben, 241010 Kulturelle Förderung, 241020 Kulturelle Veranstaltungen, 515610 Kinder- und Jugendförderung;

 

2.000.000 € wurden im Finanzhaushalt beim Produkt 240010 Sonstige schulische Aufgaben verbucht;

 

500.000 € wurden weitergeleitet an die Stiftung St. Jakob;

 

500.000 € wurden weitergeleitet an die Stiftung Heilige Elisabeth.

 

Der bei der Stadt Marburg verbliebene Betrag von 3 Mio. € wurde unverzüglich verbucht und stärkt die Liquidität.

 

Der Regierungspräsident in Gießen wurde im Januar 2012 über den Sachverhalt informiert. (Siehe Anlage 2)

 

 

 

2. Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten zu beschließen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Universitätsstadt Marburg nimmt die Spende an und dankt dem Marburger Ehrenbürger Herrn Dr. Reinfried Pohl ausdrücklich für den mit der Spende zum Ausdruck gebrachten Bürgersinn und das soziale Engagement, ohne das vieles in unserer Stadt und an der Philipps-Universität nicht möglich wäre.

 

Die Stadtverordnetenversammlung behält sich vor,

 

im Rahmen des Spenderwillens,

im Rahmen des Spendenrechts

und im Rahmen des Haushaltsrechts

 

über eine geänderte Verwendung der Spende gesondert zu beschließen.

 

 

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Sachverhalt

Begründung

 

Bei der Universitätsstadt Marburg ist am 28. Dezember 2011 eine Spende in Höhe von 4 Mio. € von Prof. Dr. Reinfried Pohl für gemeinnützige Zwecke eingegangen.

 

Ausdrücklicher Wunsch von Herrn Dr. Pohl war es zunächst, nicht als Spender öffentlich genannt zu werden oder in Erscheinung zu treten. Dieser Wunsch war zu respektieren.

 

Die ursprünglich von Herrn Dr. Pohl verfolgte Idee, die Spende für einen Schrägaufzug zum Schloss zu verwenden, wäre auf rechtliche Hindernisse im Spendenrecht und im Haushaltsrecht gestoßen. Das wurde dem Spender mitgeteilt. Herr Pohl wurde über die Möglichkeiten der Verwendung der Spende informiert.

 

Es war Wunsch von Herrn Dr. Pohl, dass die Universitätsstadt Marburg die Spende wie im Tenor unter Ziff. 1 aufgeführt vereinnahmt.

 

Es handelt sich wie ersichtlich ausschließlich um gemeinnützige Zwecke i. S. des § 52 der Abgabenordnung.

 

Damit standen und stehen dem sowohl vom Spendenrecht als auch vom Haushaltsrecht keine Hindernisse entgegen.

 

Zwar setzen die von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Haushaltsansätze grundsätzlich die Obergrenze für die Aufwendungen / Auszahlungen. Das gilt allerdings nicht für die Erträge / Einzahlungen. Hier ist es jederzeit möglich, über die Veranschlagung im Plan hinaus Erträge und Einzahlungen anzunehmen.

 

Die Spende ist als Liquidität der Stadtkasse am 28.12.2011 zugeflossen. Sie ist damit Teil des Kassenbestandes von 3.806.553,02 € zum 31.12.2011, der mit 3.806.000 € als Anfangsbestand 2012 im Gesamtfinanzhaushalt des Haushalts 2012 ausgewiesen ist.

 

Es ist der Stadtverordnetenversammlung vorbehalten, endgültig über die Annahme der Spende zu entscheiden.

 

Es ist der Stadtverordnetenversammlung auch vorbehalten, endgültig, z. B. im Rahmen eines Nachtragshaushalts 2012 oder im Rahmen des HH 2013, über die Verwendung zu entscheiden, solange diese Entscheidung den Willen des Spenders, das Spendenrecht und das Haushaltsrecht berücksichtigt.

 

Als Information, wie andere Städte Spenden behandeln, ist dieser Vorlage ein Auszug aus einer Dienstanweisung der Stadt Frankfurt beigefügt. (Siehe Anlage 3)

Frankfurt unterhält in seinem Rechtsamt eine eigene Abteilung für Spenden.

 

Ein Vergleich des Frankfurter Verfahrens mit dem Vorgehen in Marburg zeigt substanzielle Übereinstimmungen. Auch in Frankfurt wenden sich Bürgerinnen und Bürger, die spenden möchten, zunächst an die Oberbürgermeisterin. Da es in der Stadt Frankfurt aber eine Vielfalt an Stiftungen mit spendenbegünstigten Zwecken gibt, erfolgen so gut wie keine Spenden direkt an die Stadt. Die OB ist jedoch auch in Frankfurt sehr oft die erste Ansprechpartnerin.

 

Grundsätzliches zum zeitlichen Ablauf der Entwicklung siehe Anlage 4.

 

 

 

 

Egon Vaupel

Oberbürgermeister

 

                            Ausdruck vom: 02.03.2012

                            Seite: 2/2

 

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Finanz. Auswirkung

 

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