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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/0979/2012

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, auf der Grundlage der §§ 144 a, 145 und 146 des Hessischen Schulgesetzes (HSchG) vom 14. 06.2005 in der derzeit gültigen Fassung und i. V. m. den nachfolgend genannten Bestimmungen dieses Gesetzes zu beschließen:

 

 

1.      Die FES und die THS, beide verbundene Haupt- und Realschulen mit Förderstufe, werden antragsgemäß auf der konzeptionellen Grundlage des genehmigten Schulversuchs ab 01.08.2012 in eine Mittelstufenschule gem. § 23 c HSchG umgewandelt.

 

Die Unterrichtung nach den Vorgaben der Mittelstufe soll bereits im ersten Schritt die Jahrgangsstufen 5 – 8 umfassen und sich dann jahrgangsweise in den folgenden Schuljahren fortsetzen.

 

2.      Beide Schulen werden organisatorisch zu einer Verbundschule im Aufbau zusammengeführt ( § 11 Abs. 8 HSchG).

Zum Schuljahr 2012/13 erfolgt die gemeinsame Unterrichtung der Jahrgangsstufe 5 am Standort der Theodor-Heuss-Schule.

 

Weitergehende Entscheidungen werden erst im Rahmen der anstehenden Schulentwicklungsplanung und im Prozess der Zusammenführung beider Schulen getroffen (Standortfragen, Schulleitungsaufgaben, Schulbezeichnungen usw.).

 

3.      Der Schulentwicklungsplan der Universitätsstadt Marburg für die allgemeinbildenden Schulen, Teilplan C – Sekundarstufe I – aus 1994 wird gem. § 145 Abs. 5 und 6 HSchG entsprechend fortgeschrieben.

 

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Sachverhalt

Begründung

 

Mit Erlass vom 06.07.2009 hatte das Hessische Kultusministerium auf Antrag des Magistrats der Universitätsstadt Marburg die Schulversuche der Friedrich-Ebert-Schule und Theodor-Heuss-Schule zur abschlussoffenen gemeinsamen Unterrichtung der Jahrgangsstufen 5 – 8 genehmigt. Durch die Einführung der Mittelstufenschule im Hessischen Schulgesetz gelten diese Versuche nun als beendet.

Im Rahmen des seit langem bestehenden Schulentwicklungsprozesses haben sich jetzt beide Schulen entschieden, zum kommenden Schuljahr auf der pädagogischen Basis ihrer Schulversuche die neue Organisationsform Mittelstufenschule zu beantragen. Um die pädagogische Kooperation zwischen beiden Schulen zusammenführen zu können und die erforderliche Zweizügigkeit zu gewährleisten, wird gleichzeitig als äußerer Rahmen eine Verbundschule im Aufbau angestrebt. Im nächsten Schuljahr soll die Jahrgangsstufe 5 für beide Schulen gemeinsam am Standort der Theodor-Heuss-Schule geführt werden.

Gleichzeitig wird die bisherige H-10 der Theodor-Heuss-Schule mit der H-10 der Friedrich-Ebert-Schule am dortigen Standort eingerichtet.

Im Laufe des Schuljahres 2012/13 wird im Verbund mit der anstehenden Schulentwicklungsplanung gemeinsam mit dem Staatlichen Schulamt entschieden, wie sich die künftigen Jahrgänge organisatorisch gestalten sollen. Die Mittelstufenschule erlaubt die schulformübergreifende Unterrichtung bis zur Jahrgangsstufe 7. Danach beginnt für den Hauptschulbereich der praxisorientierte Bildungsgang bis zum Hauptschulabschluss und der Realschulbereich führt zum mittleren Bildungsabschluss.

Für den praxisorientierten Bildungsgang bestehen Kooperationsvereinbarungen mit den beruflichen Schulen in Marburg, die ohnehin durch die vertiefte Berufsorientierung bereits eng mit der Friedrich-Ebert-Schule und der Theodor-Heuss-Schule und auch der städtischen Jugendhilfe vernetzt sind.

 

Der in der Mittelstufenschule vorgesehene praxis- und handlungsorientierte Unterricht soll an der Lebens- Berufs- und Arbeitswelt orientiert sein und für die Schülerinnen und Schüler eine Anschlussorientierung zum Schulabschluss fördern. Durch kompetenzorientiertes Lernen, individuelle Förderungen und fächerübergreifende Berufsorientierung soll die Förderung der Ausbildungsreife erreicht werden.

 

Durch den seit 3 Jahren bestehenden Schulversuch führen beide Schulen die Jahrgangsstufen 5 - 7 im jetzigen Schuljahr schon schulformübergreifend und müssen deshalb zum 01.08.2012 auch die Jahrgangsstufe 8 bereits nach den Vorgaben der Mittelstufenschule unterrichten. Dies wird aber im Gegensatz zum genehmigten Schulversuch nicht mehr schulformübergreifend möglich sein, sondern durch Aufbau eines praxisorientierten Bildungsganges und der Vorbereitung auf den mittleren Bildungsabschluss. Die erforderlichen Kooperationsvereinbarungen mit den beruflichen Schulen und die Ausgestaltung des praxisorientierten Bildungsgangs sowie der fächerübergreifenden Berufsorientierung erfolgen in enger Zusammenarbeit mit dem Staatlichen Schulamt.

