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Ratsinformation
Antrag der Fraktion Marburger Linke - VO/0965/2012
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der Fraktion Marburger Linke betr. Schreibweise auf Straßenschildern
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag der Fraktion Marburger Linke
- Federführend:
- 60 - Bauverwaltung und Vermessung
- Bearbeiter*in:
- Norbert Wagner
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss, Liegenschaften
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Vorberatung
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16.02.2012
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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|
24.02.2012
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass die
Schreibweise auf Straßenschildern mit mehreren Namensbestandteilen
einheitlich gestaltet wird.
BEMERKUNGEN: ANTRÄGE MÜSSEN EINE BEGRÜNDUNG HABEN
GROSSE ANFRAGEN MÜSSEN VON MINDESTENS 2 STADTVERORDNETEN UNTERZEICHNET SEIN
Sachverhalt
Begründung
Die einzelnen Namensbestandteile auf Straßenschildern werden in Marburg
üblicherweise mit Bindestrichen kombiniert. Beispiel: Ernst-Lemmer-Straße.
Eine Ausnahme ist neuerdings die Anneliese Pohl Allee.
Die Entscheidung über die Gestaltung der Straßennamen liegt bei der
Stadt. Entgegenkommen für private Sonderwünsche sollte dabei vermieden
werden.
Sollte der Magistrat sich dafür entscheiden, dass künftig die
Namensbestandteile keine Bindestriche mehr enthalten, so müsste dies
ebenfalls einheitlich geschehen. Die Namensgebung Anneliese Pohl Allee
wäre dann eine - allerdings mit Kosten für die Umgestaltung auf allen
Schildern verbundene - Pioniertat.
In Marburg leben Schulkinder, die u.a. auch Orthografie lernen. Fragen
sie danach, weshalb bei der Beschriftung von Straßenschildern Ausnahmen
gemacht werden, sollten ihre Lehrerinnen und Lehrer nicht in die
Verlegenheit gebracht werden, ihnen neben der Rechtschreibung auch noch
die lokalen Besonderheiten lokaler ökonomischer Ungleichheit und deren
Auswirkung auf das Handeln des Magistrats erklären zu müssen.
Gez.
Halise Adsan
Tanja Bauder-Wöhr
Henning Köster
Jan Schalauske
BEMERKUNGEN: ANTRÄGE MÜSSEN EINE BEGRÜNDUNG HABEN
GROSSE ANFRAGEN MÜSSEN VON MINDESTENS 2 STADTVERORDNETEN UNTERZEICHNET SEIN