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Ratsinformation
Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/0986/2012
Grunddaten
- Betreff:
-
Wahl eines/r Ortsgerichtsschöffen/in und zugleich Stellvertreters/in für das Ortsgericht Marburg I
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers.
- Federführend:
- 30 - Rechtsservice
- Bearbeiter*in:
- Susanne Nassauer
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Wahlvorbereitungsausschuss
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Stellungnahme
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24.02.2012
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Erledigt
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Magistrat
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Stellungnahme
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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24.02.2012
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Sachverhalt
- 2 -
Begründung:
Lt. Mitteilung des Amtsgerichtes Marburg wird das bisherige Ortsgerichtsmitglied Herr Dr. Reimer Wulff auf eigenen Wunsch vom Amt entbunden.
Gem. § 7 Abs. 1 des Ortsgerichtsgesetzes ist es daher notwendig, eine entsprechende Neuwahl durchzuführen.
Hinsichtlich der Ernennung zu Ortsgerichtsmitgliedern ist besonders auf die in § 8 des Ortsgerichtsgesetzes enthaltenen Bestimmungen über die persönlichen Voraussetzungen hinzuweisen:
I.
Zu Ortsgerichtsmitgliedern dürfen nur Personen ernannt werden, die allgemeines Vertrauen genießen sowie lebenserfahren und unbescholten sind. Sie sollen mit der Schätzung von Grundstücken vertraut sein.
II.
Ortsgerichtsmitglieder können nicht Personen sein, die
a.) ihren Wohnsitz im Bezirk des Ortsgerichtes nicht oder nicht mehr haben;
b.) die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig ausüben;
c.) als Rechtsanwalt/-anwältin oder Notar/in zugelassen sind.
III.
Im Dienst befindliche Richter/innen sowie Beamte/-innen im Justizdienst, deren berufliche Tätigkeit im Zusammenhang mit den Aufgaben des Ortsgerichtes steht, sollen nicht zu Ortsgerichtsmitgliedern ernannt werden.
IV.
Personen, die miteinander im 1. oder 2. Grade verwandt oder verschwägert sind, sowie Ehegatten sollen nicht gleichzeitig Ortsgerichtsmitglieder sein.
Gemäß § 7 Abs. 1 des Ortsgerichtsgesetzes werden die Ortsgerichtsmitglieder auf Vorschlag der Gemeinde von dem Direktor des Amtsgerichtes auf die Dauer von 10 Jahren ernannt. Die Amtszeit kann auf 5 Jahre begrenzt werden, wenn der bzw. die Vorgeschlagene bereits das 65. Lebensjahr vollendet hat.
Gemäß § 7 Abs. 2 des Ortsgerichtsgesetzes hat die Gemeinde die Personen vorzuschlagen, auf die mehr als die Hälfte der Stimmen der gesetzlichen Zahl der Gemeindevertreter/-innen entfallen sind. Die Abstimmung erfolgt schriftlich und geheim. Wenn niemand widerspricht, kann durch Zuruf oder Handaufheben abgestimmt werden.
Mit Schreiben vom 06.01.2012 wurden alle in der Stadtverordnetenversammlung vertretenen Fraktionen sowie der entsprechende Ortsbeirat gebeten, entsprechende Vorschläge einzu-reichen.
Seitens der SPD-Fraktion wurde
Herr Reinhold Drusel, wh. In der Wann 4, 35037 Marburg.
zur Wahl vorgeschlagen.
Die CDU-Fraktion hat
Frau Anni Röhrkohl, wh. Am Schlag 5 a 35037 Marburg
zur Wahl vorgeschlagen.
Die Fraktion Bürger für Marburg schlägt
Herrn Oliver Hahn, wh. Weidenhäuser Straße 56, 35037 Marburg,
vor.
Der Ortsbeirat Gisselberg schlägt keinen Kandidaten vor.
Weitere Vorschläge wurden nicht eingereicht.
Egon Vaupel
Oberbürgermeister
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