 

Die Mittelstufenschule setzt außerdem bestehende Ganztagsangebote voraus. Beide Schulen arbeiten seit langem intensiv und erfolgreich im Ganztag und sind in der bisher gültigen Angebotsform der Pädagogischen Mittagsbetreuung vom Kultusministerium anerkannt, wobei die Organisation des Angebots der Friedrich-Ebert-Schule bereits der sogenannten Offenen Ganztagsschule entspricht.

 

 

Für die Anerkennung als Mittelstufenschule wird in den Jahrgangsstufen 5 eine Zweizügigkeit und ab der Jahrgangsstufe 8 eine Dreizügigkeit mit zwei Zügen im mittleren Bildungsgang gefordert. Diese Voraussetzung erfüllt die Friedrich-Ebert-Schule nicht mehr.

Ab dem Schuljahr 2012/13 wird deshalb die Jahrgangsstufe 5 von beiden Schulen gemeinsam geführt.

 

Dafür wird als äußerer organisatorischer Rahmen eine Verbundschule im Aufbau ab der Jahrgangsstufe 5 errichtet.

Die künftige Unterrichtsorganisation, die Standortauswahl der verschiedenen Jahrgänge und die Ausgestaltung der pädagogischen Kooperation werden im Laufe des Prozesses der Schulentwicklung in enger Abstimmung zwischen beiden Schulen in ihrer künftigen Einheit als Verbundschule, dem Staatlichen Schulamt und dem Schulträger gelöst.

Die organisatorische Zusammenführung beider Schulen wird erst in 2017 mit den Jahrgangsstufen 10 abgeschlossen sein, so dass bis dahin ausreichend Zeit für gute Lösungen verbleibt.

 

Der Aufbau einer Verbundschule und die konzeptionelle Gestaltung als Mittelstufenschule - basierend auf den Erfahrungen der Schulversuche - stellen eine gute Grundlage für ein zukunftssicheres Bildungsangebot mit vielen Entwicklungsmöglichkeiten und Aufrechterhaltung der jeweiligen Schwerpunkte unter Einbeziehung von zwei engagierten Lehrerkollegien dar.

 

 

Die Schülerzahlberechnungen zeigen:

 

·         Anlage 1a und 1 b:

Ist-Schüler- und Klassenzahlen von beiden Schulen im laufenden Schuljahr 2011/12 und die tatsächlichen Schüler- und Klassenzahlen aus der Schulentwicklungsplanung bis zum Schuljahr 2010/11

 

·         Anlagen 2 a und 2 b:

die Verteilung der Schüler- und Klassenzahlen bei gemeinsamer Beschulung der Jahrgangsstufen 5 (Standort THS) und H-10 (Standort FES) zum kommenden Schuljahr 2012/13 (Klassenteiler für die Mittelstufenschule in den Jahrgangsstufen 5 - 8 und für die Haupt- und Realschulen in den Jahrgangsstufen 9 - 10)

 

 

Die entscheidungserheblichen Maßnahmen dieser Vorlage wurden mit Vertretern des Hessischen Kultusministeriums besprochen. Um einen geordneten Übergang vom bisherigen Schulversuch in die Mittelstufenschule zu gewährleisten, ist auch ohne aktuelle Schulentwicklungsplanung der Stadt Marburg und ausnahmsweise nach dem landesweiten Anmeldetermin 05.März mit einer kurzfristigen Genehmigung zum nächsten Schuljahr zu rechnen, wenn das Antrags- und Zustimmungsverfahren jetzt zügig durchgeführt wird.

 

 

Die Schulkonferenzen der Schulen wurden zu dieser Vorlage angehört und haben der Umwandlung in die Mittelstufenschule und einer Verbundschule im Aufbau zugestimmt.

 

Die Schulkommission hat die Maßnahmen in ihrer Sitzung am 21.02.2012 erörtert und der Vorlage zugestimmt.

 

 

 

 

Dr. Kerstin Weinbach

Stadträtin

 

Anlagen

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Finanz. Auswirkung

              - 2 -

Beschlussfolgeabschätzung (BFA) – Die Vorlage hat folgende Auswirkungen:

 

1. Kostenzusammenstellung – Einmalkosten

 

X

Es bestehen keine Einmalkosten

 

 

 

Es bestehen die hier aufgeführten Einmalkosten

 

2. Kostenzusammenstellung – Folgekosten

 

X

Es bestehen keine Folgekosten

 

 

 

Es bestehen die hier aufgeführten Folgekosten

 

3. Weitere Auswirkungen

 

X

Es bestehen keine weiteren Auswirkungen

 

 

 

Es bestehen folgende weitere Auswirkungen

 

(z. B. familienpolitische Auswirkungen, Auswirkungen auf Gender Mainstreaming, Auswirkungen der Beschlüsse auf die demographische Entwicklung der Stadt Marburg)

 

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Anlagen

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